Überwachung des fließenden Verkehrs
Überhöhte und nicht angepasste Geschwindigkeit ist die häufigste Ursache für schwere Verkehrsunfälle. Zu diesem Ergebnis kommt der europäische Verkehrssicherheitsrat in seiner aktuellen Statistik. Rund ein Drittel aller tödlichen Unfälle innerhalb der EU geht auf nicht angepasste oder überhöhte Geschwindigkeit zurück. Besonders häufig werden Tempolimits innerorts und auf Landes- und Bundesstraßen missachtet.
Unter Berücksichtigung all dieser und weiterer Erkenntnisse misst die Stadt Ehingen (Donau) die Geschwindigkeit seit dem Jahr 1992 mit mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen an 166 Messstellen im Zuständigkeitsbereich der Großen Kreisstadt. Von diesen im Einvernehmen und in enger Zusammenarbeit mit der Polizei eingerichteten Messstellen liegen 11 Messstellen in den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft, also in Griesingen, Oberdischingen und Öpfingen und 20 Messstellen außerhalb geschlossener Ortslage. Sämtliche Messstellen werden unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit ausgewählt und belegt. So sind Unfallschwerpunkte, gefahrträchtige Stellen und schutzwürdige Straßenabschnitte, zum Beispiel an Schulen, Kindergärten und Altenheimen, häufig gewählte Standorte für die mobilen Messanlagen.
Eingesetzt werden regelmäßig zwei Messverfahren:
Die Stadt arbeitet dabei mit einem erfahrenen und zuverlässigen Dienstleistungsunternehmen zusammen, das die geeichte Messtechnik samt Fahrzeug und Fahrer zur Verfügung stellt. Das amtliche Messpersonal stellt die Stadt selbst. Dieses trägt auch die Verantwortung für die Richtigkeit der Messung im Rahmen der Ausübung der hoheitlichen Tätigkeit und im eventuellen gerichtlichen Verfahren.
Am 01.03.2012 hat jetzt der Gemeinderat auch der Einrichtung stationärer Messstellen zugestimmt. Diese werden im Laufe des Frühjahrs 2012
- in Ehingen OD B 465 Mühlweg, Höhe DRK
- in Ehingen-Dintenhofen, OD L 255 Mühlbachstraße und
- in Ehingen-Nasgenstadt, OD L 259 Neue Steige
eingerichtet. Die Messanlagen werden von einer renommierten Firma als Dienstleistungsunternehmen angemietet. Die Einrichtung stationärer Messplätze entspricht dem Wunsch aus der Bevölkerung und aus den Ortschaftsräten. Sie soll dazu beitragen, Unfallschwerpunkte zu entschärfen und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. In den Genuss der stationären Messanlagen kommen insbesondere auch die Anwohner, die Fußgänger und Radfahrer in den Ortsdurchfahrten, aber auch der einmündende Verkehr und die Landwirtschaft.
Die stationären Überwachungsanlagen werden zusätzlich zu den bereits regelmäßig stattfindenden mobilen Geschwindigkeitsmessungen in Betrieb genommen.
Bei allen Messverfahren wird ein Toleranzwert von 3 km/h bei einer Geschwindigkeit bis zu 100 km/h abgezogen. Ab 101 km/h beträgt der Abzug drei Prozent.
Im Falle einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhält der Verkehrsteilnehmer etwa 14 Tage nach der Messung ein Verwarnungsangebot oder eine schriftliche Anhörung.



