Kontakt


Wohnen und Bauen
Wolfgang Liedel
Stadtbauamt
(Rathaus-Neubau, 2. OG, Zimmer 218)

Tel: 07391 503-169

w.liedel@ehingen.de

Antrag Wohn-
berechtigungsschein
(16,7 KB)


Stadt Ehingen
Marktplatz 1
89584 Ehingen (Donau)

Postfach 14 51
89574 Ehingen (Donau)

Tel: 07391 503-0
Fax: 07391 503-222

info@ehingen.de
http://www.ehingen.de

Förderprogramme

Förderdatenbank
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
L-Bank
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft

Was ist ein Wohnberechtigungsschein und wer kann ihn erhalten?

Eine Wohnberechtigungsbescheinigung ermöglicht den Einzug in eine geförderte Wohnung des sozialen Wohnungsbaus. Erhalten kann diese, wer gem. § 12 des Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) bestimmte jährliche Einkommensgrenzen nach Abzug der Werbungskosten nicht überschreitet. Die Stadt Ehingen (Donau) stellt die Wohnberechtigungsbescheinigung aus; bei der Antragstellung ist bei Bedarf eine Liste der Bauträger im sozialen Wohnungsbau erhältlich.

Antrag Wohnberechtigunsschein (16,7 KB)

Zum Seitenanfang      
 
powered by KIRU