Aktuelles zum Waffenrecht

Der Umgang mit Waffen oder Munition wird im Waffengesetz des Bundes geregelt und bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis.

Wenn Sie erlaubnispflichtige Schusswaffen erwerben wollen oder besitzen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte (WBK). In der Waffenbesitzkarte werden die Waffen des Besitzers behördlich registriert und eingetragen.
Erlaubnispflichtig ist auch die Munition für die in der Waffenbesitzkarte eingetragenen Schusswaffen. Wenn Sie für Schusswaffen Munition erwerben wollen oder besitzen, muss diese in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden. Für andere Munitionsarten erhalten Sie die Erlaubnis durch einen Munitionserwerbsschein.

Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können zwar besonders gekennzeichnete Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen erlaubnisfrei erwerben und besitzen – für das Führen dieser Waffen ist jedoch der Kleine Waffenschein notwendig.


Hinweis:
Wenn Sie eine oder mehrere Waffen und/oder Munition besitzen, können Sie die Waffe und/oder die Munition bei der Stadtverwaltung Ehingen abgeben.

Tipp: Informieren Sie sich bereits vor dem Erwerb einer Waffe über die maßgeblichen Vorschriften und setzen Sie sich zur Klärung von Fragen mit den Mitarbeitern der Waffenbehörde der Stadt Ehingen in Verbindung, Telefon:07391/503-310 oder -311, f.hofherr@ehingen.de; b.fischer@ehingen.de.

Aktuelles Waffengesetz: http://www.bundesrecht.juris.de/waffg_2002/index.html

Kontakt

Rechts- und Ordnungsamt

Franziska Hofherr
Zimmer 104, I. OG
Telefon: 07391/503-310
Fax: 07391/503-4310
f.hofherr@ehingen.de

Bettina Fischer
Zimmer 104, I. OG
Telefon: 07391/503-311
Fax: 07391/503-4311
b.fischer@ehingen.de

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