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1. Rechte und Pflichten von Opfern und Zeugen

Dieses Kapitel informiert Sie nicht nur über Ihre Rechte und Pflichten, sondern auch über den Schutz, der Ihnen sowohl als Opfer als auch als Zeuge zusteht.

Tipp: Allgemeine Informationen für Opfer von Straftaten enthält die sogenannte "Opferfibel" des Bundesministeriums der Justiz. Auskünfte über "Rechte von Verletzten und Geschädigten in Strafverfahren" erhalten Sie im Merkblatt der Polizei. Das Innenministerium Baden-Württemberg hat die Broschüre "Opferschutz – Tipps und Hinweise Ihrer Polizei" herausgegeben.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 20.04.2012 freigegeben.
Die hier dargestellten Informationen werden von service-bw übernommen und regelmäßig aktualisiert.
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