Lebenslagen
2. Nach der Geburt
Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden. Detaillierte Informationen finden Sie in den entsprechenden Verfahren.
Über die zahlreichen Formen der Betreuung für Ihr Kind informiert Sie die Lebenslage "Kinderbetreuung". Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung es in Ihrem Wohnort gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 23.02.2012 freigegeben.Zu den Verfahren und Dienstleistungen
- Änderung der Lohnsteuerkarte/Ersatzbescheinigung - Eintragung von Kindern
- Geburt im Ausland - Aufnahme in das deutsche Geburtenregister beantragen
- Geburt in öffentlicher oder privater Klinik oder Einrichtung dem Standesamt melden
- Geburtsurkunde beantragen
- Hausgeburt dem Standesamt melden
- Kinderreisepass erstmalig beantragen
- Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen
- Sorgeerklärung (Sorgerechtsbescheinigung)
- Studienplatz - Beurlaubung beantragen
- Vaterschaftsanerkennung
Die hier dargestellten Informationen werden von service-bw übernommen und regelmäßig aktualisiert.