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Lebenslagen

2. Nach der Geburt

Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden. Detaillierte Informationen finden Sie in den entsprechenden Verfahren.

Über die zahlreichen Formen der Betreuung für Ihr Kind informiert Sie die Lebenslage "Kinderbetreuung". Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung es in Ihrem Wohnort gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 23.02.2012 freigegeben.
Die hier dargestellten Informationen werden von service-bw übernommen und regelmäßig aktualisiert.
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