Wasserwerk besteht Stichprobenverfahren erneut
Das Stichprobenverfahren ist eine interessante Alternative zum Wasserzählertausch vor Ablauf der Eichgültigkeitsdauer. Seit 1979 besteht Eichpflicht für Kaltwasserzähler. Die Eichgültigkeitsdauer beträgt derzeit 6 Jahre und gilt als richtig bemessen, wenn nach deren Ablauf noch mindestens 95 % der Messgeräte innerhalb der zulässigen Verkehrsfehlergrenze liegen. Da es beim Messverhalten von Kaltwasserzählern aufgrund der unterschiedlichen Wasserqualität und des Netzzustandes regionale Unterschiede gibt, wurde zur Vermeidung von Nachteilen für die Versorgungsunternehmen, deren Messgeräte die Verkehrsfehlergrenzen nicht überschreiten, das Stichprobenverfahren entwickelt. Hierbei handelt es sich um eine messtechnische Prüfung von wenigen ausgewählten Zählern eines Loses.Bei Bestehen der Prüfung dürfen alle Messgeräte des Loses weitere drei Jahre im Netz verbleiben. Grundsätzlich dürfen nur Zähler gleicher Größe, gleicher metrologischer Klasse und gleicher Bauartzulassung zu einem Los zusammen gefasst werden.
Einsparung
Bei einer Losgröße bis 1.200 Zählern werden 50 Zähler ausgebaut und einer Stichprobe unterzogen, von denen maximal ein Zähler fehlerhaft sein darf.
Das Wasserwerk Ehingen hat nach 2010 auch in diesem Jahr erneut mit allen Hauswasserzählern der Größe Qn 2,5, welche 2011 zum Tausch anstehen, an dem Stichprobenverfahren teilgenommen. Die Losgröße betrug 1.120 Zähler. Durchgeführt wurde das Verfahren von der staatlich anerkannten Prüfstelle bei der Landeswasserversorgung in Kirchheim/Teck unter Aufsicht der Eichdirektion.
Inzwischen ist das Verfahren abgeschlossen. Das Zählerlos hat die Anforderungen des Stichprobenverfahrens erfüllt. Die Verlängerung der Eichgültigkeitsdauer der noch eingebauten Hauswasserzähler des Loses beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres 2011 und endet zum 31.12.2014. Auch finanziell hat sich das Verfahren für das Wasserwerk gerechnet. Es wurden unterm Strich Kosten von rund 8.000 Euro eingespart.
(Erstellt am 17. Mai 2011)