Zu Ihrer Information
Eine Information zur Störfallverordnung für alle Haushaltungen in
Ehingen (nur Kernstadt südlich der Bahnlinie), Berg, Dettingen und Nasgenstadt
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ein Unglück kündigt sich in den seltensten Fällen an und tritt meist dann
ein, wenn niemand darauf vorbereitet ist. So können durch gefährliche
Stoffe und Naturkatastrophen große Teile der Bevölkerung und Sachwerte
bedroht sein. Was in solchen Fällen zu veranlassen ist, regelt die Störfall-
verordnung des Bundes.
Im Sappi-Werk Ehingen ist insbesondere das zum Aufschluss des Holzes
bei der Zellstoffherstellung benötigte Schwefeldioxid störfallrelevant. Bei
einem Störfall kann dieses Schwefeldioxid freigesetzt werden. Es handelt
sich hier um ein farbloses, nicht brennbares, giftiges Gas mit stechendem
Geruch. Schwefeldioxid ist schwerer als Luft und breitet sich deshalb am
Boden aus. Die betroffene Bevölkerung wird bei Eintritt eines solchen
Störfalles sofort durch Sirenenalarm, Lautsprecherdurchsagen und über
die lokalen Radio- und Fernsehsender gewarnt und fortlaufend unterrichtet.
Außerdem wird bei der Stadtverwaltung im Bedarfsfall unter der Rufnummer
08000/503-330 ein Krisentelefon eingerichtet.
Das beste Alarmsystem nützt jedoch wenig, wenn die Warnungen nicht
verstanden werden. Die folgenden Informationen und Hinweise sollen
Ihnen helfen, „im Falle des Falles“ die Signale richtig zu deuten und
entsprechend zu handeln.
Bitte lesen Sie deshalb die folgenden Seiten aufmerksam durch und
bewahren Sie dieses Informationsblatt auf. Gerne stehen wir Ihnen auch
persönlich für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Stadt Ehingen (Donau) Rechts- und Ordnungsamt Marktplatz 1 89584 Ehingen (Donau) |
Landratsamt Alb-Donau-Kreis Untere Katastrophenschutzbehörde Schillerstraße 30 89077 Ulm |
