Dienstleistungen A-Z
Hier erhalten Sie eine Übersicht über alle Verfahrensbeschreibungen.
Hinweise zur Bedienung:
Über die Buchstabenleiste A-Z können Sie eine Vorauswahl nach den Anfangsbuchstaben des Stichwortes treffen. Klicken Sie zum Beispiel auf "M", erhalten Sie eine Liste von Stichworten die im Titel ein "M" als Anfangsbuchstabe führen.
Vermerk: Das Portal service-bw.de ist eine umfassende E-Government-Plattform für Bürger, Unternehmen und die Verwaltungen in Baden-Württemberg. Die hier beschriebenen Verfahren beziehen sich deshalb nicht ausschließlich auf die Stadtverwaltung.
Verfahrensbeschreibungen
Grenzbescheinigung für ein Grundstück beantragen
Die Grenzbescheinigung (auch "Grenzattest") ist eine Bescheinigung der Vermessungsbehörde (Katasteramt). Sie weist nach, dass
- ein Gebäude innerhalb der Grenzen eines Baugrundstücks liegt oder
- ein Überbau auf ein angrenzendes Grundstück vorliegt.
Meistens fordern Banken oder andere Kreditgeber Grenzbescheinigungen für Gebäude, für die sie Baukredite gewähren.
Zuständige Stelle
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder Vermessungsingenieurinnen oder
- die untere Vermessungsbehörde
Untere Vermessungsbehörde ist, je nach Ort, in dem sich das Grundstück befindet, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
-
Eintrag des Gebäudes im Liegenschaftskataster
Haben Sie den Grundriss des Gebäudes seit der letzten Vermessung ("Gebäudeaufnahme") geändert, ist eine neuerliche Einmessung nötig. -
Sie sind antragsberechtigt. Antragsberechtigte sind:
- Eigentümer und Eigentümerinnen
- Erbbauberechtigte
- Notariate
- Banken
- Dritte, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Verfahrensablauf
Die Grenzbescheinigung können Sie bei Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder Vermessungsingenieurinnen oder der zuständigen Vermessungsbehörde beantragen. Vermessungsbehörde ist, je nach Ort, in dem sich das Grundstück befindet, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Sie können den Antrag formlos schriftlich, telefonisch oder per E-Mail stellen. Sie müssen das Flurstück (Straße, Hausnummer oder Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) angeben. Manche Behörden bieten ein eigenes Formular an.
Tipp: Sie können die Grenzbescheinigung auch gleichzeitig mit der Gebäudeeinmessung beantragen.
Die zuständige Stelle kann eine Ortsbesichtigung vornehmen, bevor sie die Grenzbescheinigung ausstellt.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat dessen ausführliche Fassung am 21.03.2013 freigegeben.