Kontakt

Stadt Ehingen (Donau)
Marktplatz 1
89584 Ehingen

Tel. 07391/503-0
Fax: 07391/503-222
info@ehingen.de

Dienstleistungen A-Z

Hier erhalten Sie eine Übersicht über alle Verfahrensbeschreibungen.

Hinweise zur Bedienung:

Über die Buchstabenleiste A-Z können Sie eine Vorauswahl nach den Anfangsbuchstaben des Stichwortes treffen. Klicken Sie zum Beispiel auf "M", erhalten Sie eine Liste von Stichworten die im Titel ein "M" als Anfangsbuchstabe führen.
Vermerk: Das Portal service-bw.de ist eine umfassende E-Government-Plattform für Bürger, Unternehmen und die Verwaltungen in Baden-Württemberg. Die hier beschriebenen Verfahren beziehen sich deshalb nicht ausschließlich auf die Stadtverwaltung.

Verfahrensbeschreibungen

Zisternen - Förderung beantragen

Zisternen sind Wasserspeicher, die Regenwasser sammeln. Dadurch wird das Wasser für Garten und eventuell auch als Brauchwasser für Toiletten und Waschmaschine im Haus nutzbar. Zisternen lassen sich unterirdisch im Garten oder auch im Keller des Hauses einbauen.

Zuständige Stelle

das Tiefbauamt Ihres Wohnortes

Verfahrensablauf

Der Bau von Zisternen wird von einigen Gemeinden finanziell gefördert. Erkundigen Sie sich vor dem Bau beim zuständigen Tiefbauamt über eventuelle Fördermöglichkeiten und die Fördermodalitäten. Für die Benutzung von Regenwasser im Haushalt als Brauchwasser (Toilettenspülung und Waschmaschine) fallen Abwassergebühren an.

Hinweis: Sie benötigen für den Einbau einer Zisterne und deren Nutzung zur Gartenbewässerung keine Genehmigung. Um sicherzustellen, dass die Zisterne standsicher und dicht ist, empfiehlt sich eine Beratung durch Fachfirmen.

Für die Nutzung im Haushalt ist jedoch eine Genehmigung durch die Gemeinde erforderlich. Wie und in welchem Umfang diese zu beantragen ist, erfahren Sie bei Ihrem Tiefbauamt. Die Nutzung von Zisternenwasser als Brauchwasser erfordert eine strikte Trennung von Trinkwasser- und Brauchwasserleitungen.

Erforderliche Unterlagen

Keine Angabe möglich

Rechtsgrundlage

Satzung der Gemeinde

Kosten/Leistung

Keine Angabe möglich

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 06.02.2012 freigegeben.
Die hier dargestellten Informationen werden von service-bw übernommen und regelmäßig aktualisiert.
Zum Seitenanfang      
 
powered by KIRU