Kontakt

Stadt Ehingen (Donau)
Marktplatz 1
89584 Ehingen

Tel. 07391/503-0
Fax: 07391/503-222
info@ehingen.de

Dienstleistungen A-Z

Hier erhalten Sie eine Übersicht über alle Verfahrensbeschreibungen.

Hinweise zur Bedienung:

Über die Buchstabenleiste A-Z können Sie eine Vorauswahl nach den Anfangsbuchstaben des Stichwortes treffen. Klicken Sie zum Beispiel auf "M", erhalten Sie eine Liste von Stichworten die im Titel ein "M" als Anfangsbuchstabe führen.
Vermerk: Das Portal service-bw.de ist eine umfassende E-Government-Plattform für Bürger, Unternehmen und die Verwaltungen in Baden-Württemberg. Die hier beschriebenen Verfahren beziehen sich deshalb nicht ausschließlich auf die Stadtverwaltung.

Verfahrensbeschreibungen

Gewerbeummeldung

Eine Gewerbeummeldung kann aus den folgenden Gründen notwendig sein:

  • Sie verlegen den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb der Gemeinde oder Stadt.
    In diesem Fall müssen Sie die Gewerbeummeldung auch vornehmen, wenn Sie den Standort einer unselbstständigen Zweigniederlassung wechseln.
  • Sie wechseln den Gegenstand Ihres Gewerbes.
  • Sie wollen den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

Auch wenn Sie reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten ausüben oder ein Reisegewerbe betreiben, müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, falls Sie den Gewerbegegenstand ändern oder auf andere Waren oder Dienstleistungen ausdehnen möchten.

Achtung: Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. Sie müssen in diesem Fall Ihr Gewerbe erst am alten Standort abmelden und anschließend am neuen Standort wieder anmelden.

Anzeigepflichtig für die Ummeldung sind bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende, bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, BGB-Gesellschaft) alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter.

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung der Betriebsstätte

Persönlicher Kontakt

Frau Helga Batzoni
Geschäftszimmer, Gewerberecht
Telefon: 07391 503-301
Fax: 07391 503-4301
Raum: 1.OG, Zi.-Nr. 103,

Verfahrensablauf

Die Ummeldung Ihres Gewerbes müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle vornehmen. Der Antrag muss handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.

Für die Gewerbeummeldung müssen Sie das Formular "Gewerbe-Ummeldung" verwenden. Dieses liegt in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise steht auch, je nach Angebot Ihrer Gemeinde, zum Download zur Verfügung.

Wenn die Ummeldung nicht durch den Gewerbetreibenden oder den gesetzlichen Vertreter vorgenommen wird, benötigt die mit der Ummeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht.

Erfolgt Ihre Gewerbeummeldung schriftlich, erhalten Sie innerhalb von drei Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeummeldung mit der Gebührenrechnung zugeschickt. Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie die Bestätigung direkt ausgehändigt.

Die für die Ummeldung zuständige Stelle leitet die Anzeige der Gewerbeummeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

Hinweis: Ist eine Erlaubnis erforderlich und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.

Erforderliche Unterlagen

ausgefülltes Formular

Frist/Dauer

Die Anzeige Ihrer Gewerbeummeldung ist zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung beziehungsweise Erweiterung des Gewerbegegenstands fällig.

Kosten/Leistung

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 25.02.2011 freigegeben.
Die hier dargestellten Informationen werden von service-bw übernommen und regelmäßig aktualisiert.
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