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Behördenwegweiser

Stadt Ehingen (Donau)

Große Kreisstadt
Bild der Verwaltungsstelle

Hausanschrift

Marktplatz 1
89584 Ehingen (Donau)

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Postanschrift

Postfach 14 51
89574 Ehingen (Donau)

Kontakt

Telefon: 07391/503-0
Fax: 07391/503-222
E-Mail: info@ehingen.de
Homepage: http://www.ehingen.de

Parkplätze

P2 - Lindenplatz

Sprechzeiten

 

Mo. - Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di. 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do. 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
   
Bürgerbüro  
Mo., Mi., Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di. 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do. 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Sa. 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

 

Organisationseinheiten

  • Amt für Bildung, Jugend und Soziales
  • Finanzverwaltung
  • Haupt- und Personalamt
  • Kulturamt
  • Oberbürgermeister
  • Rechnungsprüfungsamt
  • Rechts- und Ordnungsamt
  • Sekretariat OB
  • Stadtbauamt

Formulare und Onlinedienste

  • Baurecht
  • Bürgerschaftliches Engagement
  • Gesundheitswesen
  • Landwirtschaft
  • Meldewesen
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung
    • Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände - Anzeige (Formular)
      Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular anbieten, können Sie folgendes Muster verwenden.
    • Anzeige für das Verwenden pyrotechnischer Effekte auf Tourneen (Formular)
    • Erlaubnisfreier Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten - Anzeige (Formular)
      Sollte Ihre Stadt oder Landratsamt kein Formular anbieten, können Sie das vom Umweltministerium zur Verfügung gestellte Formular "Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz - Erlaubnisfreier Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten" verwenden.
    • Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes - Antrag und Anlage (Formular)
    • Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes - Antrag (Formular)
      Sollte Ihre Stadt, Gemeinde oder Ihr Landratsamt kein Formular anbieten, können Sie das vom Umweltministerium zur Verfügung gestellte Formular "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes" und gegebenenfalls das dazugehörige "Beiblatt A" ausfüllen und persönlich bei der zuständigen Behörde abgeben.
    • Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes (Formular)
  • Steuern und Gebühren
  • Verkehrswesen
  • Wahlen
  • Wirtschaft
  • Wohnen
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