Harmelau, 1. Erweiterung, 1. Änderung
Anlass der Bauleitplanung
In Dächingen besteht eine hohe Nachfrage an Wohnraum. Dieser soll vorrangig durch Innenverdichtung und durch Flächen abgedeckt werden, für die bereits Baurecht besteht. Vor diesem Hintergrund wird vorliegend mit der Änderung des seit 18.06.2004 rechtskräftigen Bebauungsplans „Harmelau 1. Erweiterung“ in seinem noch unbebauten westlichen Teil die Rechtsgrundlage für eine dichtere Bebauung auf der Grundlage kleinerer zugeschnittener Grundstücke geschaffen. Der Lage im ländlichen Raum städtebaulich angemessen wird ein allgemeines Wohngebiet mit der Bebauung mit Ein- und Doppelhäusern in offener Bauweise festgesetzt. Weiterhin erfährt der Bebauungsplan im bereits erschlossenen östlichen Bereich Anpassungen an den aktuell gültigen amtlichen Lageplan.
Im beschleunigten Verfahren wird u.a. von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB mit Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung, der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange und einer zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Wesentliche umweltbezogene Informationen liegen bisher nicht vor.
Beteiligung
Der Entwurf des Bebauungsplans mit zeichnerischem Teil, Textteil und Begründung wird in der Zeit vom Montag, dem 23.03.2026 bis Freitag, dem 24.04.2026 online im Beteiligungsportal der Stadt Ehingen veröffentlicht.
Innerhalb der Veröffentlichungsfrist werden o.g. Unterlagen zusätzlich im Baudezernat Ehingen, Foyer Erdgeschoss, Hauptstraße 89, 89584 Ehingen während der üblichen Öffnungszeiten ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können gegenüber der Stadtverwaltung Ehingen (Donau) Stellungnahmen elektronisch im Beteiligungsportal übermittelt werden.