Im Rahmen des Landeswohnraumförderungsprogramms hilft das Land mit günstigen Mitteln zum Bau und Erwerb von neu erstellten, eigengenutzen Familienheimen und Eigentumswohnungen sowie den Erwerb von gebrauchtem Wohnraum.
Eine Förderung können Ehepaare, Alleinerziehende, Lebenspartnerschaften und auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften mit mind. einem Kind erhalten. Schwerbehinderte mit spezifischen Wohnungsproblemen können ebenfalls in den Genuss einer Förderung kommen. Junge kinderlose Paare (keiner der Partner darf älter als 45 Jahre sein) können ein Kapitalmarktdarlehen ohne Zinsverbilligung mit der Zusage einer Ergänzungsförderung für nach dem Zeitpunkt der Darlehensgewährung zum Haushalt hinzugekommene Kinder erhalten. Ob eine Förderung gewährt werden kann, ist auch einkommensabhängig.
Für förderfähige Vorhaben in Ortszentren wird ein Förderzuschlag gewährt. Weitere Förderzuschläge sind möglich, wenn es sich um innovativen Wohnungsbau, eine ökologisch wirksame, eine barrierearme oder auch barrierefreie Bauausführung handelt. Mit dem Baubeginn oder dem Vertragsabschluss muss bis zur Darlehensgewährung durch die L-Bank gewartet werden. Voher dürfen keinerlei Verträge, auch nicht mit Rücktrittsrecht, unterschrieben werden. Das ist die Voraussetzung, um in den Genuss von Mitteln aus dem Wohnraumförderungsprogramm zu kommen.
Weitere Informationen zur Wohnraumförderung gibt es auch bei der Wohnraumförderstelle im Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Telefon (0731) 185-1878.
Anträge können von Unternehmen mit einer Größe von weniger als 100 Beschäftigten gestellt werden.
Gefördert werden privat-gewerbliche Maßnahmen in den Förderschwerpunkten „Arbeiten“, „Grundversorgung/Basisdienstleistung“, „Innenentwicklung/Wohnen“ (Umnutzung zu Mietwohnung und umfassende Modernisierung von Mietwohnungen; Mietwohnungsneubau wird nicht gefördert). Im Förderschwerpunkt „Wohnen“ können nur Anträge gestellt werden, wenn es sich um Projekte in den Teilorten handelt
Neubauten sind nur förderfähig, wenn diese durch überwiegenden Einsatz ressourcenschonender CO2-binden Baustoffe wie z.B. Holz in der neuen Tragwerkskonstruktion errichtet werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Projekte aus dem Förderschwerpunkt „Grundversorgung“.
Die Fördersätze und Höchstbeträge (Regelförderung) zu den jeweiligen Projektarten entnehmen Sie bitte der Tabelle in der Infobox „ELR Jahresprogramm 2024“.
Gefördert werden private Maßnahmen im Förderschwerpunkt „Wohnen“. Die Neuordnung eines Grundstücks mit Baureifmachung kann ebenfalls gefördert werden. Eine Umnutzung zu Mietwohnung und umfassende Modernisierung von Mietwohnungen kann gefördert werden. Der Mietwohnungsneubau wird nicht gefördert.
Es können nur Anträge gestellt werden, wenn es sich um Projekte in den Teilorten handelt.
Neubauten sind nur förderfähig, wenn diese durch überwiegenden Einsatz ressourcenschonender CO2-binden Baustoffe wie z.B. Holz in der neuen Tragwerkskonstruktion errichtet werden.
Die Fördersätze und Höchstbeträge (Regelförderung) zu den jeweiligen Projektarten entnehmen Sie bitte der Tabelle in der Infobox „ELR Jahresprogramm 2024“.
Gefördert werden private Organisationen (z.B. Vereine) im Förderschwerpunkt „Gemeinschaftseinrichtungen“ bei der Umnutzung zur Gemeinschaftseinrichtung, beim Umbau einer Gemeinschaftseinrichtung sowie beim Neubau einer Gemeinschaftseinrichtung
Neubauten sind nur förderfähig, wenn diese durch überwiegenden Einsatz ressourcenschonender CO2-binden Baustoffe wie z.B. Holz in der neuen Tragwerkskonstruktion errichtet werden.
Die Fördersätze und Höchstbeträge (Regelförderung) zu den jeweiligen Projektarten entnehmen Sie bitte der Tabelle in der Infobox „ELR Jahresprogramm 2024“.
Es können nur Anträge gestellt werden, wenn es sich um Projekte in den Teilorten handelt.
Das Land und der Bund unterstützen Maßnahmen im Energiebereich durch Zuschüsse. Diese Programme sollen die Entscheidung erleichtern, energiesparende Maßnahmen umzusetzen.
Eine Zusammenfassung von Förderprogrammen erhalten Sie vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hier.
Unabhängige Energieberatung bei der Stadt Ehingen durch die Regionale Energieagentur Ulm gGmbH
Die Stadt Ehingen bietet für Ihre Bürger an jedem dritten Dienstag im Monat (ausgenommen August) von 8 bis 14.30 Uhr eine unabhängige Energieberatung durch die Regionale Energieagentur Ulm gGmbH an. In den Bereichen energiebewusstes Bauen, Modernisieren, Erneuerung von Heizung sowie Nutzung von Sonnenenergie kann sich jeder Bürger bei einer kostenfreien Erstberatung, jeweils für die Dauer von einer Stunde, einen Überblick über die technischen Möglichkeiten, Kosten und Wirtschaftlichkeit sowie die aktuellen Förderprogramme verschaffen.
Zur Beratung sollten vorhandene Unterlagen, wie z.B. Baupläne, Energieausweis, Messwerte der Heizungsanlage, mitgebracht werden. Bei Interesse ist eine vorherige Anmeldung bei Marie Heimann, Baudezernat (Rathaus-Neubau, 2. OG, Zimmer 217), Tel. 07391/503-261 notwendig. Die Anmeldung muss spätestens eine Woche vor dem gewünschten Beratungstermin erfolgen.
Die Energieberatungen finden im Bürgerhaus Oberschaffnei, Schulgasse 21, in Ehingen statt. Die Termine für das laufende Jahr können Sie der Infobox rechts entnehmen.
Eine persönliche und unabhängige Energieberatung erhalten Sie auch direkt über die Regionale Energieagentur gGmbH in Ulm. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.regionale-energieagentur-ulm.de