Seite drucken
Stadt Ehingen (Donau) (Druckversion)

Wohnberechtigungsschein

Was ist ein Wohnberechtigungsschein und wer kann ihn erhalten?

Eine Wohnberechtigungsbescheinigung ermöglicht den Einzug in eine geförderte Wohnung des sozialen Wohnungsbaus. Erhalten kann diese, wer gem. § 12 des Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) bestimmte jährliche Einkommensgrenzen nach Abzug der Werbungskosten nicht überschreitet. Die Stadt Ehingen (Donau) stellt die Wohnberechtigungsbescheinigung aus; bei der Antragstellung ist bei Bedarf eine Liste der Bauträger im sozialen Wohnungsbau erhältlich.

http://www.ehingen.de//stadt-buerger/leben-wohnen/wohnen-bauen/wohnberechtigungsschein