Eine Wohnberechtigungsbescheinigung ermöglicht den Einzug in eine geförderte Wohnung des sozialen Wohnungsbaus. Erhalten kann diese, wer gem. § 12 des Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) bestimmte jährliche Einkommensgrenzen nach Abzug der Werbungskosten nicht überschreitet. Die Stadt Ehingen (Donau) stellt die Wohnberechtigungsbescheinigung aus; bei der Antragstellung ist bei Bedarf eine Liste der Bauträger im sozialen Wohnungsbau erhältlich.