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Stadt Ehingen (Donau) (Druckversion)

Kommunalwahlen (Gemeinderat, Ortschaftsrat und Kreistag)

Kommunalwahl 2024

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind Deutsche, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Großen Kreisstadt Ehingen (Donau) inklusive der zugehörigen Ortsteile ihren Hauptwohnsitz haben. Zudem dürfen die Bürgerinnen und Bürger nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Wohnungslose, die sich seit mindestens drei Monaten gewöhnlich in der Großen Kreisstadt Ehingen (Donau) aufhalten und die sonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen, sind ebenfalls wahlberechtigt sofern sie sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie beim Wahlamt der Stadt Ehingen (Donau).

Weitere Infos: https://www.kommunalwahl-bw.de/wer-kann-waehlen#c102547

Wer darf gewählt werden?

Im Zuge der Wahlrechtsreform wurde das passive Wahlrecht von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Somit können erstmals auch 16-jährige kandidieren.

Wer wird gewählt und wie wird gewählt?

Wahl der Gemeinderäte

In der Stadt Ehingen (Donau) sind insgesamt 32 Gemeinderäte auf 5 Jahre zu wählen.

Weil unechte Teilortswahl stattfindet, sind die Gemeinderäte als Vertreterinnen und Vertreter für die Wohnbezirke zu wählen und zwar

für den Wohnbezirk

Anzahl der zu wählenden
Gemeinderäte

Zahl der höchstens zulässigen Bewerber/innen eines Wahlvorschlags

Ehingen (Stadt)

21

21

Alb-Kirchen

4

4

Pfarrei

3

4

Rißtissen

2

3

Nasgenstadt

2

3

Wahl der Ortschaftsräte (in Ortschaften mit nicht mehr als 5.000 Einwohner/innen und ohne unechte Teilortswahl)

In den Ortschaften Altbierlingen, Berg, Dächingen, Gamerschwang, Granheim, Herbertshofen, Mundingen und Volkersheim sind 8 Ortschaftsräte auf 5 Jahre zu wählen. Die Zahl der höchstens zulässigen Bewerberinnen und Bewerber für einen Wahlvorschlag beträgt 16.

In den Ortschaften Nasgenstadt und Rißtissen sind dabei 10 Ortschaftsräte auf 5 Jahre zu wählen. Die Zahl der höchstens zulässigen Bewerberinnen und Bewerber für einen Wahlvorschlag beträgt 20.

Wahl der Ortschaftsräte (in Ortschaften mit unechter Teilortswahl)

In den Ortschaften Altsteußlingen, Erbstetten, Frankenhofen, Heufelden, Kirchbierlingen und Schaiblishausen sind dabei insgesamt 8 Ortschaftsräte auf 5 Jahre zu wählen.

In der Ortschaft Kirchen sind insgesamt 10 Ortschaftsräte auf 5 Jahre zu wählen.

Weil unechte Teilortswahl stattfindet sind die Ortschaftsräte als Vertreterinnen und Vertreter für die Wohnbezirke zu wählen und zwar:

Name der Ortschaft

für den Wohnbezirk

Anzahl der zu
wählenden Ortschaftsräte

Zahl der höchstens zulässigen Bewerber/innen eines Wahlvorschlags

Altsteußlingen

Altsteußlingen

6

6

 

Briel

2

3

Erbstetten

Erbstetten

6

6

 

Unterwilzingen

2

3

Frankenhofen

Frankenhofen

6

6

 

Tiefenhülen

2

3

Heufelden

Heufelden

6

6

 

Blienshofen

2

3

Kirchbierlingen

Kirchbierlingen

6

6

 

Sontheim

1

2

 

Weisel

1

2

Kirchen

Kirchen

6

6

 

Deppenhausen

1

2

 

Mühlen

1

2

 

Schlechtenfeld

1

2

 

Stetten

1

2

Schaiblishausen

Schaiblishausen

6

6

 

Bockighofen

2

3

 

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen zum Wahlrecht und Wahlsystem in Baden-Württemberg finden Sie bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg unter folgendem
Link: https://www.kommunalwahl-bw.de/

Zulassung der Wahlvorschläge durch den Gemeindewahlausschuss

Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 3. April 2024 zur Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge

Am 9. Juni finden die Kommunalwahlen statt. In Ehingen sind Wahlvorschläge von sechs Parteien und Wählervereinigungen für den Gemeinderat und 16 Wahlvorschläge für die Ortschaftsräte der Teilorte eingegangen.

Gemeinderatswahl

Mit den sechs eingegangenen Wahlvorschlägen kandidieren insgesamt 129 Frauen und Männer für die 32 Sitze des Ehinger Gemeinderats.

Auf dem Stimmzettel erscheinen die Parteien und Wählervereinigungen nach dem Stimmenergebnis der vergangenen Kommunalwahlen 2019 in folgender Reihenfolge:

CDU

Bündnis 90/ Grüne

SPD

Die Freien in Ehingen

Junges Ehingen

FDP

Im Ehinger Gemeinderat sind 32 Sitze zu vergeben. Die Anzahl der zu vergebenden Sitze ist in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg geregelt und ergibt sich aus der Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner.

Ortschaftsratswahl

Die Wahlen des Ortschaftsrats finden in Ehingen in allen 17 Teilorten statt und es stellen sich insgesamt 144 Frauen und Männer im Rahmen von folgenden 16 Wahlvorschlägen zur Wahl:

Altbierlingen

Freie Bürgerliste

Altsteußlingen

Bürgerliste

Berg

Liste Ortschaftsrat Berg

Dächingen

Bürgerliste

Erbstetten Bürgerliste

Frankenhofen

Für die Aufgaben der Zukunft

Gamerschwang

1. Wir für Gamerschwang

2. Freie Liste

Granheim

Bürgerliste

Heufelden

1. Freie Bürgerliste

2. Bürger 99

Kirchbierlingen

Freie Liste 2019

Kirchen

Freie Bürgerliste

Nasgenstadt

Bürgerliste

Rißtissen

Freie Bürgerliste

Schaiblishausen

Freie Bürgerliste

In den Teilorten Herbertshofen, Mundingen und Volkersheim wurde auf Wahlvorschläge verzichtet. Das bedeutet, dass hier Mehrheitswahl stattfindet und am Wahltag leere Stimmzettel zur Verfügung gestellt werden. Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger können in die freien Zeilen des Stimmzettels Namen von wählbaren Personen des Teilorts eintragen. Die Personen mit den höchsten Stimmenzahlen sind dann in der Reihenfolge dieser Zahlen in den jeweiligen Ortschaftsrat gewählt.

Am 3. April beschloss der Gemeindewahlausschuss über die Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge.

Vor der Sitzung wurden alle Wahlvorschläge einer Vorprüfung durch den Vorsitz des Gemeindewahlausschusses unterzogen. Bei dieser Prüfung wurde beispielsweise kontrolliert, ob die Bewerberinnen und Bewerber die Wählbarkeit besitzen und ihre Daten vollständig sind.

Im Gemeindewahlausschuss sind die Fraktionen vertreten durch Herbert Brandl (CDU), Andrea Chist-Ege (GRÜNE) und Walter Böttle (SPD).

Ablauf Ermittlung Wahlergebnisse

Zusätzlich zur Gemeinderatswahl finden am 9. Juni die Wahl des Europaparlaments sowie die Kreistagswahl statt.

Bei der Auszählung am Wahltag wird die Europawahl zuerst und noch am Wahltag, 9. Juni, ausgezählt. Das Ergebnis der Kommunalwahlen wird nicht mehr am Wahltag selbst ermittelt werden können und die Auszählung wird am Folgetag, 10. Juni zu Ende geführt. Dabei wird zunächst das Ergebnis der Kreistagswahl, dann der Gemeinderatswahl und dann der Ortschaftsratswahlen ermittelt.
Im Anschluss werden die Ergebnisse im Ehinger Rathaus sowie hier auf der Homepage bekannt gegeben.

http://www.ehingen.de//stadt-buerger/verwaltung/basisinformationen/wahlen/kommunalwahlen-gemeinderat-ortschaftsrat-und-kreistag