Elfter interkultureller Kalender für Ehingen veröffentlicht Seit nun elf Jahren veröffentlicht die Lokale Agenda Ehingen den „interkulturellen Kalender“. Der beliebte Kalender zeigt neben den Feiertagen der unterschiedlichen in Ehingen vertretenen Religionsgemeinschaften auch die gemeinsamen Ehinger Feste und Veranstaltungen auf. So trägt der interkulturelle Kalender dazu bei, neben den kleinen Unterschieden, vor allem die Gemeinsamkeiten der Ehingerinnen und Ehinger darzustellen. Der interkulturelle Kalender entstand auf Initiative des Netzwerks Bildungspartner „Nebi“ und wird von der kommunalen Integrationsbeauftragten weitergeführt. Er wird kostenlos an alle Schulen und Kindertagesstätten in Ehingen sowie an öffentliche Einrichtungen verteilt, in denen Menschen aus allen Kulturkreisen zusammenkommen. Eine detaillierte Beschreibung der vielen Feier- und Festtage finden Sie auf der Homepage der Lokalen Agenda. Ada Bialecki mit dem interkulturellen Kalender 2025. Digitale Bauantragstellung bei der Stadt Ehingen – virtuelles Bauamt (ViBa) seit 1. Januar Die Baurechtsbehörde der Stadt Ehingen stellt auf die vollständig digitale Bearbeitung von Bauanträgen und Kenntnisgaben um. Seit dem 1. Januar ist die elektronische Einreichung in Textform in archivfähigem Portable Document Format (PDF/A) verpflichtend. Die Baurechtsbehörde kann gemäß § 3 Absatz 2 der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) verlangen, dass Bauanträge und Bauvorlagen über einen von ihr benannten Onlinedienst einzureichen sind. Bei der Stadt Ehingen wird hierzu die landeseinheitliche Lösung „Virtuelles Bauamt“ (ViBa BW) genutzt. Das Portal ermöglicht es, baurechtliche Vorgänge wie Bauanträge und Kenntnisgaben papierlos abzuhandeln, von der Antragstellung bis zum Versand des Bescheids. Zur Nutzung des ViBa ist eine Anmeldung seitens der Bauherrschaft und des Entwurfsverfassers (zum Beispiel Architekt, Bauingenieur, Handwerksmeister) mit substanziellem Vertrauensniveau „hoch“ erforderlich. Für Privatpersonen ist hierfür ein BundID-Konto mit Authentifizierung durch den Online-Ausweis oder ein ELSTER-Zertifikat notwendig. Unternehmen authentifizieren sich über ein Unternehmenskonto. Die Registrierung der BundID oder des Unternehmenskontos ist einmalig durchzuführen. Sie können sich dann landesweit mit dieser Zugangsberechtigung bei allen Baurechtsbehörden, welche mit dem Virtuellen Bauamt arbeiten, anmelden. Wichtig ist jedoch, dass jede Baurechtsbehörde über individuelle Zugangslinks verfügt. Andere Wege der Bauantragseinreichung sind seit dem 1. Januar nicht mehr zulässig. Weitere Informationen finden Sie unter www.ehingen.de/viba Januar 2025 | 16
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