keinen Gewinn. Der Ausschluss der Gewinnerzielungsabsicht ist gebührenrechtlich jedoch nicht bindend. Die Wasserverbrauchsgebühr wurde letztmals zum 1. Januar 2021 angepasst. Seit vier Jahren liegt der Wasserpreis bei 1,51 Euro/ Kubikmeter. Mit diesem Tarif von 1,51 Euro/Kubikmeter ist eine Deckung der Aufwendungen im Erfolgsplan zukünftig nicht mehr zu erreichen. Um wieder eine volle Kostendeckung zu erreichen, muss deshalb die Gebühr neu berechnet und festgesetzt werden. Die Kalkulation der Wassergebühr wurde auf der Basis der aktuellen Rechtsprechung erstellt. Die Verbrauchsgebühr der Stadt Ehingen liegt auch nach der Erhöhung weit unter dem Landesdurchschnitt von 2,42 Euro. Der Gebührenkalkulation und der Wasserverbrauchsgebühr ab 1. Januar 2025 von 1,61 Euro/Kubikmeter zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer sowie der Änderung der Wasserversorgungssatzung wurde vom Gremium einstimmig zugestimmt. Januar Vergabe der Bauarbeiten zur Erschließung des Industriegebiets Berg 2. Bauabschnitt Die Bauarbeiten zur Erschließung des Industriegebiets Berg 2. Erweiterung wurden öffentlich ausgeschrieben. Der nach städtischer Prüfung der Angebote an zweiter Stelle liegende Bieter hatte bei der Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe ein Vergabenachprüfungsverfahren beantragt. Mit Beschluss vom 21. Januar 2025 hatte die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung war eine sofortige Beschwerde innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung beim Oberlandesgericht Karlsruhe möglich. Diese Frist war zum Zeitpunkt der Sitzung noch nicht abgelaufen. Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss, sofern in der vorgegebenen Frist keine Beschwerde gegen das zurückgewiesene Nachprüfungsverfahren eingereicht wird, erhält die Verwaltung den Auftrag, die Bauarbeiten zur Erschließung des Industriegebiets Berg 2. Bauabschnitt an die Bietergemeinschaft Peter Gross, St. Ingbert und Franz Blum, Ittenhausen zu einem Angebotspreis von rund 11,3 Millionen Euro zu vergeben. Bestellung der Mitglieder des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Ehingen Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen werden in Baden-Württemberg bei den Gemeinden selbstständige, unabhängige Gutachterausschüsse gebildet. Der bisherige Ausschuss war bis 31. Januar 2025 gewählt. Die Neubestellung hatte deshalb auf den 1. Februar 2025 zu erfolgen. Der Gemeinderat stimmte den vorgeschlagenen Personen mehrheitlich zu und bestellte die vorgeschlagenen Personen zu ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachtern für die Amtszeit vom 1. Februar 2025 bis 31. Januar 2029. Februar Bericht zur Energieversorgung der Netze BW und Ehinger Energie Kommunalberater Joachim Hepner und Regionalberater Jürgen Müller von der Netze BW sowie Peter Guggemoos von der Ehinger Energie gaben dem Gremium einen Einblick über die Energieversorgung in Ehingen. Deutlich wurde, dass die Herausforderungen groß sind, die die Energiewende in den Bereichen Energieversorgung, Wärmeversorgung und Elektromobilität mit sich bringt. Im Bereich der Energieversorgung sieht die Netzte BW 100 Millionen Euro Investitionsbedarf bis zum Jahr 2045 für Ehingen. Die zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere Photovoltaik, führt zu Herausforderungen im Stromnetz. Netzbetreiber müssen ständig ein Gleichgewicht zwischen Stromeinspeisung und -verbrauch gewährleisten. Mit stärkeren Schwankungen bei der Einspeisung und dem Wandel von passiven zu aktiven Stromverbrauchern (zum Beispiel Elektromobilität) wird die Aufrechterhaltung dieses Gleichgewichts immer komplexer. Versorgungssicherheit soll künftig verstärkt auch über den Einsatz von intelligenten Technologien und damit einer flexiblen Steuerung der Netze möglich sein. Kinderbetreuung – Angebots- und Bedarfsplanung Die Stadt Ehingen hat das Ziel bedarfsgerechte Kinderbetreuungsangebote für Familien zu erhalten und weiter auszubauen. Die Entwicklung einer entsprechenden Angebotsstruktur ist ein kontinuierlicher Prozess und eine komplexe Aufgabe. Die Stadt Ehingen ist gesetzlich verpflichtet ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten. Beteiligt werden hierbei alle Träger, auch die kirchlichen und freien, die sich in Ehingen im Bereich Kindertagesbetreuung engagieren. Die Weiterentwicklung der Betreuungsangebote erfordert eine sorgfältige jährliche Bedarfsplanung und setzt eine differenzierte Erhebung des vorhandenen und absehbaren örtlichen Bedarfs voraus. Die weiteren Schritte des Ausbaukonzepts sehen folgende Maßnahmen vor. Ab April 2025 soll die erste Gruppe (Verlängerte Öffnungszeiten-Betreuung) im Kindergarten Mittendrin in Ehingen starten. Für das Kindergartenjahr 2024/2025 wurde diese Einrichtung mit vier Gruppen in die Bedarfsplanung aufgenommen. Weiter geplant ist der Neubau einer Einrichtung im Baugebiet Rosengarten. Hierfür werden aktuell die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Deutlich wurde anhand der Statistik der Gesamtzahl zur Verfügung stehenden Kindergartenplätze, dass es durch die bereits umgesetzten Maßnahmen gelungen ist, den Nachfrageanstieg und die massiven Auswirkungen der Stichtagsverschiebung aufzufangen. Ziel ist es, den Rechtsanspruch auch weiterhin erfüllen zu können. Der Gemeinderat stimmte der Bedarfsplanung zu und nahm den Bericht über die aktuellen Entwicklungen zur Kenntnis. Aus dem Gemeinderat | 72
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