Jahrbuch 2025

politische Arbeitsprogramm bereits vorliegt. Dieses enthält Maßnahmen zur Energie- und Klimapolitik der kommenden Jahre. Das Energiepolitische Arbeitsprogramm ist dabei kein starrer Plan, sondern wird jährlich überprüft und angepasst. Der Gemeinderat der Stadt Ehingen stimmte einstimmig, der Erweiterung des Energiepolitischen Arbeitsprogramms von 2021 um die „Hinzugefügte Maßnahmen – Energiepolitischen Arbeitsprogramms 2025“ zu. In diesem sind konkrete Maßnahmen, Prioritäten und Umsetzungszeiträume festgehalten. Die Umsetzung der Projekte wird in den beschriebenen Zeiträumen durch das Energieteam koordiniert. Die Umsetzung einzelner Maßnahmen, soweit diese mit Kosten verbunden sind, stehen unter dem jährlichen Finanzierungsvorbehalt des Gemeinderates. Anpassung der Schulbezirksgrenzen im Bereich der Kernstadt zum Schuljahr 2026/2027 Das Schulgesetz Baden-Württemberg regelt, dass jede Grundschule, Berufsschule und jedes sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum einem festgelegten Schulbezirk zugehört. Innerhalb dieses Gebiets bestimmt der Schulträger die Schulbezirke, insbesondere wenn mehrere Schulen derselben Schulart bestehen. Schülerinnen und Schüler sind grundsätzlich verpflichtet, die Schule in ihrem Schulbezirk zu besuchen. Die Stadt Ehingen ist im Kernstadtgebiet Schulträger für drei Grundschulen, die Längenfeldschule, die Michel-BuckSchule und die Grundschule im Alten Konvikt. Die Schulbezirke wurden zuletzt im Februar 2013 festgelegt, um auf die steigenden Schülerzahlen im Neubaugebiet Rosengarten zu reagieren. Eine Anpassung der Schulbezirke wurde zum Schuljahr 2026/27 vorgeschlagen, um den veränderten Schülerzahlen und räumlichen Kapazitäten gerecht zu werden. Dabei sollten unter anderem das Rosengarten-Gebiet und Teile des Zeppelingeländes neu zugeordnet werden, um die Grundschule im Alten Konvikt und die Längenfeldschule zu entlasten und die Michel-Buck-Schule entsprechend ihrer Kapazitäten optimal auszulasten. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden in Abstimmung mit den Schulleitungen, dem Gesamtelternbeirat und den zuständigen Behörden erarbeitet. Dabei wurde besonderes Augenmerk auf klare Grenzen zwischen den Schulbezirken, die Berücksichtigung zusammenhängender Wohngebiete und die Optimierung der Schulwege gelegt. Die Schulwegpläne werden bis zum Beginn des Schuljahres 2026/27 angepasst. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Schulbezirksgrenzen der Grundschulen im Kernstadtgebiet ab dem Schuljahr 2026/27 neu festzulegen. Bei bereits in der Grundschule eingeschulten Schülerinnen und Schülern ergibt sich durch die Festlegung der Schulbezirke keine Änderungen im Schulbesuch. Schulbezirke ab dem Schuljahr 2026/2027. 75 | Aus dem Gemeinderat

RkJQdWJsaXNoZXIy NzY5NzY=