Historischer Sitzungssaal. Bebauungsplan „Wenzelstein III, Teil West“ Die evangelische Kirchengemeinde plant am Standort Wenzelstein den Neubau einer Wohnanlage für betreutes Wohnen mit Gemeinschaftsräumen. Gleichzeitig ist eine Nachverdichtung durch ein weiteres Mehrfamilienhaus im Bereich Spatzenweg von einem Vorhabenträger geplant. Da diese Vorhaben auf Basis des aktuellen Bebauungsplans nicht zulässig sind, wird das Planungsrecht angepasst. Ziel ist neben der Umsetzung der konkreten Bauvorhaben auch eine maßvolle Nachverdichtung im Bestand sowie eine städtebauliche Aufwertung des Wohnumfelds. Der Planungsbereich umfasst rund 8,1 Hektar. Der Gemeinderat Ehingen hat daher die Aufstellung des Bebauungsplans „Wenzelstein III, Teil West“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB einstimmig beschlossen. Die bisherigen Bürgerbeteiligungsergebnisse flossen in die Planung ein, sind im neuen Verfahren jedoch nicht abwägungsrelevant. Aufgrund der innerstädtischen Lage und Vorbelastung werden keine erheblichen Umweltauswirkungen erwartet. Die öffentliche Auslegung wird von der Verwaltung vorbereitet; die Beteiligung erfolgt digital gemäß den Vorgaben zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren. Feststellung der Jahresrechnung 2018 der Stadt Ehingen (Donau) - Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2018 - Schlussbericht zur örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2018 – Feststellungsbeschluss Das Gremium stimmte dem vorgelegten Jahresabschluss der Stadt Ehingen für das Jahr 2018 einstimmig zu. Der Schlussbericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses durch das Rechnungsprüfungsamt wurde zur Kenntnis genommen. Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Ehingen (Donau) Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) Über 450 Ehrenamtliche engagieren sich bei der Freiwilligen Feuerwehr Ehingen – ein unverzichtbarer Einsatz für den Bevölkerungsschutz in der Stadt. Um dieses Engagement weiterhin angemessen zu würdigen, beschloss der Gemeinderat die Anpassung der Entschädigungssätze auf Basis der im August 2025 aktualisierten Empfehlungen des Landesfeuerwehrverbandes einstimmig. Künftig erhalten die Einsatzkräfte eine pauschale Entschädigung zwischen 13 und 21 Euro pro Stunde für Verdienstausfall und Auslagenersatz. Die neue Feuerwehr-Entschädigungssatzung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft und ersetzt die zuletzt 2019 angepasste Fassung. Gleichzeitig wurden im Zuge der Neufassung auch redaktionelle Änderungen auf Grundlage der aktuellen Mustersatzung des Landesfeuerwehrverbands vorgenommen. Die Stadt rechnet mit jährlichen Mehrkosten von rund 32 280 Euro. Diese wurden bereits im Haushaltsplan 2026 eingeplant. Ein Teil der Kosten kann bei kostenpflichtigen Einsätzen gegenfinanziert werden, dennoch verbleiben nicht umlagefähige Ausgaben bei der Stadt. Eine präzise Planung ist aufgrund schwankender Einsatzaufkommen nicht möglich. Alle öffentlichen Beschlüsse der Gremien sind über den QR-Code abrufbar. 77 | Aus dem Gemeinderat
RkJQdWJsaXNoZXIy NzY5NzY=