Konzeption der städtischen Kindertageseinrichtungen Mittendrin in Ehingen (Donau) 91 20 Zusammenarbeit zur Sicherung des Kindeswohls Kindertageseinrichtungen und deren Träger haben einen ausdrücklichen gesetzlichen Schutzauftrag, das Wohl der Kinder zu schützen. Dieser Schutzauftrag wurde mit dem Bundeskinderschutzgesetz sowie dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz verdeutlicht. Zur Sicherung des Kindeswohles arbeiten die Einrichtung, der Träger, eine insoweit erfahrene Fachkraft und das Jugendamt zusammen. Bereits bei der Personalgewinnung achtet der Träger und die Leitung auf die Eignung der Mitarbeiter und deren Haltung dem Kind gegenüber. Erweiterte Führungszeugnisse werden nicht nur bei der Einstellung, sondern in regelmäßigen Abständen von den Mitarbeitern eingefordert. Einer Selbstverpflichtungserklärung wird zusammen mit einem Verhaltenskodex zu Beginn des Arbeitsverhältnisses von jedem Mitarbeiter unterschrieben. In der Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnen die Fachkräfte - neben dem Verhaltenskodex -auch die Verpflichtung, grenzüberschreitendes Verhalten anderer zu melden. Hier hat Kindeswohl den klaren Vorrang vor unangebrachter Kollegialität! Bei der Einarbeitung neuer Mitarbeiter wird das Kinderschutzkonzept der Einrichtung explizit zusammen mit der Leitung oder ihrer Stellvertretung besprochen. Zusätzlich wird einmal jährlich in einer Teamsitzung oder am Planungstag mit allen Mitarbeitern das Kinderschutzkonzept durchgesprochen. Dabei wird auch reflektiert, ob es neue bzw. neu zu bewertende Risiken in unserer Einrichtung gibt. Halbjährlich finden sogenannte Kinderschutzgespräche im Rahmen einer Teamsitzung statt. Hier beschäftigen sich die Fachkräfte mit allen Fragen und Erfahrungen zum Thema Kinderschutz, reflektieren ihr Verhalten, ihre Regeln und Strukturen, sprechen über herausfordernde Situationen im Alltag und üben eine positive Fehlerkultur im Team ein. Diese Kinderschutzgespräche werden von externen Referenten und Supervisoren - u.a. vom Kinderschutzbund Ulm - durchgeführt. Um den Schutz der Kinder zu gewähren, achten wir in der Einrichtung auf die in der Konzeption und den Leitprinzipien verankerte wertschätzende Haltung gegenüber dem Kind als Grundlage unserer Arbeit. Es gibt klare Regeln zum grenzwahrenden Umgang mit den Kindern. Diese sind in Form einer Verhaltensampel allen Mitarbeitern zugänglich (Verhaltenskodex). Wird grenzüberschreitendes Verhalten an einen Kollegen, die Leitung oder den Träger gemeldet, finden reflektierende Gespräche mit der beschuldigten Person statt. Es erfolgt die schriftliche Dokumentation und schriftliche Stellungnahme bzw. Reflektion zum gemeldeten Vorfall. Jeder der Beteiligten kann zu jeder Zeit eine insoweit erfahrene Fachkraft (ieF) um Beratung bitten.
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