Konzeption der städtischen Kindertageseinrichtungen Mittendrin in Ehingen (Donau) 92 Die entsprechenden Kontaktdaten sind jederzeit für alle zugänglich. Bei schwerem oder wiederholtem grenzüberschreitendem Verhalten wird immer der Träger informiert, der bei Bedarf ebenfalls bei einer insoweit erfahrenen Fachkraft (ieF) um Beratung ersucht. Der Träger geht ebenfalls mit der beschuldigten Person ins Gespräch, um gemeinsam nach konkreten Veränderungsmöglichkeiten zur Grenzwahrung gegenüber den Kindern zu suchen und entsprechende Empfehlungen, Aufträge, Auflagen oder Konsequenzen auszusprechen. Es erfolgt eine Meldung an den KVJS. Das Hauptamt wird zur Prüfung notwendiger arbeitsrechtlicher Konsequenzen hinzugezogen. Erweist sich die Meldung als hinfällig, findet in Absprache mit dem beschuldigten Mitarbeiter eine entsprechende Rehabilitation statt. In ihrer grenzwahrenden und respektvollen Haltung gegenüber den Kindern sind die Fachkräfte Vorbilder, die Kindern stärkende und schützende Erfahrungen ermöglichen. Die Kinder werden befähigt, ihre Bedürfnisse und Gefühle zu äußern. Sie erleben, dass ihre Äußerungen ernstgenommen werden. Dadurch werden die Kinder auch darin unterstützt sich über grenzverletzendes Verhalten äußern zu können. In der alltäglichen pädagogischen Arbeit achten die Fachkräfte darauf, dass die Kinder untereinander ein grenzwahrendes Verhalten einüben und einhalten. Findet unter den Kindern trotzdem grenzverletzendes Verhalten oder sexualisierte Handlungen statt, beenden wir die Situation umgehend sobald wir davon Kenntnis erlangen. Unsere erste Sorge gilt dem betroffenen Kind. Erst anschließend findet ein Gespräch mit dem übergriffigen Kind statt, bei dem im Einzelfall auch entsprechende Maßnahmen besprochen und ergriffen werden. Je nach Einzelfall findet auch ein Gespräch mit der Kindergruppe statt. Anschließend werden die Eltern der beteiligten Kinder jeweils in anonymisierter Form informiert. Außerdem erfolgt die Meldung an den Träger, der gegebenenfalls den KVJS informiert. Bei Bedarf wird auch der Elternbeirat und nach Absprache evtl. auch die Gesamtelternschaft informiert. Wenn es für die Fachkräfte gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls gibt, z.B. Vernachlässigung oder Misshandlung, haben wir ein geregeltes System mit Ablaufschema, das hierbei zum Einsatz kommt. Die Anhaltspunkte und Gespräche werden dokumentiert. Mit der KiWo-Skala des KVJS wird die Gefährdungslage eingeschätzt und bei Bedarf mit der Kindergartenfachberatung, dem Träger und/oder einer insoweit erfahrenen Fachkraft (ieF) besprochen. Liegt eine akute Gefährdung vor, sind wir zu einer sofortigen Meldung beim Jugendamt verpflichtet. Ist dies nicht der Fall, suchen wir das Gespräch mit den Eltern und beraten sie hinsichtlich möglicher Hilfen. In diesen Gesprächen werden terminierte und verbindliche Absprachen getroffen. Außerdem erfolgt die Meldung an den Träger, der
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