8 9 Aufgaben Neben seinem Schaffneigebäude konnte die Abtei im Laufe der Zeit in und um Ehingen weitere Güter, Gülten und Zinsrechte erwerben, die hier abzuliefern waren. Wie im Fall des etwas später eingerichteten Ulmer Pfleghofs, wurden Getreidegülten und Geldzinse gesammelt und zum Teil auch vermarktet. Auf Grund der Anordnung der Orte ist dem 1475 erneuerten Lagerbuch zu entnehmen, dass der Ehinger Pfleghof für Allmendingen, Altbierlingen, Altheim, Berkach, Blienshofen, Dellmensingen, Dettingen, Griesingen, Heufelden, Laupheim, Mundingen, Nasgenstadt, Obersulmetingen, Pfraunstetten, Rißtissen, Rottenacker, Schaiblishausen, Unterstadion, Volkersheim und Weisel zuständig war. Das Amt des in Ehingen angesiedelten Schaffners, der die Bezeichnung Hofmeister oder Statthalter führte, war offenbar nicht sehr bedeutend und wurde wohl nicht hauptamtlich ausgeübt. Dementsprechend wird dieses Amt auch sehr selten erwähnt. Ob auch der Ehinger Schaffner, wie offenbar sein Ulmer Kollege, gegenüber dem Kloster jährlich Rechnung ablegte, ist eher zweifellhaft. Der Güterbesitz des Klosters wurde direkt von Urspring aus verwaltet. In der Anfangszeit geschah dies durch den Prior, später waren hierfür weltliche Beamte zuständig, die den Titel eines Hofmeisters führten. Soweit Geschäfte mit einer gewissen Bedeutung zu erledigen waren, wie sie etwa in den Ratsprotokollen der Stadt erscheinen, so wurde im Namen des Klosters jeweils der Hofmeister aktiv. Zu Anfang des 18. Jahrhunderts war dies zum Beispiel Christian Hölldobler. Nachdem in früherer Zeit die Urspringer Hofmeister aus dem Kreis der Lehensbauern des Klosters kamen, finden wir auf dieser wichtigen Verwaltungsstelle seit dem späteren 16. Jahrhundert zunehmend qualifiziertere Personen, unter denen sich auch Mitglieder Ehinger Familien befinden. Zu nennen ist in diesem Zusammenhang z. B. Johann Konrad Senfflin. Im weiteren Verlauf des 18. Jahrhunderts ist üblicherweise nur noch vom „Oberamt Urspringen“ die Rede. Und selbstverständlich wurden Meinungsverschiedenheiten etwa über die niedergerichtlichen Befugnisse zu Nasgenstadt vom Magistrat, der im Namen des Spitals agierte, mit den Verwaltungsbeamten in Urspring abgeklärt. Säkularisation und Übergang in Privatbesitz Der Konvent der Benediktinerinnen von Urspring unterstand als landständisches Kloster mit seinen Besitzungen Österreich als Landesherrn. Nachdem die Abtei 1802 noch der Säkularisation entgangen war, kam das Ende im Dezember 1805, als Habsburg im Frieden von Preßburg seine noch verbliebenen Gebiete in Südwestdeutschland verlor. Mit der Aufhebung der Abtei Urspring war auch das Ende seines Klosterhofes in Ehingen besiegelt. Dennoch sicherten Äbtissin und Konvent am 21. September 1805 ihrem Oberamtmann Josef Friedrich von Rom (1760-1829) und für den Fall seines Todes auch seiner Witwe ein lebenslanges Wohnrecht und zusätzlich jährlich 8 Klafter Brennholz zu. Zwei Monate später verkaufte das Kloster den Hof an von Rom, was später noch zu Schwierigkeiten mit den württembergischen Beamten führte. Im Güterbuch von 1810 erscheint von Rom, jetzt Oberamtmann in württembergischen Diensten zu Zwiefalten, als Besitzer des Anwesens, das auch über eine Stallung verfügte. Oberschaffnei der Universität Freiburg Mit Kaufurkunde vom 28. Dezember 1827 verkaufte der inzwischen pensionierte Oberamtmann von Rom seine dreistöckige Behausung Nr. 162 „auf dem Rennhof“ an die Großherzoglich Badische Universität Freiburg im Breisgau. Diese verfügte seit der Inkorporierung der Pfarrei St. Blasius in die Universität Freiburg im 15. Jahrhundert zur Verwaltung ihrer Besitzungen in und um Ehingen über Zehntscheuern und eine Schaffnei in der Stadt. Letztere lag „auf dem Trenkberg“ und wurde beim Stadtbrand 1749 zerstört. Man behalf sich dann mit Provisorien, die erst mit dem Kauf des Gebäudes auf dem Gänsberg 1827 ein Ende fanden. Dieses wurde namens der „Hohen Schule Freiburg“ durch deren Bevollmächtigten Johann Baptist Seifriz, Schaffneiverwalter zu Ehingen, zum Preis von 3.800 Gulden erworben. Das „Schätzungs- und Classifications Protokoll“ zur Gebäudebrandversicherung aus dem Jahre 1866 gibt Aufschluss über die seinerzeit vorhandenen Räumlichkeiten. Demnach befanden sich im Souterain zwei gewölbte Keller, im Erdgeschoss zwei beheizbare und fünf unbeheizbare Zimmer mit gewölbten Decken. Im ersten Obergeschoss waren vorhanden: sieben Zimmer, von denen vier heizbar waren, weiterhin zwei Kammern und eine Küche. Das zweite Obergeschoss war nicht unterteilt und diente als Fruchtschütte. Darüber befanden sich dann noch drei Dachböden. In dieser Zeit amtierte hier der Oberschaffneiverwalter Johann Baptist Seifriz, der wohl um 1833 von Johann Nepomuk Jehle abgelöst wurde. Im Herbst 1838 bestätigte der Stadtrat Jehle, dass er „ein gutes Prädikat [Ruf] und ein Vermögen von einigen 1000 f [Gulden] besitz[t]e“. Aber schon wenig später, im Januar 1839, verurteilte ihn das Oberamtsgericht in Biberach wegen „injuriosen [beleidigenden] Ausfällen gegen den vormaligen Oberamtsgerichtsverweser Mast in Ehingen“, die in einer Eingabe an das dortige Gericht enthalten waren, zu einer Strafe von 10 Reichstaler. Neben der Einziehung der Abgaben, die der Universität zustanden, war die Oberschaffneiverwaltung mit Oberschaffneiverwalter Jehle an der Spitze auch mit dem Unterhalt der Liegenschaften, die der Universität in Ehingen gehörten oder für die sie die Baulast zu tragen hatte, befasst. In den 1840er Jahren hatte er sich vor allem um die Zehntscheuer, die neben dem städtischen Kornhaus am Tränkberg stand, zu kümmern. Diese wies in diesen Jahren offenbar immer wieder gravierende Baumängel auf. Daneben hatte die Universität als Inhaberin des Patronats für den Unterhalt des Pfarrhauses bei St. Blasius zu sorgen. Mit Ablösung der Grundlasten, Gülten und Zehnten 1848/49, waren Schaffner und Schaffnei Schlussstein, südliches Portal auf der Gartenseite mit der Jahreszahl 1687. Hauptportal der Oberschaffnei mit nach 1945 ersetzten Gewändesteinen.
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