PEBroschüre

(1 ) Nutzungsberechtigter der Grabstätte ist in der Regel der Erwerber. Dieser Flyer bietet Hinterbliebenen einen ersten Überblick zu einem sensiblen Themenkomplex. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt, die Verstorbenen würdevoll zu bestatten und ihrer zu gedenken. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an unsere Friedhofsverwaltung wenden. Die Entscheidung über die Bestattungsart und die Wahl des Grabes ist von wichtiger Bedeutung, nicht nur hinsichtlich der Kosten, sondern auch wegen der unterschiedlich langen Laufzeiten und der damit verbundenen Pflegezeiten der Gräber. Der Erwerb eines Grabes kann nur anlässlich eines Todesfalls vorgenommen werden. Es können keine Gräber reserviert oder vorverkauft werden. Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. Gräber müssen während der gesamten Ruhezeit bestehen bleiben und gepflegt werden. Nutzungsberechtigte (1) sind verpflichtet, das Grab den Vorschriften der Friedhofsatzung entsprechend zu gestalten und zu unterhalten.

RkJQdWJsaXNoZXIy NzY5NzY=