Statistik Kommunal 2020

Statistik Kommunal 2020 Ehingen 425033 Ehingen (Donau), Stadt Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 26 Zuzüglern einen Vorsprung beim Kauf von Bauland erhalten. Die rechtliche Grundlage findet sich in Deutschland im Bauge- setzbuch (vgl. § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB). Die Handha- bung darf aber nicht dazu führen, dass Auswärtige von einer Kaufmöglichkeit völlig ausgeschlossen werden. Im Februar 2017 haben sich die Europäische Kommission, das Bundesmi- nisterium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und die Bayerische Staatsregierung auf angepasste Kriterien geeinigt: Für das Modell kommen Bewerber in Betracht, de- ren Vermögen und Einkommen bestimmte Obergrenzen nicht überschreitet; bei der anschließenden Punkteverteilung kann dem Kriterium der „Ortsgebundenheit“ bis zu 50 % Gewichtung beigemessen werden. Gemeinschaftsschulen Die Gemeinschaftsschule in Baden-Württemberg vermittelt in einem gemeinsamen Bildungsgang Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 bis 10) eine der Haupt- schule, der Realschule oder dem Gymnasium entsprechende Bildung. Sie soll individuelle Lern- und Förderpläne für alle Schülerinnen und Schüler bieten. Die Gemeinschaftsschule versteht sich als inklusive Schule und arbeitet in Lerngruppen. Noten (außer in den Abschlussklassen) müssen nicht gegeben werden. Auch „Sitzenbleiben“ gibt es nicht. Gesamtbetrag der Einkünfte Der Gesamtbetrag der Einkünfte errechnet sich aus der Sum- me der Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten (Nichtselbst- ständige Arbeit, Selbstständige Arbeit, Sonstige Einkünfte, Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen, Land- und Forstwirtschaft, Vermietung und Verpachtung) nach Abzug der Werbungsko- sten/Betriebsausgaben vermindert um den Altersentlastungs- betrag und den Abzug nach § 13 Abs. 3. Gleichwertige Stimmen Die Ergebnisse von Kommunalwahlen können nicht unmittel- bar miteinander verglichen werden, da die Stimmenzahl, die die Wählerinnen und Wähler zur Verfügung haben, von der An- zahl der zu wählenden Personen abhängig ist. Diese Anzahl orientiert sich an der Einwohnerzahl der Gemeinde bzw. bei Kreistagswahlen an der Einwohnerzahl des Wahlkreises. Um die Ergebnisse der Gemeinderatswahlen bzw. der Kreistags- wahlen landesweit vergleichbar zu machen, werden sogenann- te „gleichwertige Stimmen“ berechnet. Dazu wird in jeder Ge- meinde bzw. in jedem Wahlkreis die Zahl der gültigen Stimmen durch die Zahl der jeweils zu wählenden Kandidatinnen und Kandidaten in der Gemeinde bzw. im Wahlkreis dividiert. Arbeitslose Arbeitslose sind Personen, die in keinem Beschäftigungsver- hältnis stehen oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten sowie eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen. Dabei ist zudem Voraussetzung, dass sie den Ver- mittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpo- litik gelten nicht als arbeitslos. Ausländische Bevölkerung Zur ausländischen Bevölkerung zählen alle Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grund- gesetzes sind, das heißt nicht die deutsche Staatsangehörig- keit besitzen. Dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, zählen nicht zur auslän- dischen Bevölkerung. Die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der diploma- tischen und konsularischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen mit ihren Familien nicht den Bestim- mungen des Aufenthaltsgesetzes und werden statistisch nicht erfasst. Bereinigte Ausgaben/Einnahmen Bereinigte Ausgaben/Einnahmen entsprechen Ausgaben bzw. Einnahmen nach Abzug haushaltstechnischer Verrechnungen sowie der von gleicher Ebene empfangenen Zahlungen. Die bereinigten Ausgaben/Einnahmen sagen aus, welche Aus- gaben zur Aufgabenerfüllung erforderlich wären und welche Einnahmen zu deren Deckung bereitstanden. Sie lassen sich exakt nur für die Summe der Gemeinden/Gemeindeverbände bilden. Bevölkerung Zur Bevölkerung zählen alle Personen, die in dem betreffenden Gebiet ihren ständigen Wohnsitz haben. Personen mit mehre- ren Wohnungen, werden der Bevölkerung der Gemeinde zu- gerechnet, in der sich die Hauptwohnung befindet. Nicht zur Bevölkerung zählen Angehörige der ausländischen Stationie- rungsstreitkräfte sowie der ausländischen, diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen. Einheimischenmodell Das Einheimischenmodell dient der vorrangigen Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Gemeinden wollen dabei durch eine Baulandpreisregelung sicherstellen, dass einkommensschwächere und weniger begüterte Per- sonen der örtlichen Bevölkerung gegenüber finanzstarken Glossar (alphabetisch)

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