Statistik Kommunal 2020

Statistik Kommunal 2020 Ehingen 425033 Ehingen (Donau), Stadt Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 27 Jahresfahrleistungen Die Ermittlung der Fahrleistungen je Fahrzeuggruppe auf Auto- bahnen und sonstigen Außerortsstraßen sowie auf Ortsdurch- fahrten (klassifizierten Innerortsstraßen) erfolgt ausgehend von der Straßendatenbank des Landes sowie den Ergebnissen der Straßenverkehrszählungen 1985, 1990, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2015. Die Fortschreibung für die Jahre zwischen den ausführlichen Straßenverkehrszählungen erfolgt anhand der laufenden Berechnungen der Fahrleistungen auf Basis der au- tomatischen Zählstellen. Die Werte des Jahres 2010 wurden aufgrund der Umstellung der Erhebungsmethodik bei der aus- führlichen Straßenverkehrszählung revidiert. Letztverbraucher Letztverbraucher im Sinne der Erhebung sind Haushalte, Klein- gewerbe, Industriebetriebe und öffentliche Einrichtungen, mit denen das Wasserversorgungsunternehmen das abgegebene Wasser unmittelbar abrechnet. Die Wasserabgabe von Zweck- verbänden an Mitglieder ist keine Abgabe an Letztverbraucher, sondern Abgabe zur Weiterverteilung. Pendler/Pendlersaldo Als Pendler werden alle sozialversicherungspflichtig Beschäf- tigte bezeichnet, deren betrieblicher Arbeitsplatz nicht mit der Wohnsitzgemeinde übereinstimmt. Nach der Richtung der Pendlerwanderung wird zwischen Auspendlern und Einpend- lern unterschieden. Personen, die von der Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde zur Arbeit fahren, gelten als Auspend­ ler. Betrachtet man dieselben Pendler dagegen von den Zielge- meinden her, in denen die Arbeitsstätten liegen, so spricht man von Einpendlern. In der Statistik werden die Pendlerströme nach dem Über- schreiten der regionalen Gebietsgrenzen unterschieden. So wird getrennt nach Pendlern über die Gemeinde-, Kreis- und Landesgrenzen. Dabei werden die Pendler innerhalb dieser Grenzen nicht als Pendler ausgewiesen. Der Pendlersaldo ist die Differenz von Einpendlern zu Auspend­ lern. Einpendlerüberschüsse weisen auf ein Überangebot an Arbeitsplätzen bezogen auf die ansässige Bevölkerung hin. Umgekehrt charakterisieren Auspendlerüberschüsse ein Defi- zit an Arbeitsplätzen. Schadstoffemissionen des Straßenverkehrs Die Berechnung der Emissionen basiert auf den Fahrleis­ tungen, differenziert nach Fahrzeuggruppen und Straßenka- tegorien. Die entsprechend den Fahrzeuggruppen und Stra- ßenkategorien gegliederten Fahrleistungswerte werden mit spezifischen Emissionsfaktoren je Fahrzeuggruppe verknüpft. Zusätzlich werden die durch Kaltstarts der Pkw und Lkw unter 3,5 t verursachten Emissionen an Hand der Zahl der Kaltstarts und zugehöriger Kaltstart-Emissionsfaktoren berechnet. Grundlage für dieAbleitung dieser Emissionsfaktoren bietet das „Handbuch Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA)“ in der Version 4.1 vom April 2019. Die Emissionsfaktoren wur- den rückwirkend ab 1995 neu berechnet. Schulden Bis 2009 Schulden am Kreditmarkt: Schulden, die durch Aus- gabe von Wertpapieren oder durch Aufnahme von Fremdmit- teln bei Kreditinstituten, Versicherungen und Bausparkassen, der Bundesagentur für Arbeit, öffentlichen Zusatzversorgungs- einrichtungen und sonstigen Sozialversicherungen sowie bei sonstigen inländischen und ausländischen Stellen entstanden sind. Nicht mit einbezogen sind hierbei Kassenverstärkungs- kredite, die zur Überbrückung vorübergehender Kassenan- spannungen aufgenommen werden. Ab 2010: alle am Stichtag bestehenden In- und Auslandsschul- den (einschließlich Kassenkredite), für die Gebietskörperschaf- ten oder öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU) Schuldner sind. Die Schulden werden mit dem Nennbe- trag ohne Abzug eines etwaigen Disagios nachgewiesen. Die Zuordnung der Schulden erfolgt in der Schuldenstatistik nach dem Gläubigerprinzip. Es wird unterschieden zwischen Schul- den beim nichtöffentlichen und öffentlichen Bereich. Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) Die Siedlungs- und Verkehrsfläche setzt sich aus den Flächen- kategorien des Liegenschaftskatasters „Siedlung“ abzüglich Bergbaubetrieb, Tagebau, Grube, Steinbruch plus „Verkehr“ zusammen. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) Zu diesem Personenkreis zählen alle Arbeitnehmer einschließ- lich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Arbeitsförderungsgesetz sind oder für die von den Arbeitgebern Beitragsanteile zu den gesetzlichen Rentenver- sicherungen zu entrichten sind. Ausschließlich geringfügig ent- lohnte Personen, die nur wegen der gesetzlichen Neuregelung zumStichtag 1. April 1999 in den Kreis der sozialversicherungs- pflichtig Beschäftigten (SvB) gelangt sind, sowie Personen, die als Tätigkeit eine kurzzeitige Beschäftigung im Sinne des § 8 SGB IV ausüben, werden dabei nicht nachgewiesen. Für die örtliche Abgrenzung betrieblicher Einheiten gilt das Gemeindegebiet. Alle in einer Gemeinde liegenden Nieder- lassungen desselben Unternehmens können als eine örtliche Betriebseinheit angesehen werden, wenn sie denselben wirt- schaftsfachlichen Schwerpunkt besitzen. Die wirtschaftssy-

RkJQdWJsaXNoZXIy NzY5NzY=