Statistik Kommunal 2020
Statistik Kommunal 2020 Ehingen 425033 Ehingen (Donau), Stadt Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 28 stematische Zuordnung der Beschäftigten erfolgt nach dem wirtschaftlichen Schwerpunkt der örtlichen Betriebseinheit, die regionale Zuordnung nach dem Arbeitsort. Ausgewiesen wer- den nicht Beschäftigungsfälle, sondern beschäftigte Personen. Personen mit mehreren sozialversicherungspflichtigen Tätig- keiten werden nur einmal erfasst. Steuerkraftmesszahl Die Steuerkraftmesszahl ist eine Komponente für die Berech- nung der Schlüsselzuweisungen. Für die Gemeinden wird diese gebildet aus dem Aufkommen der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer abzüglich der Gewerbesteuerum- lage (jeweils umgerechnet auf einen landeseinheitlichen He- besatz), weiter aus dem Gemeindeanteil an Einkommen- und Umsatzsteuer und den Zuweisungen im Rahmen des Fami- lienleistungsausgleichs. Für alle genannten Werte sind die Aufkommen des zweitvorangegangenen Jahres maßgebend. Legaldefinition in § 6 Gesetz über den kommunalen Finanz- ausgleich. Steuerkraftsumme Die Steuerkraftsumme stellt die Berechnungsgrundlage für die Kreis- und Finanzausgleichsumlage dar. Für die Gemein- den setzt sich diese zusammen aus der Steuerkraftmesszahl zuzüglich der Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft und den Mehrzuweisungen jeweils des zweitvoran- gegangenen Jahres. Legaldefinition in § 38 Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich. Straßenverkehrsunfälle Als Straßenverkehrsunfälle gelten von der Polizei erfasste Un- fälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen We- gen und Plätzen Personen getötet, verletzt oder Sachschäden verursacht worden sind. Unfälle mit Personenschaden sind sol- che, bei denen unabhängig von der Höhe des Sachschadens Personen verletzt oder getötet wurden. Als Beteiligte an einem Unfall werden alle Fahrzeugführer oder Fußgänger erfasst, die selbst – oder deren Fahrzeuge – Schäden erlitten oder hervor- gerufen haben. Verunglückte Mitfahrer zählen somit nicht zu den Unfallbeteiligten. Verunglückte werden als Getötete nach- gewiesen, wenn sie auf der Stelle getötet oder innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall an den Unfallfolgen gestorben sind und als Schwerverletzte, wenn sie stationär in einem Kranken- haus (mindestens 24 Stunden) behandelt wurden. Andere Ver- unglückte gelten als leicht verletzt. Täglicher Flächenverbrauch Der Flächenverbrauch wird definiert als Saldo von Anfangs- und Endbestand der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) einer Periode. Dieser Wert dividiert durch die Periodendauer in Tagen ergibt den täglichen Flächenverbrauch. Der Indikator verdeutlicht Ausmaß und Tempo der Nutzungsänderungen. Dabei ist Flächenverbrauch und Versiegelung (teilweises oder vollständiges Abdichten offener Böden) keinesfalls gleich zu setzen. Trinkwasserpreis Preis, der vom Wasserversorger für die Bereitstellung und Lieferung von einem Kubikmeter Trinkwasser (1 000 Liter) erhoben wird. Er enthält 7 % Mehrwertsteuer. Sondertarife mit Mengenrabatten werden nicht erhoben. Vollzeitäquivalente Die sogenannten Vollzeitäquivalente ergeben sich aus der Summe der Vollzeitbeschäftigten und der Teilzeitbeschäftigten, gewichtet mit ihrem tatsächlichen Arbeitszeitfaktor. Der Arbeits- zeitfaktor gibt hierbei den Umfang der vereinbarten Arbeitszeit, bezogen auf die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten an. Bei Lehrkräften gilt die entsprechende Anzahl von Wochenlehrstun- den. Die VZÄ stellen somit die Entwicklung der Beschäftigten unter Bereinigung der Veränderungen im Beschäftigungsum- fang dar. Ihre Ermittlung mit Hilfe des Arbeitszeitfaktors ist erst seit 1997 möglich. In den Jahren zuvor wurden sie näherungs- weise über die Formel VZÄ= Vollzeit + 0,75 T1-Beschäftigte + 0,4 T2-Beschäftigte berechnet, was tendenziell zu einer leichten Überschätzung der Anzahl führte. Wohnbaufläche Baulich geprägte Fläche, einschließlich der mit ihr im Zusam- menhang stehenden Freiflächen (zum Beispiel Vorgärten, Zier- gärten, Hausgärten bis 10 Ar, Zufahrten, Stellplätze), die aus- schließlich oder überwiegend dem Wohnen dienen. Wohnräume Zu Wohnräumen zählen alle Zimmer (Wohn- und Schlafräume mit sechs und mehr Quadratmeter Wohnfläche) und Küchen. Nicht als Zimmer gelten Nebenräume wie Abstellräume, Spei- sekammern, Flure, Badezimmer und Toiletten. Zu versteuerndes Einkommen Das Einkommen, vermindert um die Kinderfreibeträge (§§ 31, 32 Abs. 6) und den Härteausgleich nach § 46 Abs. 3, ist das zu versteuernde Einkommen; dieses bildet die Bemessungs- grundlage für die tarifliche Einkommensteuer.
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