Statistik Kommunal 2021
Statistik Kommunal 2021 Ehingen 425033 Ehingen (Donau), Stadt Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 25 Württemberg erreichten Stimmenanteil bei der letzten Landtagswahl. 3) Findet in der Gemeinde in einem Wahljahr eine eigene, im anderen Wahljahr jedoch keine eigene Briefwahlaus zählung statt, werden keine Angaben zur Veränderung der „Wähler/-innen“, der „Wahlbeteiligung“ und zu den „Stimmenanteilen“ ausgewiesen. Landwirtschaft Datenquellen: Agrarstrukturerhebung, Landwirtschaftszählung. *) Durch Anhebung der Erfassungsgrenze im Jahr 2010 sind die Daten mit den Vorjahren nur eingeschränkt vergleichbar. Gemeindefinanzen und Gemeindepersonal Datenquellen: Schuldenstatistik; Kommunale Jahres rechnungsstatistik, Personalstandstatistik. *) Bis 2000: in Euro umgerechnete DM-Werte. 1) Steuerkraftsumme je Einwohner: bis 2005 Bevölkerung am 30.06. des Vorjahres, ab 2006 „Maßgebende Ein wohnerzahl“. 2) Schuldenstand der Kernhaushalte und Eigenbetriebe (ohne Eigenbetriebskrankenhäuser) jeweils zum 31.12. des Jah- res, ohne Schulden der rechtlich selbstständigen kommu- nalen Einrichtungen und Unternehmen. Bis 2009 Kredit- marktschulden, ab 2010 Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich (Kredite, Wertpapierschulden, Kassenkredite). Schuldenstand je Einwohner: Bevölkerung am 30.06. des Berichtsjahres. 3) Im Rahmen der Personalstandstatistik wird die Geheim haltung durch 5er-Rundung der Zahlen berücksichtigt. Lohn- und Einkommensteuer Datenquelle: Lohn- und Einkommensteuerstatistik. 1) Veranlagte Steuerpflichtige und nicht veranlagte Arbeit nehmer, soweit für diese Werte in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung enthalten waren. 2) Der Gesamtbetrag der Einkünfte je Steuerpflichtigen ist das Maß für die Anwendung des „Einheimischenmodells“ (siehe auch Glossar). 3) Der Median (auch Zentralwert genannt) ist der Wert in der Mitte einer der Größe nach geordneten Datenreihe, d. h. mindestens 50 % der Daten sind kleiner oder gleich dem Median und mindestens 50 % der Daten sind größer oder gleich dem Median. Wasserwirtschaft Datenquellen: Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung; Erhebung der Wasser- und Ab wasserentgelte. 1) Örtliche und überörtliche (Gruppen- und Fernversorger) Wasserversorgungsunternehmen. 2) Wasserabgabe an Letztverbraucher einschließlich Leitungsverluste und Wasserwerkseigenverbrauch. 3) Letztverbraucher im Sinne der Erhebung sind Haushalte, Kleingewerbe, Industriebetriebe und öffentliche Einrich- tungen, mit denen das Wasserversorgungsunternehmen das abgegebene Wasser abrechnet. Die Wasserabgabe von Zweckverbänden an ihre Mitglieder ist keine Abgabe an Letztverbraucher. 4) Einschließlich Mehrwertsteuer mit dem am 1.1. jeweils gültigen Satz; Haushaltstarif ohne Sondertarife. 5) Die gesplittete Abwassergebühr setzt sich in der Mehrzahl der Gemeinden zusammen aus der nach dem Trinkwas- serverbrauch abgerechneten Schmutzwassergebühr und der Niederschlagswassergebühr für die an die öffentliche Kanalisation angeschlossene (versiegelte) Grundstücks- fläche. Die Einheitsgebühr orientiert sich ausschließlich am Trinkwasserverbrauch. Im Gegensatz zum Trinkwasser erheben nur wenige Gemeinden eine Grundgebühr für das Abwasser. 6) Beim Trinkwasser einschließlich Mehrwertsteuer mit dem am 1.1. jeweils gültigen Satz; Haushaltstarif ohne Sondertarife. Umwelt Datenquellen: Verkehrszählungsergebnisse der Landesstelle für Straßentechnik Baden-Württemberg; Eigene Berech- nungen lt. Handbuch Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA) Version 4.1 2019. 1) 1995, 2000, 2005, 2010 und 2015 Ergebnisse aufgrund der allgemeinen Verkehrszählung; andere Jahre Fort schreibung anhand der Ergebnisse für automatische Dauerzählstellen. 2) Einschl. Busse und Krafträder. Verkehr Datenquellen: Kraftfahrt-Bundesamt und Straßenverkehrs unfallstatistik. *) Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden bzw. schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden. 1) Stichtag jeweils 1.7.; ab 2001: jeweils 1.1. 2) 1995: ohne Busse; ab 2008 nur noch angemeldete Fahrzeuge ohne vorübergehende Stilllegungen. 3) Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 1999/37/EG werden ab dem 01.10.2005 auch Fahrzeuge mit beson- derer Zweckbestimmung (Wohnmobile, Krankenwagen, Bestattungswagen und Beschussgeschützte Fahrzeuge) zu den Personenkraftwagen gezählt. 4) Pkw je 1 000 Einwohner am 31.12. des Vorjahres.
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