Statistik Kommunal 2021

Statistik Kommunal 2021 Ehingen 425033 Ehingen (Donau), Stadt Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 26 züglern einen Vorsprung beim Kauf von Bauland erhalten. Die rechtliche Grundlage findet sich in Deutschland im Baugesetz- buch (vgl. § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB). Die Handhabung darf aber nicht dazu führen, dass Auswärtige von einer Kauf- möglichkeit völlig ausgeschlossen werden. Im Februar 2017 haben sich die Europäische Kommission, das Bundesmini- sterium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und die Bayerische Staatsregierung auf angepasste Kriterien geeinigt: Für das Modell kommen Bewerber in Betracht, de- ren Vermögen und Einkommen bestimmte Obergrenzen nicht überschreitet; bei der anschließenden Punkteverteilung kann dem Kriterium der „Ortsgebundenheit“ bis zu 50 % Gewichtung beigemessen werden. Fiktive Jahresrechnung (Jahresvergleichsentgelt) Die Verbraucherkosten für Trinkwasser und Abwasser lassen sich nicht unmittelbar aus den Gebühren ableiten. In einer für jede Gemeinde durchgeführten Modellrechnung werden die je- weiligenGebühren in Jahreswerte überführt, die sich zur fiktiven Jahresrechnung (Jahresvergleichsentgelt) je Einwohner addie- ren. Bei den zur Multiplikation verwendeten Faktoren, zum Bei- spiel der jährliche Trinkwasserverbrauch je Einwohner, handelt es sich um Landesdurchschnitte. Methodische Erläuterung: https://www.statistik-bw.de/Umwelt/Wasser/Trink-Abwasser- preise_JahrRech_i.jsp Gemeinschaftsschulen Die Gemeinschaftsschule in Baden-Württemberg vermittelt in einem gemeinsamen Bildungsgang Schülerinnen und Schü- lern der Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 bis 10) eine der Hauptschule, der Realschule oder dem Gymnasium entspre- chende Bildung. Sie soll individuelle Lern- und Förderpläne für alle Schülerinnen und Schüler bieten. Die Gemeinschaftsschu- le versteht sich als inklusive Schule, arbeitet in Lerngruppen, Noten (außer in den Abschlussklassen) müssen nicht gegeben werden. Auch „Sitzenbleiben“ gibt es nicht. Gesamtbetrag der Einkünfte Der Gesamtbetrag der Einkünfte errechnet sich aus der Sum- me der Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten (Nichtselb- ständige Arbeit, Selbständige Arbeit, Sonstige Einkünfte, Ge- werbebetrieb, Kapitalvermögen, Land- und Forstwirtschaft, Vermietung und Verpachtung) nach Abzug der Werbungsko- sten/Betriebsausgaben vermindert um den Altersentlastungs- betrag und den Abzug nach § 13 Abs. 3. Jahresfahrleistungen Die Ermittlung der Fahrleistungen je Fahrzeuggruppe auf Auto- bahnen und sonstigen Außerortsstraßen sowie auf Ortsdurch- Arbeitslose Arbeitslose sind Personen, die in keinem Beschäftigungsver- hältnis stehen oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten sowie eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen. Dabei ist zudem Voraussetzung, dass sie den Ver- mittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Teilnehmer/-innen an Maßnahmen der aktiven Arbeits- marktpolitik gelten nicht als arbeitslos. Ausländische Bevölkerung Zur ausländischen Bevölkerung zählen alle Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grund- gesetzes sind, das heißt nicht die deutsche Staatsangehörig- keit besitzen. Dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, zählen nicht zur auslän- dischen Bevölkerung. Die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der diploma- tischen und konsularischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen mit ihren Familien nicht den Bestim- mungen des Aufenthaltsgesetzes und werden statistisch nicht erfasst. Bereinigte Ausgaben/Einnahmen Bereinigte Ausgaben/Einnahmen entsprechen Ausgaben bzw. Einnahmen nach Abzug haushaltstechnischer Verrechnungen. Die bereinigten Ausgaben/Einnahmen sagen aus, welche Aus- gaben zur Aufgabenerfüllung erforderlich wären und welche Einnahmen zu deren Deckung bereitstanden. Sie lassen sich exakt nur für die Summe der Gemeinden/Gemeindeverbände bilden. Bevölkerung Zur Bevölkerung zählen alle Personen, die in dem betreffenden Gebiet ihren ständigen Wohnsitz haben. Personen, die meh- rere Wohnungen innehaben, werden der Bevölkerung der Ge- meinde zugerechnet, in der sich die Hauptwohnung befindet. Nicht zur Bevölkerung zählen Angehörige der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diploma- tischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienan- gehörigen. Einheimischenmodell Das Einheimischenmodell dient der vorrangigen Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Gemeinden wollen dabei durch eine Baulandpreisregelung sicherstellen, dass einkommensschwächere und weniger begüterte Per- sonen der örtlichen Bevölkerung gegenüber finanzstarken Zu- Glossar (alphabetisch)

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