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Herzlich willkommen im Bürgerserviceportal der Stadt Ehingen

Ihr direkter Draht zur Stadtverwaltung, der Ihnen Zeit spart und viele Amtsgänge bequem von zu Hause aus ermöglicht.
Dazu nutzen wir das Portal Service-BW. Hier stellen wir Ihnen umfangreiche Informationen und zahlreiche Formulare zur Verfügung.

Aufgaben & Service

Aufgabe des Standesamtes ist es, nach dem Personenstandsgesetz Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle zu beurkunden. Zu den weiteren Aufgaben gehören die Beurkundung von Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennungen, die Beglaubigung und Entgegennahme namensrechtlicher Erklärungen, die Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen im Ausland und die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen für Deutsche, die im Ausland heiraten wollen. Ferner werden im Standesamt Kirchenaustritte beurkundet und es wird an der Bevölkerungsstatistik mitgewirkt. Das Standesamt ist auch zuständig für die öffentlich-rechtliche Änderung von Vor- und Familiennamen der Bürger der Stadt Ehingen (Donau) und der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Öpfingen, Griesingen und Oberdischingen und für die Sicherung des Nachlasses von Personen, die keine Angehörigen hinterlassen. Im Mittelpunkt der standesamtlichen Tätigkeiten stehen jedoch die feierliche Eheschließung und seit 1. Oktober 2017 auch die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgeseetz (LPartG) in eine Ehe.

Reform des deutschen Namensrechts

Seit 1. Mai 2025 gibt es Änderungen beim Namensrecht.

Ehegatten können einen gemeinsamen Doppelnamen bestimmen. Kinder können ebenfalls einen Doppelnamen erhalten. Nach Scheidung der Eltern kann der Name von minderjährigen Kindern unter gewissen Voraussetzungen geändert werden, wenn beide Elternteile zustimmen. Volljährige Kinder haben nach Scheidung der Eltern die Möglichkeit, ihren Namen zu ändern.

Einbenennungen können nach Auflösung der Ehe, oder wenn das Kind den gemeinsamen Haushalt verlässt, rückgängig gemacht werden, auch wenn das Kind bereits volljährig ist.

Jede volljährige Person kann den Geburtsnamen, den sie als Minderjährige erworben hat, unter gewissen Voraussetzungen einmalig neu bestimmen. Es kann aber kein ganz neuer Name bestimmt werden, der Name muss von Mutter oder Vater geführt werden.

Dies ist nur ein kurzer Auszug aus den umfangreichen Änderungen, die zum 1. Mai 2025 in Kraft getreten sind.

Beratungstermine können mit den Mitarbeiterinnen des Standesamtes Ehingen (Donau) vereinbart werden.

Erklärvideos

Hier können Sie sich zum neuen Ehenamensrecht informieren.

Zur Namensführung Ihres neu geborenen Kindes können Sie sich hier informieren.

Beurkundung von Kirchenaustritten

Erklärungen zum Austritt aus einer Kirche oder einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, beurkundet das Standesamt an Ihrem Wohnort.

Wenn Sie in Ehingen (Donau) oder einem Teilort wohnen, können Sie – ohne Terminvereinbarung – beim Standesamt Ehingen (Donau) vorsprechen.

Bitte ziehen Sie im Bürgerbüro eine Wartenummer für das Standesamt. Am Bildschirm wird angezeigt, in welches Zimmer Sie kommen dürfen.

Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Die Gebühr beträgt 30,00 €. Sie bezahlen direkt im Standesamt bar oder mit Karte.

Informationen über Ihren Taufort nehmen wir gerne in die Erklärung mit auf. Ein Nachweis ist nicht notwendig.

Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)

Am 1. November 2024 ist das Gesetz für die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft getreten.

Die Erklärung kann bei jedem Standesamt abgegeben werden und muss drei Monate vorher gegenüber dem Standesamt angemeldet werden.

Weitere Informationen zum Ablauf erhalten Sie gerne per E-Mail oder telefonisch.