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Schöffenwahl 2023

In diesem Jahr finden in Baden-Württemberg die Wahlen der Schöffinnen und Schöffen sowie der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 statt. Dafür werden Personen gesucht, die als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen am Landgericht Ulm teilnehmen.

Die schöffenrichterliche Tätigkeit ist eine verantwortungsvolle und besonders bedeutsame ehrenamtliche Tätigkeit in unserer Gesellschaft. Ehrenamtliche Schöffinnen und Schöffen garantieren eine Rechtsprechung, die lebensnah und allgemeinverständlich ist und stärken das Vertrauen in die Justiz. Sie entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld- und Straffragen bei allen schwerwiegenden, umfangreichen und bedeutsamen Anklagevorwürfen. In der Regel sind zwölf Sitzungstage pro Jahr für die Schöffinnen und Schöffen vorgesehen, wobei aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass es insbesondere in umfangreichen Strafverfahren erforderlich wird, häufiger an Sitzungstagen teilzunehmen.

Wer das Schöffenamt ausüben will, muss sich rechtzeitig bewerben. Melden können sich deutsche Bürgerinnen und Bürger, die am 1. Januar 2024 mindestens 25 und nicht älter als 69 Jahre sind. Personen, die zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind, die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden. Ausgeschlossen sind außerdem Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.

Der Gemeinderat erstellt aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber eine Vorschlagsliste, die in der Folge den Amtsgerichten übersandt wird. Dabei werden doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, wie an Schöffinnen und Schöffen bzw. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen benötigt werden. Im Spätsommer 2023 wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht aus diesen Vorschlägen die Schöffinnen und Schöffen sowie die Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen.

Umfassendere Informationen zu den Aufgaben einer Schöffin und eines Schöffen, zum Strafverfahren und zu den Bewerbungsvoraussetzungen finden Sie unter https://www.schoeffenwahl2023.de

Weitere Informationen

Ansprechpartner für Interessierte

Haupt- und Personalamt
Stadt Ehingen (Donau)
Julia Telegin
Marktplatz 1
89584 Ehingen

Telefon 07391 503-181
Fax 07391 503-4181
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