Konzeption Hehlestrasse

Kindergarten Hehlestrasse 81 16.1 Beschwerdemanagement der Kinder Im Bundeskinderschutzgesetz ist neben dem Beteiligungsrecht auch ein Beschwerderecht für Kinder eingeräumt. Jedes Kind hat demnach das Recht, eine Beschwerde zu äußern, und Anspruch darauf, dass diese Beschwerde gehört und adäquat behandelt wird (vgl. § 45 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 SGB VIII). Wir bieten den Kindergartenkindern Beschwerdemöglichkeiten, in dem wir ihnen signalisieren, dass sie uns jegliche Belange offen mitteilen können, zum anderen sprechen wir Kinder gezielt an, wenn bei uns der Eindruck entsteht, dass ihnen etwas auf dem Herzen liegt. Größere Kinder können sich schon gut über Sprache mitteilen. Durch aufmerksames Beobachten und dem direkten Dialog (Frage Antwort Methode) können wir feststellen was sie beschäftigt und mit ihnen Lösungen finden. Im Alltagsprozess zeigen sich Beschwerden auch durch Missfallensäußerungen, Verweigerung, Wut, Vermeidung, und manchmal auch durch Regelverletzungen besonders dann, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen. Die pädagogischen Fachkräfte nehmen die Äußerungen sensibel wahr, lassen Proteste zu, fragen nach, klären, machen Angebote, vermitteln, greifen ein, unterstützen und trösten z.B. bei Auseinandersetzungen. Wir setzen uns mit den Kindern aktiv auseinander, in dem wir Beschwerden aufgreifen, zulassen und ernst nehmen.

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