Konzeption Wenzelstein

Kindergarten Wenzelstein 66 15 Beschwerdemanagement Beschwerden können von Eltern, Kindern und Mitarbeitern in Form von Kritik, Verbesserungsvorschlägen, Anregungen oder Anfragen ausgedrückt werden. Sie können anlassbezogen oder allgemeiner Art sein. Unsere Aufgabe ist es die Beschwerden ernst zu nehmen, den Beschwerden nachzugehen und nach gemeinsamen Lösungen zu suchen. Wir verstehen Beschwerden als Gelegenheit zur Entwicklung und Verbesserung unserer Arbeit in den Einrichtungen und beim Träger. Vieles kann mit der richtigen Reaktion, der Wahrnehmung der Bedürfnisse und der daraus folgenden Handlungen verändert und verbessert werden. 15.1 Beschwerdemanagement Kinder Im Bundeskinderschutzgesetz ist neben dem Beteiligungsrecht auch ein Beschwerderecht für Kinder eingeräumt. Jedes Kind hat demnach das Recht, eine Beschwerde zu äußern, und Anspruch darauf, dass diese Beschwerde gehört und adäquat behandelt wird (vgl. § 45 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 SGB VIII). Bei Beschwerden, Ideen oder Anregungen, die mehrere oder alle Kinder betreffen, werden diese auch im Morgentreff besprochen. Wenn es Beschwerden über Erwachsene gibt, wird dies im Team aufgenommen und besprochen. Wenn Kinder lernen, dass ihre Beschwerden ernst genommen werden, wissen sie, dass sie auch in belastenden Situationen vertrauensvoll auf Erwachsene zugehen können.

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