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Entgelte für die Betreuung

Die Entgelte für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Ehingen (Kindergarten und Kinderkrippe) beruhen auf den gemeinsamen Empfehlungen der Kommunalen Landesverbände und der Kirchen. Dieser Empfehlung liegt eine Staffelung der Elternbeiträge nach der Zahl der Kinder unter 18 Jahren in der Familie zugrunde. Ziel ist, Familien mit mehreren Kindern zu entlasten.
Ergänzt wird dies durch das familienfreundliche Ehinger Modell. Dieses Modell sieht vor, dass das Benutzungsentgelt nur für ein Kind zu bezahlen ist (jeweils für das Kind mit dem höchsten Betreuungsaufwand getrennt nach Krippen- und Kindergartenbetreuung), auch wenn mehrere Kinder der Familie gleichzeitig die Betreuungsangebote besuchen. Hinsichtlich der genauen Ausgestaltung dieser Regelung können Sie sich gerne in den Kindertageseinrichtungen oder beim Amt für Bildung, Jugend und Soziales informieren.
Folgende Entgelte sind für die verschiedenen Betreuungsformen und Betreuungsarten festgelegt:

Kindergarten


Regelgruppen und Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (30 Wochenstunden)

Entgelte ab 1.9.2026

für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind

166,00 €

für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren

129,00 €

für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren

88,00 €

für das Kind aus einer Familie mit ab 4 Kindern unter 18 Jahren

29,00 €

Verlängerte Öffnungszeiten Plus (35 Wochenstunden)

Entgelte ab 1.9.2026

für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind

199,00 €

für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren

155,00 €

für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren

106,00 €

für das Kind aus einer Familie mit ab 4 Kindern unter 18 Jahren

35,00 €

Altersgemischte Gruppen im Kindergarten
Für die Betreuung von unter Dreijährigen in altersgemischten Gruppen wird ein Zuschlag von 100% gegenüber dem Betrag für Regelgruppen, Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten und mit verlängerter Öffnungszeit Plus erhoben.

Ganztagsbetreuung (47 Wochenstunden)

Entgelte ab 1.9.2026

für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind

322,00 €

für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren

256,00 €

für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren

189,00 €

für das Kind aus einer Familie mit ab 4 Kindern unter 18 Jahren

97,00 €

Kinderkrippe


Verlängerte Öffnungszeit (30 Wochenstunden)

Entgelte ab 1.9.2026

für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind

492,00 €

für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren

366,00 €

für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren

247,00 €

für das Kind aus einer Familie mit ab 4 Kindern unter 18 Jahren

97,00 €

Verlängerte Öffnungszeit Plus (35 Wochenstunden)

Entgelte ab 1.9.2026

für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind

590,00 €

für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren

439,00 €

für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren

296,00 €

für das Kind aus einer Familie mit ab 4 Kindern unter 18 Jahren

116,00 €

Kinderkrippe - Ganztagsbetreuung (47 Wochenstunden)

Entgelte ab 1.9.2026

für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind

771,00 €

für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren

573,00 €

für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren

387,00 €

für das Kind aus einer Familie mit ab 4 Kindern unter 18 Jahren

152,00 €

Mittagsverpflegung

Bei einer Betreuung in den Krippen oder bei einem Besuch der Ganztagsbetreuung im Kindergarten besteht die Verpflichtung zur Teilnahme an der Mittagsverpflegung. Die Kosten für diese Verpflegung sind in den Entgelten nicht enthalten und werden zusätzlich anhand der tatsächlichen Inanspruchnahme erhoben (Einzelabrechnung).

Die Höhe der Verpflegungskosten pro Essen richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen mit dem beauftragten Caterer.

Seit September 2023 betragen die Kosten pro Essen im städtischen Krippenbereich 4,32 Euro und im städtischen Kindergartenbereich 4,50 Euro. Die Kosten für die Mittagsverpflegung in den kirchlichen Einrichtungen können von den vorher genannten Beträgen abweichen.