Konzeption Rißtissen

67 16 Beschwerdemanagement Beschwerden können von Eltern, Kindern und Mitarbeitern in Form von Kritik, Verbesserungsvorschlägen, Anregungen oder Anfragen ausgedrückt werden. Sie können anlassbezogen oder allgemeiner Art sein. Unsere Aufgabe ist es, die Beschwerden ernst zu nehmen, den Beschwerden nachzugehen und nach gemeinsamen Lösungen zu suchen. Wir verstehen Beschwerden als Gelegenheit zur Entwicklung und Verbesserung unserer Arbeit in den Einrichtungen und beim Träger. Vieles kann mit der richtigen Reaktion, der Wahrnehmung der Bedürfnisse und der daraus folgenden Handlungen verändert und verbessert werden. 16.1 Beschwerdemanagement der Kinder Im Bundeskinderschutzgesetz ist neben dem Beteiligungsrecht auch ein Beschwerderecht für Kinder eingeräumt. Jedes Kind hat demnach das Recht, eine Beschwerde zu äußern, und Anspruch darauf, dass diese Beschwerde gehört und adäquat behandelt wird (vgl. § 45 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 SGB VIII).

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