Konzeption Rißtissen

75 18 Kooperation mit Fachdiensten Kooperation und Vernetzung mit anderen Stellen zählt heute zu den Aufgaben von Kindertageseinrichtungen. Sie ermöglichen eine Nutzung und Bündelung der lokalen Ressourcen vor Ort. Alle städtischen Einrichtungen kooperieren miteinander und untereinander. Unsere Kinderkrippen und Kindertagestätten kooperieren miteinander und untereinander. Wir nutzen diese Zusammenarbeit, um uns konzeptionell gemeinsam auszurichten, voneinander zu lernen, einander kollegial zu beraten und zu besprechen. Diese Kooperation erleichtert den Kindern den Übergang in andere Einrichtungen. Zusätzlich arbeiten alle Einrichtungen bei Bedarf mit unterschiedlichen Fachdiensten zusammen oder vermitteln den Kontakt. Damit diese Kooperationen stattfinden können, benötigt es einer schriftlichen Einverständniserklärung der Eltern Zum Wohle des Kindes ist eine ganzheitliche Unterstützung notwendig. Wir arbeiten deshalb mit den verschiedensten Fachdiensten und Institutionen zusammen. Damit wir die Beratung des Fachdienstes in Anspruch nehmen können, ist es nötig, dass Eltern zu einer Mitarbeit bereit sind und ihr Einverständnis dafür geben. Der Kindergarten kooperiert beispielhaft mit folgenden Fachdiensten:  Kreisgesundheitsamt  Inklusionsdienste  Sozialpädiatrische Zentren Mit der Unterstützung dieser Fachdienste ermöglichen wir Eltern, deren Kinder von Entwicklungsrisiken gefährdet sind, diese zu minimieren. Diese Zusammenarbeit und individuelle Beratung ermöglichen den Eltern, frühzeitige Hilfen und gezielte Förderung in Anspruch zu nehmen.

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