Konzeption Dettingen 13.07.2023

Kindergarten Dettingen 87 16 Beschwerdemanagement Beschwerden können von Eltern, Kindern und Mitarbeitern in Form von Kritik, Verbesserungsvorschlägen, Anregungen oder Anfragen ausgedrückt werden. Sie können anlassbezogen oder allgemeiner Art sein. Unsere Aufgabe ist es die Beschwerde ernst zu nehmen, den Beschwerden nachzugehen und nach gemeinsamen Lösungen zu suchen. Wir verstehen Beschwerden als Gelegenheit zur Entwicklung und Verbesserung unserer Arbeit in den Einrichtungen und beim Träger. Vieles kann mit der richtigen Reaktion, der Wahrnehmung der Bedürfnisse und der daraus folgenden Handlungen verändert und verbessert werden. 16.1 Beschwerdemanagement der Kinder Im Bundeskinderschutzgesetz ist neben dem Beteiligungsrecht auch ein Beschwerderecht für Kinder eingeräumt. Jedes Kind hat demnach das Recht, eine Beschwerde zu äußern, und Anspruch darauf, dass diese Beschwerde gehört und adäquat behandelt wird (vgl. § 45 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 SGB VIII). Definition Beschwerde: Beschwerden auf Erwachsenenebene werden unter anderem als Äußerungen der Unzufriedenheit verstanden. Die Definition beinhaltet drei Kriterien: 1. Die Äußerung eines als schädigend empfundenen Verhaltens, 2. gegenüber der verursachenden Stelle, 3. mit der Absicht, eine Verbesserung der Situation, die Beseitigung der Beschwerdeursache oder eine Wiedergutmachung zu erreichen. Eine Beschwerde in diesem Sinn wird an den Beschwerdeverursacher gerichtet und hat das Ziel, eine Veränderung zu bewirken. Damit unterscheiden sich Beschwerden vom Petzen und Nörgeln. (Beschwerden von Kita-Kindern | Pädagogische Fachbegriffe | kindergarten heute herder.de, 03.06.2021) Wir sind uns bewusst, dass Kinder ihre Beschwerden häufig nicht direkt äußern.

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