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Jahrbuch Ehingen 2019 | 51

Alexander Fischer, Leiter der Finanzverwaltung.

Ein wesentlicher Bestandteil der kommunalen Selbstverwal-

tung ist die Finanzhoheit. Sie beinhaltet das Recht der Stadt,

das Finanzwesen und alle gemeindewirtschaftsrechtlichen

Betätigungen, die gesamte Einnahmen- und Ausgabenwirt-

schaft und alle sonstigen finanzwirtschaftlich relevanten

Vorgänge eigenverantwortlich zu regeln. Das Einnehmen,

Verwalten und Verwenden der Finanzmittel nach den von

der Finanzpolitik festgelegten Grundsätzen ist die Basis für

fast alle Tätigkeiten und Vorhaben der Stadt. Diese wichtige

Aufgabe kommt bei der Stadt Ehingen der Finanzverwaltung

zu. Die Ehinger Finanzverwaltung ist in fünf Sachgebiete

untergliedert:

Die Finanzverwaltung

Von der Aufstellung des Haushaltsplanes für die Stadt

über das laufende Controlling der Stadtfinanzen bis hin zur

umfassenden Anlagenbuchhaltung und der Erstellung der

städtischen Bilanz spannt sich der Bogen bei der Kämmerei.

Mit der Umstellung zum 1. Januar 2018 auf das Ressourcen-

verbrauchskonzept des Neuen Kommunalen Haushalts- und

Rechnungswesens nimmt die Administration und Anwen-

dungsbetreuung der 52 hausinternen SAP-Anwender einen

breiten Raum ein. Die Optimierung und Weiterentwicklung

des neu implantierten Rechnungssystems ist eine dauerhafte

und zentrale Zukunftsaufgabe. Zum breiten Aufgabenspekt-

rum gehören ebenfalls die Beantragung von Zuschüssen für

städtische Maßnahmen, die Bewirtschaftung des 1700 Hektar

großen Stadtwalds, die Buchhaltungen der Bürgerstiftung

und der Schul- und Armenstiftung sowie die Abwicklung von

Zuschüssen an Vereine zur Erhaltung der kulturellen Identität

und zur Förderung des Gemeinwohls und des Ehrenamts.

Hauptaufgabe ist die Veranlagung von Beiträgen zur Deckung

des Aufwandes für Straßenerschließungsmaßnahmen und

für die städtischen Wasser- und Abwasseranlagen. Neben

der Durchführung von grundstücksbezogenen Kostenerstat-

tungsverfahren werden von der Beitragsabteilung auch die

Verkaufspreise von Bauplatzgrundstücken in Baugebieten

kalkuliert.

Ihr obliegen der Einzug der veranlagten Einnahmen, das

Mahn- und Vollstreckungswesen sowie die Leistung der

anfallenden Ausgaben. Und dies nicht nur für die Stadt,

sondern ebenso auch für die örtlichen Stiftungen, den Eigen-

betrieb vve und für die Gemeinden Griesingen und Öpfingen

der Verwaltungsgemeinschaft. Innerhalb eines Jahres wer-

den hierdurch rund 400 000 Buchungsvorgänge von den

Mitarbeitern der Stadtkasse verarbeitet. Für die rechtzeitige

und wirtschaftliche Abwicklung des baren und unbaren Zah-

lungsverkehrs ist eine stetige Planung zur Gewährleistung

einer ausreichenden Kassenliquidität unabdingbar. Neben

dem kassenmäßigen Jahresabschluss tritt die Stadtkasse

auch durch die Abwicklung von Spenden sowie durch Bürg-

schaften für Vereine in Erscheinung.

Seit dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

im Jahr 1972 erledigt die Große Kreisstadt Ehingen für die

Gemeinden Griesingen, Öpfingen und Oberdischingen die

in der Vereinbarung geregelten Aufgaben im Rahmen einer

Verwaltungsgemeinschaft. Die Geschäftsstelle der Verwal-

tungsgemeinschaft übernimmt dabei mit der Haushaltspla-

nung, Haushaltsüberwachung und Jahresrechnung die klas-

sischen Kämmereiaufgaben für die Gemeinden Griesingen

und Öpfingen. Von dieser Abteilung werden als weiterer

wichtiger Aufgabenbereich auch die komplexen Gebühren­

kalkulationen für die Stadt Ehingen sowie für die zwei

Gemeinden Griesingen und Öpfingen aufgestellt.

Die Kämmerei

Die Beitragsabteilung

Die Steuerabteilung

Die Stadtkasse

Die Geschäftsstelle

der Verwaltungsgemeinschaft

Ohne Steuern ließe sich ein kommunaler Haushalt nicht finan-

zieren. Die Veranlagung der Grund- und Gewerbesteuer ist

daher ebenso wie die Veranlagung von Gebühren und Abga-

ben unverzichtbarer Bestandteil der Verwaltung. Mit der

gesetzlichen Neuregelung des §2b Umsatzsteuergesetz wird

sich die Steuerpflicht der Stadt als Steuerschuldner künftig

deutlich ausweiten. Dieser Aufgabenbereich der Steuerabtei-

lung wird dadurch an Relevanz zunehmen. Das Versiche-

rungswesen und die Prüfung von Ansprüchen Dritter gegen die

Stadt in Versicherungsfällen runden den Aufgabenbereich ab.