Jahrbuch Ehingen 2019 | 51
Alexander Fischer, Leiter der Finanzverwaltung.
Ein wesentlicher Bestandteil der kommunalen Selbstverwal-
tung ist die Finanzhoheit. Sie beinhaltet das Recht der Stadt,
das Finanzwesen und alle gemeindewirtschaftsrechtlichen
Betätigungen, die gesamte Einnahmen- und Ausgabenwirt-
schaft und alle sonstigen finanzwirtschaftlich relevanten
Vorgänge eigenverantwortlich zu regeln. Das Einnehmen,
Verwalten und Verwenden der Finanzmittel nach den von
der Finanzpolitik festgelegten Grundsätzen ist die Basis für
fast alle Tätigkeiten und Vorhaben der Stadt. Diese wichtige
Aufgabe kommt bei der Stadt Ehingen der Finanzverwaltung
zu. Die Ehinger Finanzverwaltung ist in fünf Sachgebiete
untergliedert:
Die Finanzverwaltung
Von der Aufstellung des Haushaltsplanes für die Stadt
über das laufende Controlling der Stadtfinanzen bis hin zur
umfassenden Anlagenbuchhaltung und der Erstellung der
städtischen Bilanz spannt sich der Bogen bei der Kämmerei.
Mit der Umstellung zum 1. Januar 2018 auf das Ressourcen-
verbrauchskonzept des Neuen Kommunalen Haushalts- und
Rechnungswesens nimmt die Administration und Anwen-
dungsbetreuung der 52 hausinternen SAP-Anwender einen
breiten Raum ein. Die Optimierung und Weiterentwicklung
des neu implantierten Rechnungssystems ist eine dauerhafte
und zentrale Zukunftsaufgabe. Zum breiten Aufgabenspekt-
rum gehören ebenfalls die Beantragung von Zuschüssen für
städtische Maßnahmen, die Bewirtschaftung des 1700 Hektar
großen Stadtwalds, die Buchhaltungen der Bürgerstiftung
und der Schul- und Armenstiftung sowie die Abwicklung von
Zuschüssen an Vereine zur Erhaltung der kulturellen Identität
und zur Förderung des Gemeinwohls und des Ehrenamts.
Hauptaufgabe ist die Veranlagung von Beiträgen zur Deckung
des Aufwandes für Straßenerschließungsmaßnahmen und
für die städtischen Wasser- und Abwasseranlagen. Neben
der Durchführung von grundstücksbezogenen Kostenerstat-
tungsverfahren werden von der Beitragsabteilung auch die
Verkaufspreise von Bauplatzgrundstücken in Baugebieten
kalkuliert.
Ihr obliegen der Einzug der veranlagten Einnahmen, das
Mahn- und Vollstreckungswesen sowie die Leistung der
anfallenden Ausgaben. Und dies nicht nur für die Stadt,
sondern ebenso auch für die örtlichen Stiftungen, den Eigen-
betrieb vve und für die Gemeinden Griesingen und Öpfingen
der Verwaltungsgemeinschaft. Innerhalb eines Jahres wer-
den hierdurch rund 400 000 Buchungsvorgänge von den
Mitarbeitern der Stadtkasse verarbeitet. Für die rechtzeitige
und wirtschaftliche Abwicklung des baren und unbaren Zah-
lungsverkehrs ist eine stetige Planung zur Gewährleistung
einer ausreichenden Kassenliquidität unabdingbar. Neben
dem kassenmäßigen Jahresabschluss tritt die Stadtkasse
auch durch die Abwicklung von Spenden sowie durch Bürg-
schaften für Vereine in Erscheinung.
Seit dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
im Jahr 1972 erledigt die Große Kreisstadt Ehingen für die
Gemeinden Griesingen, Öpfingen und Oberdischingen die
in der Vereinbarung geregelten Aufgaben im Rahmen einer
Verwaltungsgemeinschaft. Die Geschäftsstelle der Verwal-
tungsgemeinschaft übernimmt dabei mit der Haushaltspla-
nung, Haushaltsüberwachung und Jahresrechnung die klas-
sischen Kämmereiaufgaben für die Gemeinden Griesingen
und Öpfingen. Von dieser Abteilung werden als weiterer
wichtiger Aufgabenbereich auch die komplexen Gebühren
kalkulationen für die Stadt Ehingen sowie für die zwei
Gemeinden Griesingen und Öpfingen aufgestellt.
Die Kämmerei
Die Beitragsabteilung
Die Steuerabteilung
Die Stadtkasse
Die Geschäftsstelle
der Verwaltungsgemeinschaft
Ohne Steuern ließe sich ein kommunaler Haushalt nicht finan-
zieren. Die Veranlagung der Grund- und Gewerbesteuer ist
daher ebenso wie die Veranlagung von Gebühren und Abga-
ben unverzichtbarer Bestandteil der Verwaltung. Mit der
gesetzlichen Neuregelung des §2b Umsatzsteuergesetz wird
sich die Steuerpflicht der Stadt als Steuerschuldner künftig
deutlich ausweiten. Dieser Aufgabenbereich der Steuerabtei-
lung wird dadurch an Relevanz zunehmen. Das Versiche-
rungswesen und die Prüfung von Ansprüchen Dritter gegen die
Stadt in Versicherungsfällen runden den Aufgabenbereich ab.