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DIE STADTVERWALTUNG STELLT SICH VOR

52 | Jahrbuch Ehingen 2019

Ludwig Griener,

Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes.

Das Rechts- und Ordnungsamt

Eine gut funktionierende Gesellschaft setzt ein harmonisches

Miteinander und die Akzeptanz und Beachtung grundlegender

Werte und Regeln voraus. In vielen Bereichen des täglichen

Lebens ist deshalb gerade auch im Hinblick auf die bürgerli-

chen Freiheiten und die Rechtsstaatlichkeit eine intakte Ord-

nungsverwaltung unverzichtbar.

Der Begriff des „Gemeinwohls“ ist oft schon in Vergessen-

heit geraten. Egoismus und Eigennutz prägen leider den

modernen Menschen heute mehr als gegenseitige Rück-

sichtnahme oder gar das Engagement für die Mitmenschen

oder die Allgemeinheit. Viele glauben, bewusst oder aus

Gedankenlosigkeit, tun und lassen zu können, was sie wol-

len und das häufig auf Kosten anderer. Ordnungsbehörden

und Polizei, die eng zusammenarbeiten, zeigen hier die

Grenzen auf. Umfangreich und vielseitig ist daher auch der

Geschäftsbereich des Rechts- und Ordnungsamtes, der vom

Melde-, Ausländer- und Personenstandsrecht über Gewer-

beangelegenheiten, Bußgelder und Straßenverkehr bis hin

zum Waffenrecht oder Feuerwehrwesen reicht. Das Ehinger

Ordnungsamt ist in sechs Sachgebiete untergliedert:

Das Standesamt

Die Bußgeldstelle

Die Feuerwehr

Die Ausländerbehörde

Die Ortspolizeibehörde

Das Bürgerbüro

Die Straßenverkehrsbehörde

Hier werden jährlich über 800 Geburten, 300 Sterbefälle

und 120 Eheschließungen beurkundet. Hört man den Begriff

„Standesamt“, denkt man in erster Linie an Eheschließungen.

Darüber hinaus zählen zahlreiche Beurkundungen oder das

Ausstellen verschiedener Urkunden zu den Aufgaben. Eine

große Herausforderung ist das internationale Recht, das

dann relevant wird, wenn beispielsweise Deutsche im Aus-

land heiraten.

In der Bußgeldstelle werden hauptsächlich Verkehrsord-

nungswidrigkeiten im Bereich des ruhenden und fließenden

Verkehrs, aber auch sonstige Ordnungswidrigkeiten bei

Verstößen gegen das Melderecht, das Abfallrecht, das

Waffenrecht, das Schulgesetz, die Landesbauordnung,

das Gaststättengesetz und vieles mehr bearbeitet. Insge-

samt wurden im zurückliegenden Jahr 43 355 Bußgeld-

und Verwarnungsverfahren durchgeführt. Die stationären

Geschwindigkeitsmessanlagen trugen hierzu 25 178 Fälle,

die mobilen Messungen 4648 Fälle und die Politessen bei

der Überwachung des ruhenden Verkehrs 10 709 Fälle bei.

Die sonstigen Ordnungswidrigkeiten schlagen mit 192 Fällen

zu Buche.

Sämtliche Ordnungsmaßnahmen werden stets unter Berück-

sichtigung des Gemeinwohls abgewogen und koordiniert.

Eine enge Zusammenarbeit mit zahlreichen anderen Behör-

den und Stellen von der Polizei über den Verbraucherschutz,

die Veterinärbehörden oder die Handwerkskammer bis

hin zur Feuerwehr ist selbstverständlich. Gerade auch das

Feuerwehrwesen nimmt hier breiten Raum ein, denn die Auf-

gaben und Herausforderungen an die haupt- und ehrenamtli-

chen Mitglieder wachsen ständig.

Die Ausländerbehörde kümmert sich um 4900 ausländische

Mitbürgerinnen und Mitbürger in Ehingen, das sind 18,5 Pro-

zent der Gesamtbevölkerung. Die zahlenmäßig größten Aus-

ländergruppen sind die Kroaten mit 929 Personen, die Tür-

ken mit 874 Personen und die Griechen mit 627 Personen.

Diese Behörde kümmert sich in der Hauptsache um Angele-

genheiten des Waffenrechts, des Gaststättenrechts und um

die Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen. Sie

veranlasst auch die regelmäßige Aufbewahrungskontrolle

der 2919 registrierten Waffen oder auch die Unterbringung

von derzeit 34 in Ehingen untergebrachten obdachlosen Per-

sonen sowie 84 von der Stadt untergebrachten Flüchtlingen.

Jahr für Jahr werden im Bürgerbüro mehr als 2500 Perso-

nalausweise, 1000 Reisepässe und 700 Kinderreisepässe

ausgestellt sowie 18 000 Melderegisterauskünfte erteilt, über

200 Fundsachen verwaltet und über 70 Fundtiere versorgt.

Die Straßenverkehrsbehörde bearbeitet alle Anträge

im Großraum- und Schwerlastverkehr für die gesamten

Fahrtstrecken ab Ehingen bis zu den Grenzübergängen. Im

zurückliegenden Jahr waren dies 1081 Verfahren, für die

sämtliche an der Fahrtstrecke liegenden Behörden und Stellen

angehört werden müssen, aber auch 23 verkehrsrechtliche

Verfahren zur Anordnung von Verkehrszeichen gehören hier

ebenso dazu wie alle vorübergehenden Verkehrseinschrän-

kungen und Sperrungen wegen privater und öffentlicher Bau-

stellen oder Straßenbaumaßnahmen.