DIE STADTVERWALTUNG STELLT SICH VOR
52 | Jahrbuch Ehingen 2019
Ludwig Griener,
Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes.
Das Rechts- und Ordnungsamt
Eine gut funktionierende Gesellschaft setzt ein harmonisches
Miteinander und die Akzeptanz und Beachtung grundlegender
Werte und Regeln voraus. In vielen Bereichen des täglichen
Lebens ist deshalb gerade auch im Hinblick auf die bürgerli-
chen Freiheiten und die Rechtsstaatlichkeit eine intakte Ord-
nungsverwaltung unverzichtbar.
Der Begriff des „Gemeinwohls“ ist oft schon in Vergessen-
heit geraten. Egoismus und Eigennutz prägen leider den
modernen Menschen heute mehr als gegenseitige Rück-
sichtnahme oder gar das Engagement für die Mitmenschen
oder die Allgemeinheit. Viele glauben, bewusst oder aus
Gedankenlosigkeit, tun und lassen zu können, was sie wol-
len und das häufig auf Kosten anderer. Ordnungsbehörden
und Polizei, die eng zusammenarbeiten, zeigen hier die
Grenzen auf. Umfangreich und vielseitig ist daher auch der
Geschäftsbereich des Rechts- und Ordnungsamtes, der vom
Melde-, Ausländer- und Personenstandsrecht über Gewer-
beangelegenheiten, Bußgelder und Straßenverkehr bis hin
zum Waffenrecht oder Feuerwehrwesen reicht. Das Ehinger
Ordnungsamt ist in sechs Sachgebiete untergliedert:
Das Standesamt
Die Bußgeldstelle
Die Feuerwehr
Die Ausländerbehörde
Die Ortspolizeibehörde
Das Bürgerbüro
Die Straßenverkehrsbehörde
Hier werden jährlich über 800 Geburten, 300 Sterbefälle
und 120 Eheschließungen beurkundet. Hört man den Begriff
„Standesamt“, denkt man in erster Linie an Eheschließungen.
Darüber hinaus zählen zahlreiche Beurkundungen oder das
Ausstellen verschiedener Urkunden zu den Aufgaben. Eine
große Herausforderung ist das internationale Recht, das
dann relevant wird, wenn beispielsweise Deutsche im Aus-
land heiraten.
In der Bußgeldstelle werden hauptsächlich Verkehrsord-
nungswidrigkeiten im Bereich des ruhenden und fließenden
Verkehrs, aber auch sonstige Ordnungswidrigkeiten bei
Verstößen gegen das Melderecht, das Abfallrecht, das
Waffenrecht, das Schulgesetz, die Landesbauordnung,
das Gaststättengesetz und vieles mehr bearbeitet. Insge-
samt wurden im zurückliegenden Jahr 43 355 Bußgeld-
und Verwarnungsverfahren durchgeführt. Die stationären
Geschwindigkeitsmessanlagen trugen hierzu 25 178 Fälle,
die mobilen Messungen 4648 Fälle und die Politessen bei
der Überwachung des ruhenden Verkehrs 10 709 Fälle bei.
Die sonstigen Ordnungswidrigkeiten schlagen mit 192 Fällen
zu Buche.
Sämtliche Ordnungsmaßnahmen werden stets unter Berück-
sichtigung des Gemeinwohls abgewogen und koordiniert.
Eine enge Zusammenarbeit mit zahlreichen anderen Behör-
den und Stellen von der Polizei über den Verbraucherschutz,
die Veterinärbehörden oder die Handwerkskammer bis
hin zur Feuerwehr ist selbstverständlich. Gerade auch das
Feuerwehrwesen nimmt hier breiten Raum ein, denn die Auf-
gaben und Herausforderungen an die haupt- und ehrenamtli-
chen Mitglieder wachsen ständig.
Die Ausländerbehörde kümmert sich um 4900 ausländische
Mitbürgerinnen und Mitbürger in Ehingen, das sind 18,5 Pro-
zent der Gesamtbevölkerung. Die zahlenmäßig größten Aus-
ländergruppen sind die Kroaten mit 929 Personen, die Tür-
ken mit 874 Personen und die Griechen mit 627 Personen.
Diese Behörde kümmert sich in der Hauptsache um Angele-
genheiten des Waffenrechts, des Gaststättenrechts und um
die Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen. Sie
veranlasst auch die regelmäßige Aufbewahrungskontrolle
der 2919 registrierten Waffen oder auch die Unterbringung
von derzeit 34 in Ehingen untergebrachten obdachlosen Per-
sonen sowie 84 von der Stadt untergebrachten Flüchtlingen.
Jahr für Jahr werden im Bürgerbüro mehr als 2500 Perso-
nalausweise, 1000 Reisepässe und 700 Kinderreisepässe
ausgestellt sowie 18 000 Melderegisterauskünfte erteilt, über
200 Fundsachen verwaltet und über 70 Fundtiere versorgt.
Die Straßenverkehrsbehörde bearbeitet alle Anträge
im Großraum- und Schwerlastverkehr für die gesamten
Fahrtstrecken ab Ehingen bis zu den Grenzübergängen. Im
zurückliegenden Jahr waren dies 1081 Verfahren, für die
sämtliche an der Fahrtstrecke liegenden Behörden und Stellen
angehört werden müssen, aber auch 23 verkehrsrechtliche
Verfahren zur Anordnung von Verkehrszeichen gehören hier
ebenso dazu wie alle vorübergehenden Verkehrseinschrän-
kungen und Sperrungen wegen privater und öffentlicher Bau-
stellen oder Straßenbaumaßnahmen.