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Entgelte für die Betreuung

Die Entgelte für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Ehingen (Kindergarten und Kinderkrippe) beruhen auf den gemeinsamen Empfehlungen der Kommunalen Landesverbände und der Kirchen. Dieser Empfehlung liegt eine Staffelung der Elternbeiträge nach der Zahl der Kinder unter 18 Jahren in der Familie zugrunde. Ziel ist, Familien mit mehreren Kindern zu entlasten.


Ergänzt wird dies durch das familienfreundliche Ehinger Modell. Dieses Modell sieht vor, dass das Benutzungsentgelt nur für ein Kind zu bezahlen ist (jeweils für das Kind mit dem höchsten Betreuungsaufwand getrennt nach Kleinkind- und Kindergartenbetreuung), auch wenn mehrere Kinder der Familie gleichzeitig die Betreuungsangebote besuchen. Hinsichtlich der genauen Ausgestaltung dieser Regelung können Sie sich gerne in den Kindertageseinrichtungen oder beim Amt für Bildung, Jugend und Soziales informieren.


Folgende Entgelte sind für die verschiedenen Betreuungsformen und Betreuungsarten festgelegt:

Kindergarten


Regelgruppen und Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (30 Wochenstunden)

Entgelte ab 1.9.2023

für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind

138,00 €

für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren

107,00 €

für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren

72,00 €

für das Kind aus einer Familie mit ab 4 Kindern unter 18 Jahren

24,00 €

Verlängerte Öffnungszeiten Plus (35 Wochenstunden)

Entgelte ab 1.9.2023

für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind

166,00 €

für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren

128,00 €

für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren

86,00 €

für das Kind aus einer Familie mit ab 4 Kindern unter 18 Jahren

29,00 €

Altersgemischte Gruppen im Kindergarten
Für die Betreuung von unter Dreijährigen in altersgemischten Gruppen wird ein Zuschlag von 100 % gegenüber dem Betrag für Regelgruppen, Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten und mit verlängerter Öffnungszeit Plus erhoben.

Ganztagsbetreuung (47 Wochenstunden)

Entgelte ab 1.9.2023

für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind

267,00 €

für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren

212,00 €

für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren

157,00 €

für das Kind aus einer Familie mit ab 4 Kindern unter 18 Jahren

81,00 €

Kinderkrippe


Verlängerte Öffnungszeit (30 Wochenstunden)

Entgelte ab 1.9.2023

für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind

408,00 €

für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren

303,00 €

für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren

205,00 €

für das Kind aus einer Familie mit ab 4 Kindern unter 18 Jahren

81,00 €

Verlängerte Öffnungszeit Plus (35 Wochenstunden)

Entgelte ab 1.9.2023

für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind

490,00 €

für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren

364,00 €

für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren

246,00 €

für das Kind aus einer Familie mit ab 4 Kindern unter 18 Jahren

97,00 €

Kinderkrippe - Ganztagsbetreuung (47 Wochenstunden)

Entgelte ab 1.9.2023

für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind

639,00 €

für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren

475,00 €

für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren

321,00 €

für das Kind aus einer Familie mit ab 4 Kindern unter 18 Jahren

127,00 €

Mittagsverpflegung

Bei einer Betreuung in den Krippen oder bei einem Besuch der Ganztagsbetreuung im Kindergarten besteht die Verpflichtung zur Teilnahme an der Mittagsverpflegung. Die Kosten für diese Verpflegung sind in den Entgelten nicht enthalten und werden zusätzlich anhand der tatsächlichen Inanspruchnahme erhoben (Einzelabrechnung).

Die Höhe der Verpflegungskosten pro Essen richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen mit dem beauftragten Caterer.

Ab September 2023 betragen die Kosten pro Essen im städtischen Krippenbereich 4,32 Euro und im städtischen Kindergartenbereich 4,50 Euro. Die Kosten für die Mittagsverpflegung in den kirchlichen Einrichtungen können von den vorher genannten Beträgen abweichen.

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