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FAQs
In unseren FAQs beantworten wir Ihnen gerne Fragen rund um das Thema Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.
Ganztag
Hat mein Kind Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung?
Einen Anspruch auf die Betreuung haben Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen. Der Anspruch wird schrittweise auf die folgenden Klassenstufen ausgeweitet, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Schulkinder der ersten bis vierten Klassenstufe einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben.
Gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung auch in den Schulferien vor dem Schuleintritt?
Der Anspruch besteht für Kinder ab der ersten Klassenstufe bis zum Beginn der fünften Klassenstufe. Anspruchsberechtigt sind Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen. Es besteht daher kein Anspruch (nach GaFöG) in den Sommerferien vor dem tatsächlichen Schuleintritt.
Muss der Rechtsanspruch wahrgenommen werden?
Nein. Eine Pflicht, das Angebot in Anspruch zu nehmen, gibt es nicht. Ob und in welchem Umfang der Rechtsanspruch wahrgenommen wird, entscheiden die Eltern bzw. die Sorgeberechtigten.
Ist das Ganztagsbetreuungsangebot im Rahmen des Rechtsanspruchs kostenlos?
Die Teilnahme am Ganztagsbetrieb im Rahmen des Besuchs einer Ganztagsschule ist kostenfrei. Dieser umfasst an der Michel-Buck-Schule und der Längenfeldschule sieben Zeitstunden an vier Tagen in der Woche. Für das Betreuungsangebot, das über diese Zeit hinaus geht, wird ein Gebührenbeitrag erhoben. Die erweiterten Bausteine sowie die Ferienbetreuung können Sie zu Beginn des Schuljahres nach Ihrem Bedarf festlegen und hinzubuchen.
An welcher Schule muss ich mich für den Ganztag anmelden?
Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, erhalten Sie eine Einladung der Schule, die Ihrem Wohngebiet zugeordnet ist. Handelt es sich um eine Ganztagsschule, können Sie sich direkt an dieser Schule für den Ganztag anmelden. Handelt es sich um eine Halbtagsschule, können Sie einen Antrag auf Schulwechsel an eine Ganztagsschule stellen.
Wo erhalte ich einen Antrag auf Schulwechsel?
Den Antrag auf Schulwechsel erhalten Sie bei der Ihrem Wohngebiet zugeordneten Grundschule.
Woher weiß ich, welcher Schule mein Kind zugeordnet ist?
Damit Kinder die Möglichkeit haben, wohnortsnah eine Grundschule zu besuchen, hat jede Grundschule ein bestimmtes Einzugsgebiet, den sogenannten Schulbezirk. Hier finden Sie eine Straßenliste, der Sie entnehmen können, in welchen Schulbezirk Ihre Adresse fällt.
Welche Schulen sind Ganztagsschulen?
Die Längenfeldschule und die Michel-Buck-Schule sind in der Schulträgerschaft der Stadt Ehingen Ganztagsschulen in Wahlform.
Was heißt Ganztagsschule in Wahlform?
Bei der Ganztagsschule in Wahlform haben Sie die Möglichkeit, sich für den Ganztag, d.h. mit ganztägiger Bildung und Betreuung anzumelden. Es besteht aber keine Verpflichtung, sich für den Ganztag zu entscheiden. Sie können Ihr Kind auch nur für den Regelunterricht anmelden.
Mein Kind ist einer Ganztagsschule zugeordnet. Muss es nun ganztägig in die Schule?
Nein. Die Längenfeldschule und die Michel-Buck-Schule sind Ganztagsschulen in Wahlform. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind für den Ganztag anzumelden, sind aber dazu nicht verpflichtet und können Ihr Kind auch nur für den Regelunterricht anmelden.
Kann ich den Ganztag auch nur tageweise buchen?
Nein. Wenn Sie sich für den Ganztag entscheiden, melden Sie sich für die Teilnahme an ganztägiger Betreuung von Montag bis Donnerstag verbindlich an.
Ist eine Abmeldung vom Ganztag tageweise möglich?
Ja. Bei Arztterminen, nicht verschiebbare Vereinstermine oder auch mal für einen Kindergeburtstag ist eine tageweise Abmeldung vom Ganztag möglich. Das organisatorische Vorgehen besprechen Sie direkt mit der Schule.
Betreuung
Was versteht man unter Verlässlicher Grundschule?
• Die Verlässliche Grundschule ist ein städtisches Betreuungsangebot, welche eine bedarfsorientierteBetreuungszeit vor und nach dem Vormittagsunterricht anbietet. Es gibt die Frühbetreuung und die Mittagsbetreuung. Es können je nach Bedarf gegen einen Gebührenbeitrag verschiedene Bausteine gebucht werden. Der Betreuungsumfang wird zu Beginn des Schuljahres festgelegt und findet ab einer Gruppengröße von fünf Kindern statt.
Was ist die flexible Nachmittagsbetreuung?
Die Flexible Nachmittagsbetreuung ist ein städtisches Betreuungsangebot an Ganztagsschulen, welche eine bedarfsorientierteBetreuungszeit nach dem Nachmittagsunterricht bzw. nach dem Ganztagsangebot anbietet. Diese Spätbetreuung kann nach Bedarf gegen einen Gebührenbeitrag an allen Schultagen gebucht werden. Der Betreuungsumfang wird zu Beginn des Schuljahres festgelegt und findet ab einer Gruppengröße von fünf Kindern statt.
Was versteht man unter einem Mittagsband?
Das Mittagsband ist ein städtisches Betreuungsangebot zwischen dem Vormittags- und Nachmittagsunterricht und wird an den Ganztagsschulen für „Nichtganztagskinder“ angeboten. Die angemeldeten Kinder können ein selbstmitgebrachtes Essen verzehren oder in der Mensa essen und werden nach dem Essen bis zum Unterrichtsbeginn betreut.
Wo kann ich mich für die Verlässliche Grundschule, der Flexiblen Nachmittagsbetreuung und dem Mittagsband anmelden?
Eine Anmeldung für städtische Betreuungsangebot ist über unsere digitale Anmeldeplattform
https://betreuungsangebote.ehingen.de/ möglich. Die verbindliche Anmeldung zum Betreuungsangebot gilt für das ganze Schuljahr. Eine Abmeldung ist nur zum Schulhalbjahreswechsel möglich.
Mensa
Muss mein Kind am Mittagessen teilnehmen, wenn es im Ganztag angemeldet ist?
Nein. Die Teilnahme ist freiwillig. Sie haben die Möglichkeit, Ihrem Kind Essen von zu Hause mitzugeben, damit es für den Ganztag versorgt ist. Das Essen wird aber immer zusammen mit allen anderen Kindern in der Mensa zu sich genommen.
Kann mein Kind in der Mensa essen, ohne dass es im Ganztag angemeldet ist?
Ja. Alle Kinder, ob Ganztag oder Nichtganztag können in der Mensa ein Mittagessen zu sich nehmen.
An welchen Schulen gibt es eine Mensa?
An unseren Ganztagsgrundschulen, der Längenfeldschule und Michel-Buck-Schule, gibt es eine Mensa. Für den Besuch der Schulmensa müssen sich Schülerinnen und Schüler einmalig registrieren und können sich dann über die Mensa-Max-App Ihr gewünschtes Gericht vorbestellen.
Ferienbetreuung
Welches Betreuungsangebot gibt es in den Ferien?
In den Oster-, Pfingst- und Sommerferien wird eine Ferienbetreuung angeboten. Jedes Kind, das eine Grundschule in Ehingen oder in einem Teilort von Ehingen besucht, hat die Möglichkeit, sich für die Ferienbetreuung anzumelden. Sie findet an der Michel-Buck-Schule und/oder an der Längenfeldschule statt.
Ist die Ferienbetreuung halbtägig oder ganztägig?
Sie können Ihr Kind halbtägig oder ganztägig anmelden. Im Rahmen des Halbtagsangebots findet die Betreuung von Montag bis Freitag in der Zeit von 7 Uhr bis 13 Uhr, im Rahmen der Ganztagsbetreuung Montag bis Donnerstag von 7 Uhr bis 17 Uhr und freitags von 7 Uhr bis 14 Uhr statt. An gesetzlichen Feiertagen findet keine Betreuung statt. Die Gruppengröße liegt jeweils bei mindestens fünf Kindern.
Kann die Ferienbetreuung auch tageweise gebucht werden?
Nein. Die Ferienbetreuung kann nur wochenweise gebucht werden.
Fallen für die Ferienbetreuung Gebühren an?
Ja. Für die Betreuung in den Ferien fällt ein Gebührenbeitrag an.
Wird in der Ferienbetreuung ein Mittagessen angeboten?
Ja. Alle Kinder erhalten ein Mittagessen, welches im Gebührenbeitrag enthalten ist.
Wo kann ich mich für die Ferienbetreuung anmelden?
Eine Anmeldung für die Ferienbetreuung ist über unsere digitale Anmeldeplattform https://betreuungsangebote.ehingen.de/ möglich.
War Ihre Frage nicht dabei, können Sie uns gerne eine Email an schulkindbetreuung(@)ehingen.de senden.

