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Datenschutzerklärung ins Ausland abmelden

Ihre persönlichen Daten werden in mehreren EDV-Systemen von verschiedenen Stellen verarbeitet. Diese sind daher gemeinsam für Ihre Daten verantwortlich.

Wer verarbeitet was wann?

Während der Eingabe:

Sie geben Ihre Daten auf der Prozessplattform des Serviceportals des Landes Baden-Württemberg „service-bw“ ein.  Gemeinden, Landkreise und andere Stellen der öffentlichen Verwaltung können sie nutzen, ohne selbst eine Plattform für Onlineanträge entwickeln zu müssen.

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten auf dem Serviceportal ist das Innenministerium Baden-Württemberg. Ihre Daten werden auf besonders geschützten Servern verarbeitet. Diese stehen bei der Landesbehörde IT-Baden-Württemberg (BITBW).
Die BITBW ist Auftragsverarbeiter des Innenministeriums.


Datenschutzerklärung des Serviceportals Baden-Württemberg

 

Nach dem Absenden des Antrags:

Ihre Daten werden vom Serviceportal an die für Ihren Antrag zuständige Stelle weitergegeben, zum Beispiel Ihre Gemeindeverwaltung oder ein Rechenzentrum. Sie ist für die weitere Verarbeitung Ihrer Daten in ihren EDV-Systemen verantwortlich.

 

Nach der Entscheidung:

Für die Antragstellung richten Sie in der Regel auf dem Serviceportal ein persönliches Servicekonto ein. Damit können Sie Ihren Antrag starten, bearbeiten, zwischenspeichern und auch abschicken.

Erhalten Sie die Entscheidung über Ihren Antrag in Ihr Servicekonto-Postfach, ist wieder das Innenministerium verantwortlich.

 

Wichtig für Sie ist:

Egal was Sie zum Schutz Ihrer Daten wissen möchten, Sie können fragen, wen Sie möchten. Die eine Stelle stellt der anderen die notwendigen Informationen zur Verfügung.

 

Alle wichtigen Informationen im Überblick:

Verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO für das Serviceportal

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg (Innenministerium)

Willy-Brandt-Straße 41

70173 Stuttgart

service-bw@im.bwl.de

Kontaktdaten der/des dortigen Datenschutzbeauftragten

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg (Innenministerium)

Willy-Brandt-Straße 41

70173 Stuttgart

Datenschutzbeauftragte@im.bwl.de.

Verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO nach Absenden des Antrags

Stadt Ehingen (Donau)

Marktplatz 1

89584 Ehingen (Donau)

Datenschutz@ehingen.de

Kontaktdaten der/des dortigen Datenschutzbeauftragten

Stadt Ehingen (Donau)

Marktplatz 1

89584 Ehingen (Donau)

Datenschutz@ehingen.de

 

Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden

Persönliche Angaben

Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Seriennummer des Ausweisdokumentes, bisherige Anschrift,

 

Auslandsadresse

Tag des Wegzugs

Land

Neue Anschrift

Besondere Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden

keine

Zwecke der Datenverarbeitung

Mit diesem Online-Antrag werden personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Art. 9 Abs. 1 DSGVO zum Zwecke der Verarbeitung erhoben.

Die Daten werden für die Prüfung, ob die von der meldepflichtigen Person gemachten Angaben richtig sind und zur Gewährleistung eigener Auskunftsrechte erhoben und verarbeitet. Die Angaben sind erforderlich, damit die Abmeldung des Wohnsitzes erfolgen kann.

 

Für die elektronische Antragstellung ist eine Verarbeitung Ihrer Daten auf dem Serviceportal erforderlich.

Speicherdauer

Sind die Daten für die dargestellten Zwecke nicht mehr erforderlich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, ihre – befristete – Aufbewahrung ist weiterhin notwendig. Grund hierfür kann vor allem die Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sein.

 

Auf dem Serviceportal werden Ihre Daten nicht länger gespeichert, als sie für die jeweiligen Verarbeitungszwecke benötigt werden. Von Ihnen zwischengespeicherte Anträge, die nicht abgeschickt wurden, werden nach 365 Tagen gelöscht, wenn sie in dieser Zeit nicht von Ihnen weiterbearbeitet wurden. 

Nach dem Absenden des Antrags werden die Daten nach 365 Tagen gelöscht.

Stellen, denen die Daten offengelegt werden

Ihre Daten werden anderen öffentlichen Stellen zur Aufgabenerfüllung zur Verfügung gestellt. Diese Stellen können sein:

z.B. kommunales Rechenzentrum ITEOS - Anstalt des öffentlichen Rechts, Krailenshaldenstraße 44, 70469 Stuttgart  

Die Meldebehörde darf an andere öffentliche Stellen im Inland (siehe § 2 Bundesdatenschutzgesetz), öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften und den Suchdiensten aus dem Melderegister Daten übermitteln, oder Daten innerhalb der Verwaltungseinheit (Gemeinde) weitergeben, soweit dies zur Erfüllung ihrer eigenen oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben erforderlich ist.

Rechtsgrundlagen

Die Verarbeitung der Daten durch die Verwaltung erfolgt im Rahmen des Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. c, e i.V.m. Abs. 3 S. 1 Buchst. b DSGVO i.V.m. bundes- bzw. landesgesetzlichen Gesetzen und nur für den genannten Zweck:

 

Erhebung: §§ 2, 24 Bundesmeldegesetz

Speicherung: § 3 Bundesmeldegesetz

Übermittlung: §§ 33 ff. Bundesmeldegesetz

Löschung: § 14 Bundesmeldegesetz

 

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)

 

Die Verarbeitung auf dem Serviceportal erfolgt mit Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO.

 

§ 17 Bundesmeldegesetz (BMG) (Anmeldung, Abmeldung)

§ 19 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkung des Wohnungsgebers)

§ 21 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mehrere Wohnungen)

§ 23 Bundesmeldegesetz (BMG) (Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht)

§ 25 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person)

§ 5 Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (BW AGBMG) (Führung und Aufgaben des zentralen Meldeportals)

 

Ihre Rechte

Sie können von den o.g. Stellen verlangen,

·         unrichtige Daten zu berichtigen (Art. 16 DSGVO),

·         Ihre Daten zu löschen (Art. 17 DSGVO),

·         die Verarbeitung Ihrer Daten einzuschränken (Art. 18 DSGVO),

·         Ihnen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Auskunft zu geben (Art. 15 DSGVO),

·         Ihnen die von Ihnen eingegebenen Daten in einem Format bereit zu stellen, das maschinell lesbar ist, beispielsweise in einer txt-Datei, oder Ihre Daten direkt an eine andere Person oder Organisation zu übermitteln (Art. 20 DSGVO).

Wenn Sie eines dieser Rechte ausüben möchten, finden Sie die genauen Voraussetzungen in den genannten Artikeln der Datenschutzgrundverordnung.

 

Sie können der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen (Art. 21 DSGVO).

 

Eine einmal erteilte Einwilligung in die Verarbeitung können Sie jederzeit widerrufen.

 

Unabhängig von diesen Möglichkeiten können Sie sich auch jederzeit an den Landesdatenschutzbeauftragten wenden:

 

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg

Postfach 10 29 32

70025 Stuttgart

poststelle(@)lfdi.bwl.de

Onlinebeschwerde

 

Verpflichtung, Daten bereitzustellen und Folgen der Verweigerung

Ihre Daten werden benötigt, damit Sie den Antrag (online) stellen können. Ohne diese Daten kann die Bearbeitung nicht (online) erfolgen.

 

Sie sind verpflichtet, die erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen. Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden (§ 17 Abs. 2 BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nr. 1 BMG).

Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, kann eine Geldbuße und Zwangsgeld festgesetzt werden. Wer sich nicht oder verspätet abmeldet oder eine Mitwirkungspflicht verletzt, handelt ordnungswidrig.

Weitere Informationen