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Zensus 2022

Was ist der Zensus?

Der Zensus kann als „Volkszählung“ übersetzt werden und seine Hauptaufgabe besteht in der statistischen Ermittlung von zuverlässigen Bevölkerungszahlen. Durch diese statistische Erhebung wird nicht nur ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, sondern auch wie sie wohnen und arbeiten. Diese Daten werden insbesondere für politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Planungen bei Bund, Ländern und Gemeinden benötigt und dienen als Entscheidungsbasis für den Ausbau von Infrastruktur und Wohnraum sowie auch beispielsweise für die Schulentwicklung, die Wahlorganisation und Sozialplanung.

Allgemeine Informationen

Im Jahr 2011 fand der letzte Zensus in der Bundesrepublik Deutschland statt. Der nächste Zensus sollte im Jahr 2021 stattfinden und musste aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Vorbereitungsarbeiten in das Jahr 2022 verschoben werden. Der neue Stichtag für den Zensus ist der 15. Mai 2022.

Nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland, auch in anderen Staaten der Europäischen Union findet ein gemeinschaftlicher Zensus im Jahr 2022 statt. So empfehlen die Vereinten Nationen die Bevölkerung eines Landes alle zehn Jahre zu zählen (vgl. Word Population and Housing Census Programme). Deutschland folgt mit der Durchführung des Zensus aber auch einer Verordnung der Europäischen Union (Verordnung (EG) Nr. 763/2008), welche die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet alle zehn Jahre aktuelle Zahlen zur Bevölkerung zu erheben. Weitere Informationen zum Zensus 2022 in der großen Kreisstadt Ehingen (Donau) werden wir Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung stellen.

Bei der Durchführung des Zensus 2022 wird erneut, wie im Jahr 2011, auf Daten aus Verwaltungsregistern zurückgegriffen, sodass der Großteil der Einwohnerinnen und Einwohner Deutschlands keine Auskunft leisten muss. Somit ist der Zensus 2022 in Deutschland eine registergestützte Volkszählung, die durch eine Stichprobe (ca. 10% der Bevölkerung) ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Die Stichprobenbefragung von ausgewählten Haushalten dient als Kontrolle der erfassten Daten in den Verwaltungsregistern und findet durch sogenannte Erhebungsbeauftragte statt.

Wie funktioniert der Zensus?

Der Zensus gliedert sich in zwei Teilbereiche: eine Bevölkerungszählung sowie eine Gebäude- und Wohnungszählung. Die Bevölkerungszählung wird auf Basis der amtlichen Melderegister durchgeführt. Dadurch müssen nicht alle Menschen befragt werden, wie es bei einer klassischen Volkszählung der Fall wäre. Die Daten aus den Melderegistern werden durch eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis ergänzt. Per Zufallsverfahren werden Anschriften ausgewählt, an denen alle dort lebenden Personen befragt werden. Außerdem werden alle Bewohnerinnen und Bewohner in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften gezählt. Die Gebäude- und Wohnungszählung richtet sich an alle 23 Millionen Wohnungs- und Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer.

Wer wird beim Zensus befragt?

In der Haushaltebefragung werden ca. 10 % der Bevölkerung per Zufallsstichprobe ausgewählt und zu Merkmalen wie zum Beispiel Alter und Staatsangehörigkeit sowie zu ihrem Bildungsstand und Erwerbsstatus befragt. Für die Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen werden die Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen befragt. In Gemeinschaftsunterkünften übernehmen die Einrichtungsleitungen die Auskunft. In der Gebäude- und Wohnungszählung werden Eigentümerinnen und Eigentümer aller Gebäude mit Wohnraum beziehungsweise Wohnungen befragt. Teilnehmende an der Befragung der Haushalte und Wohnheime erhalten eine schriftliche Terminankündigung von einer Interviewerin oder einem Interviewer (sogenannte Erhebungsbeauftragte). Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohneigentum werden für die Gebäude- und Wohnungszählung vom zuständigen Statistischen Landesamt postalisch kontaktiert.

Müssen die Fragen beim Zensus beantwortet werden?

Die Teilnahme am Zensus ist gesetzlich verpflichtend. Wenn ein Haushalt für den Zensus ausgewählt wurde, sind grundsätzlich alle in diesem Haushalt lebenden Personen auskunftspflichtig. Für die kurze persönliche Befragung kann auch ein Haushaltsmitglied stellvertretend für alle anderen antworten. Können Personen nicht selbst an der Befragung teilnehmen, beispielsweise, weil sie zu jung sind oder aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, muss ein anderes volljähriges Haushaltsmitglied die Beantwortung für die betreffenden Personen übernehmen. Minderjährige sind nur dann selbst auskunftspflichtig, wenn sie einen eigenen Haushalt führen.

Wie wird die Befragung durchgeführt?

Die Bevölkerungszählung gliedert sich in eine kurze persönliche Befragung, die etwa fünf bis zehn Minuten dauert und von Interviewerinnen und Interviewern, sogenannten Erhebungsbeauftragten, durchgeführt wird. Die persönlichen Befragungen erfolgen nach den geltenden Infektionsschutzvorgaben. Die Befragungen vor Ort sind kurz, kontaktarm und können an bzw. vor der Tür erledigt werden. Alle weiteren Fragen können online beantwortet werden. Die Erhebungsbeauftragten betreten nur auf ausdrücklichen Wunsch der Befragten die Wohnung oder das Haus. Für die persönliche Befragung erhalten alle ausgewählten Bürgerinnen und Bürger vorab eine Terminankündigung im Briefkasten. Die Gebäude- und Wohnungszählung findet über einen Online-Fragebogen statt. Die Zugangsdaten erhalten die Teilnehmenden vom Statistischen Landesamt.

Können die Befragungstermine verschoben werden?

Bürgerinnen und Bürger, die am angesetzten Befragungstermin verhindert sind, können einen anderen Termin vereinbaren. Die Kontaktdaten finden sich auf der Terminankündigung der oder des Erhebungsbeauftragten.

Welche Fragen enthalten die Fragebogen und wie funktioniert die Online-Befragung?

In den Fragebogen zur Bevölkerungszählung werden beispielsweise Daten zum Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand oder zur Staatsangehörigkeit abgefragt. Zudem gibt es weitere Fragen zu Bildung, Erwerbstätigkeit und Beruf. Bei der Gebäude- und Wohnungszählung gibt es beispielsweise Fragen zur Art und Größe des Gebäudes, des Baujahrs oder zur Nettokaltmiete. Alle Zensus-Teilnehmenden erhalten ein Schreiben mit Zugangsdaten für den Online-Fragebogen. Nach Eingabe der Zugangsdaten auf der Website www.zensus2022.de lassen sich die Fragen einfach online beantworten. Der Online-Fragebogen der Bevölkerungszählung wird neben Deutsch auch in 14 weiteren Sprachen angeboten (Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch und Türkisch). Der Online-Fragebogen der Gebäude- und Wohnungszählung wird neben Deutsch auch in Englisch, Russisch, Türkisch, Polnisch und Italienisch zur Verfügung gestellt.

Muster Online-Fragebogen

Wann werden die Ergebnisse veröffentlicht?

Die Ergebnisse des Zensus 2022 werden im November 2023 vorliegen.

Faktencheck zum Zensus 2022

Klare Sicht auf den Zensus 2022. Was ist falsch, was ist richtig?

Wer erhebt die Daten beim Zensus?

Für den Zensus arbeiten die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zusammen. Sie bereiten die termingerechte Befragung unter Einhaltung der Qualitätsstandards vor. In den Kommunen werden Erhebungsstellen eingerichtet, die sich eigenverantwortlich um die Koordinierung der Erhebungen vor Ort kümmern und hierfür ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte anwerben, schulen und betreuen.

Die Erhebungsbeauftragten führen die Befragungen mit den durch eine Stichprobe ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern vor Ort durch und erfassen die abgefragten Daten mit einem (Online)Fragebogen. Die Befragten können den (Online)Fragebogen aber auch eigenständig ausfüllen. Hierbei besteht für sie Auskunftspflicht. Die Erhebungsbeauftragten werden, ebenso wie das Personal einer Erhebungsstelle, auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses und der Auflage zur Geheimhaltung der Erkenntnisse aus ihren Befragungen schriftlich verpflichtet.

Datenschutz

Die gewonnenen Daten aus der statistischen Erhebung des Zensus unterliegen dem Statistikgeheimnis und somit strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Das Personal in den Erhebungsstellen wird auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses verpflichtet und muss alle Informationen, die im Rahmen des Zensus gewonnen werden, geheim halten. Die Verpflichtung auf das Statistikgeheimnis gilt auch über die Dauer der Beschäftigung in einer Erhebungsstelle fort.

Die technische, personelle, räumliche und organisatorische Abschottung der Erhebungsstellen von anderen Verwaltungsbereichen, stellt die Wahrung der strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sicher. Generell werden die gewonnenen Daten ausschließlich anonymisiert ausgewertet, sodass keine Rückschlüsse auf die individuellen Lebensverhältnisse der Befragten möglich sind.

Die Weitergabe der Daten an Dritte, unabhängig davon ob es staatliche oder nicht-staatliche Stellen sind, ist grundsätzlich verboten. So dürfen die Daten beispielsweise auch nicht an Meldestellen, Polizei oder Finanzämter weitergegeben werden.

Weitere Informationen

Kontakt und Ansprechpartner

Julia Telegin
Marktplatz 1
Zimmer 116, 1. OG
89584 Ehingen (Donau)
Telefon: 07391 503 181
Fax: 07391 503 4181
E-Mail schreiben

Weiterführende Links:
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Zensus
Statistisches Bundesamt Deutschland Zensus