Wohnungsangebote für Geflüchtete / Registrierung beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Wenn Sie Wohnraum anbieten möchten, können Sie sich über diesen Link beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis registrieren.
Hinweis für Wohnungsgeber:
Bitte bringen Sie auch für die Geflüchteten ein Namensschild am Briefkasten an, damit u.a. die Behördenbriefe verlässlich zugestellt werden können.
Mietkosten können im Rahmen der Leistungen zum Arbeitslosengeld II übernommen werden.
Über die Obergrenzen können Sie sich hier informieren.
Sprechzeiten Rechts- und Ordnungsamt
Montag 8-12 Uhr
Dienstag 8-12 Uhr, 14-16 Uhr
Mittwoch 8-12 Uhr
Donnerstag 8-12 Uhr, 14-18 Uhr
Freitag 8-12 Uhr