Wohnungsangebote für Geflüchtete / Registrierung beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Wenn Sie Wohnraum anbieten möchten, können Sie sich über diesen Link beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis registrieren.
Hinweis für Wohnungsgeber:
Bitte bringen Sie auch für die Geflüchteten ein Namensschild am Briefkasten an, damit u.a. die Behördenbriefe verlässlich zugestellt werden können.
Mietkosten können im Rahmen der Leistungen zum Arbeitslosengeld II übernommen werden.
Über die Obergrenzen können Sie sich hier informieren.
Wohnraum anbieten
Die Hilfsbereitschaft der Bevölkerung für die zu erwartenden Flüchtlinge aus der Ukraine ist groß. Es konnten bereits einige Wohnraumangebote von Privaterpersonen bei der Stadt vorgemerkt werden. Um aber gewappnet zu sein, sammelt die Stadtverwaltung weitere Adressen.
Wer leerstehende, bevorzugt möblierte, Häuser oder Wohnungen, aber auch zum Wohnen geeignete Büroräume, leerstehende Einliegerwohnungen oder einfach auch Gästezimmer bereitstellen kann, kann sich jetzt bei der Stadt vormerken lassen. Benötigt werden Angaben über die Lage, die Größe und die Zahl der Räume, die maximale Personenzahl, möbliert ja/nein, kostenfreie Überlassung ja/nein, Art der Heizung.
Für privaten Wohnraum können im Rahmen der Asylbewerberleistungen angemessene Mietkosten übernommen werden. Es gelten die üblichen Mietobergrenzen (analog Jobcenter). Weitere Informationen finden Sie hier.
Bitte wenden Sie sich an Erika Geprägs vom Rechts- und Ordnungsamt der Stadtverwaltung,
Tel. 07391 503-305 oder per E-Mail
Gerne können Sie auch unser Kontaktformular zur Aufnahme geflüchteter Personen nutzen.
Sprechzeiten Rechts- und Ordnungsamt
Montag 8-12 Uhr
Dienstag 8-12 Uhr, 14-16 Uhr
Mittwoch 8-12 Uhr
Donnerstag 8-12 Uhr, 14-18 Uhr
Freitag 8-12 Uhr