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Was ist ein Wohnberechtigungsschein und wer kann ihn erhalten?

Eine Wohnberechtigungsbescheinigung ermöglicht den Einzug in eine geförderte Wohnung des sozialen Wohnungsbaus. Erhalten kann diese, wer gemäß § 12 des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) bestimmte jährliche Einkommensgrenzen (brutto) nach Abzug der Werbungskosten nicht überschreitet (siehe beigefügte Auflistung). Ein Wohnberechtigungsschein für Baden-Württemberg wird immer von der Gemeinde/Stadt ausgestellt, in welcher der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat. Die Stadt Ehingen (Donau) stellt die Wohnberechtigungsscheine für ihre Bürgerinnen und Bürger aus.

Weitere Informationen

Kontakt Wohnen & Bauen

Baudezernat

Wolfgang Liedel
2. OG, Zi-Nr. 2.13
Stadt Ehingen
Hauptstraße 89
89584 Ehingen


Telefon 07391 503-169
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Postanschrift:
Stadt Ehingen
Marktplatz 1
89584 Ehingen

Telefon 07391 503-0
Fax 07391 503-222