Das Land hilft mit günstigen Mitteln beim Wohnungsbau
Im Rahmen des Landeswohnraumförderungsprogramms hilft das Land mit günstigen Mitteln zum Bau und Erwerb von neu erstellten, eigengenutzen Familienheimen und Eigentumswohnungen sowie den Erwerb von gebrauchtem Wohnraum.
Eine Förderung können Ehepaare, Alleinerziehende, Lebenspartnerschaften und auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften mit mind. einem Kind erhalten. Schwerbehinderte mit spezifischen Wohnungsproblemen können ebenfalls in den Genuss einer Förderung kommen. Junge kinderlose Paare (keiner der Partner darf älter als 45 Jahre sein) können ein Kapitalmarktdarlehen ohne Zinsverbilligung mit der Zusage einer Ergänzungsförderung für nach dem Zeitpunkt der Darlehensgewährung zum Haushalt hinzugekommene Kinder erhalten. Ob eine Förderung gewährt werden kann, ist auch einkommensabhängig.
Für förderfähige Vorhaben in Ortszentren wird ein Förderzuschlag gewährt. Weitere Förderzuschläge sind möglich, wenn es sich um innovativen Wohnungsbau, eine ökologisch wirksame, eine barrierearme oder auch barrierefreie Bauausführung handelt. Mit dem Baubeginn oder dem Vertragsabschluss muss bis zur Darlehensgewährung durch die L-Bank gewartet werden. Voher dürfen keinerlei Verträge, auch nicht mit Rücktrittsrecht, unterschrieben werden. Das ist die Voraussetzung, um in den Genuss von Mitteln aus dem Wohnraumförderungsprogramm zu kommen.
Weitere Informationen zur Wohnraumförderung gibt es auch bei der Wohnraumförderstelle im Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Telefon (0731) 185-1878.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Förderung von mittelständischen Unternehmen
Anträge können von Unternehmen mit einer Größe von weniger als 100 Beschäftigten gestellt werden.
Gefördert werden privat-gewerbliche Maßnahmen in den Förderschwerpunkten „Arbeiten“, „Grundversorgung/Basisdienstleistung“, „Innenentwicklung/Wohnen“ (Umnutzung zu Mietwohnung und umfassende Modernisierung von Mietwohnungen; Mietwohnungsneubau wird nicht gefördert). Im Förderschwerpunkt „Wohnen“ können nur Anträge gestellt werden, wenn es sich um Projekte in den Teilorten handelt
Neubauten sind nur förderfähig, wenn diese durch überwiegenden Einsatz ressourcenschonender CO2-binden Baustoffe wie z.B. Holz in der neuen Tragwerkskonstruktion errichtet werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Projekte aus dem Förderschwerpunkt „Grundversorgung“.
Die Fördersätze und Höchstbeträge (Regelförderung) zu den jeweiligen Projektart entnehmen Sie bitte der Tabelle in der Infobox „ELR Jahresprogramm 2024“.
Förderung von Privatpersonen
Gefördert werden private Maßnahmen im Förderschwerpunkt „Wohnen“. Die Neuordnung eines Grundstücks mit Baureifmachung kann ebenfalls gefördert werden. Eine Umnutzung zu Mietwohnung und umfassende Modernisierung von Mietwohnungen kann gefördert werden. Der Mietwohnungsneubau wird nicht gefördert.
Es können nur Anträge gestellt werden, wenn es sich um Projekte in den Teilorten handelt.
Neubauten sind nur förderfähig, wenn diese durch überwiegenden Einsatz ressourcenschonender CO2-binden Baustoffe wie z.B. Holz in der neuen Tragwerkskonstruktion errichtet werden.
Die Fördersätze und Höchstbeträge (Regelförderung) zu den jeweiligen Projektarten entnehmen Sie bitte der Tabelle in der Infobox „ELR Jahresprogramm 2024“.
Förderung von privaten Organisationen
Gefördert werden private Organisationen (z.B. Vereine) im Förderschwerpunkt „Gemeinschaftseinrichtungen“ bei der Umnutzung zur Gemeinschaftseinrichtung, beim Umbau einer Gemeinschaftseinrichtung sowie beim Neubau einer Gemeinschaftseinrichtung
Neubauten sind nur förderfähig, wenn diese durch überwiegenden Einsatz ressourcenschonender CO2-binden Baustoffe wie z.B. Holz in der neuen Tragwerkskonstruktion errichtet werden.
Die Fördersätze und Höchstbeträge (Regelförderung) zu den jeweiligen Projektarten entnehmen Sie bitte der Tabelle in der Infobox „ELR Jahresprogramm 2024“.
Es können nur Anträge gestellt werden, wenn es sich um Projekte in den Teilorten handelt.
Allgemeine Hinweise zur Antragstellung
- Die Förderung von Wohnbauprojekten kann in den Ortskernen sowie in Siedlungsflächen aus den 1960er-Jahren und auch aus den 1970er-Jahren erfolgen, sofern diese direkt an die Ortskerne oder die Siedlungsflächen der 1960er-Jahre angrenzen.
- Ein Projekt darf vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides nicht begonnen werden. Zuschüsse werden nur für solche Projekte bewilligt, die noch nicht begonnen worden sind. Ein Projekt ist begonnen, sobald dafür entsprechende Lieferungs- und Leistungsverträge abgeschlossen sind.
- Zuwendungen unter 5.000 € werden nicht bewilligt.
- Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
- Es dürfen keine weiteren Förderungen aus Haushaltsmitteln des Landes beantragt werden.
- Anträge sind ausschließlich über die zuständige Gemeinde einzureichen.
- Die aktuellen Formulare sowie die Informationen zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum sind unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/ abrufbar.
Förderprogramme im Energiebereich
Das Land und der Bund unterstützen Maßnahmen im Energiebereich durch Zuschüsse. Diese Programme sollen die Entscheidung erleichtern, energiesparende Maßnahmen umzusetzen.
Eine Zusammenfassung von Förderprogrammen erhalten Sie vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hier.
Unabhängige Energieberatung bei der Stadt Ehingen durch die Regionale Energieagentur Ulm gGmbH
Die Stadt Ehingen bietet für Ihre Bürger an jedem dritten Dienstag im Monat (ausgenommen August) von 8 bis 14.30 Uhr eine unabhängige Energieberatung durch die Regionale Energieagentur Ulm gGmbH an. In den Bereichen energiebewusstes Bauen, Modernisieren, Erneuerung von Heizung sowie Nutzung von Sonnenenergie kann sich jeder Bürger bei einer kostenfreien Erstberatung, jeweils für die Dauer von einer Stunde, einen Überblick über die technischen Möglichkeiten, Kosten und Wirtschaftlichkeit sowie die aktuellen Förderprogramme verschaffen.
Zur Beratung sollten vorhandene Unterlagen, wie z.B. Baupläne, Energieausweis, Messwerte der Heizungsanlage, mitgebracht werden. Bei Interesse ist eine vorherige Anmeldung bei Tanja Kramer, Baudezernat (Rathaus-Neubau, 2. OG, Zimmer 218), Tel. 07391/503-269 notwendig. Die Anmeldung muss spätestens eine Woche vor dem gewünschten Beratungstermin erfolgen.
Die Energieberatungen finden im Bürgerhaus Oberschaffnei, Schulgasse 21, in Ehingen statt. Die Termine für das laufende Jahr können Sie der Infobox rechts entnehmen.
Eine persönliche und unabhängige Energieberatung erhalten Sie auch direkt über die Regionale Energieagentur gGmbH in Ulm. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.regionale-energieagentur-ulm.de
Härtefallhilfen für Privathaushalte - Entlastungen bei Öl- und Pelletheizungen
Das Umweltministerium teilt mit:
Antragstellung bis Freitag, 20.10.2023 möglich
Private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks heizen, können rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfe beantragen.
Anträge können zwischen Montag, 8. Mai, bis Freitag, 20. Oktober 2023, über folgendes Online-Portal unkompliziert eingereicht werden.
Über einen Online-Rechner kann bereits ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Dieser Rechner dient nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt.
Das Umweltministerium hat zudem für die Bürgerinnen und Bürger des Landes eine Telefon-Hotline eingerichtet unter 0711 126-1600. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.
Hinweis: Bei der Härtefallhilfe handelt es sich nicht um die Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Baden-Württemberg oder den Heizkostenzuschuss II. Nähere Informationen finden Sie hier: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/versorgungssicherheit/energieversorgung-in-deutschland/haertefallfonds-fuer-privathaushalte .
Kontakt Wohnen & Bauen
Baudezernat
Wolfgang Liedel
Rathaus-Neubau, 2. OG, Zi. 219
Stadt Ehingen (Donau)
Marktplatz 1
89584 Ehingen (Donau)
Telefon 07391 503-169
E-Mail schreiben
Stadt Ehingen (Donau)
Marktplatz 1
89584 Ehingen (Donau)
Telefon 07391 503-0
Fax 07391 503-222
Bundesweiter Heizspiegel
Der Bundesweite Heizspiegel zeigt Vergleichswerte zu Heizenergieverbrauch, Heizkosten und CO2-Emissionen. Nähere Informationen online erhalten Sie unter www.heizspiegel.de
Termine 2023 unabhängige Energieberatung
19.09.2023
17.10.2023
21.11.2023
19.12.2023
jeweils von 8 bis 14.30 Uhr
Anmeldung? bei Tanja Kramer, Telefon 07391 503-269 bis spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Beratungstermin
Wo? im Bürgerhaus Oberschaffnei, Schulgasse 21
Dauer? eine Stunde
Was noch? Erstberatung kostenlos