Das Land hilft mit günstigen Mitteln beim Wohnungsbau
Im Rahmen des Landeswohnraumförderungsprogramms hilft das Land mit günstigen Mitteln zum Bau und Erwerb von neu erstellten, eigengenutzen Familienheimen und Eigentumswohnungen sowie den Erwerb von gebrauchtem Wohnraum.
Eine Förderung können Ehepaare, Alleinerziehende, Lebenspartnerschaften und auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften mit mind. einem Kind erhalten. Schwerbehinderte mit spezifischen Wohnungsproblemen können ebenfalls in den Genuss einer Förderung kommen. Junge kinderlose Paare (keiner der Partner darf älter als 45 Jahre sein) können ein Kapitalmarktdarlehen ohne Zinsverbilligung mit der Zusage einer Ergänzungsförderung für nach dem Zeitpunkt der Darlehensgewährung zum Haushalt hinzugekommene Kinder erhalten. Ob eine Förderung gewährt werden kann, ist auch einkommensabhängig.
Für förderfähige Vorhaben in Ortszentren wird ein Förderzuschlag gewährt. Weitere Förderzuschläge sind möglich, wenn es sich um innovativen Wohnungsbau, eine ökologisch wirksame, eine barrierearme oder auch barrierefreie Bauausführung handelt. Mit dem Baubeginn oder dem Vertragsabschluss muss bis zur Darlehensgewährung durch die L-Bank gewartet werden. Voher dürfen keinerlei Verträge, auch nicht mit Rücktrittsrecht, unterschrieben werden. Das ist die Voraussetzung, um in den Genuss von Mitteln aus dem Wohnraumförderungsprogramm zu kommen.
Weitere Informationen zur Wohnraumförderung gibt es auch bei der Wohnraumförderstelle im Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Telefon (0731) 185-1878.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Förderung von mittelständischen Unternehmen
Anträge können von kleineren und mittleren Unternehmen (mit weniger als 100 Mitarbeitern) gestellt werden.
Gefördert werden privat-gewerbliche Maßnahmen in den Förderschwerpunkten „Arbeiten“, „Grundversorgung/Basisdienstleistungen“ sowie „Innenentwicklung/Wohnen“ (Umnutzung zu Mietwohnungen und umfassende Modernisierung von Mietwohnungen; Mietwohnungsneubau wird nicht gefördert). Im Förderschwerpunkt „Wohnen“ ist eine Förderung von Projekten auf der Gemarkung Ehingen (mit Berkach und Dettingen) ausgeschlossen.
Neubauten im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ sind nur förderfähig, wenn diese durch überwiegenden Einsatz ressourcenschonender CO₂-bindenden Baustoffe wie z.B. Holz in der neuen wesentlichen Tragwerkskonstruktion errichtet werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Projekte aus dem Förderschwerpunkt „Grundversorgung“.
Grundversorgung
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören.
Förderung von Privatpersonen
Gefördert werden private Maßnahmen im Förderschwerpunkt „Wohnen“. Die Neuordnung eines Grundstücks mit Baureifmachung (Abbruch) kann ebenfalls gefördert werden. Eine Umnutzung zu Mietwohnungen und umfassende Modernisierung von Mietwohnungen kann gefördert werden. Der Mietwohnungsneubau wird nicht gefördert.
Eine Förderung von Projekten auf der Gemarkung Ehingen (mit Berkach und Dettingen) ist ausgeschlossen.
Der Neubau von Einfamilienhäusern ist von der Förderung ausgeschlossen.
Eine innerörtliche Nachverdichtung wird nur bei Mehrfamilienhäusern gefördert. Hier sind Neubauten jedoch nur förderfähig, wenn diese durch überwiegenden Einsatz ressourcenschonender CO₂-bindenden Baustoffe wie z.B. Holz in der neuen wesentlichen Tragwerkskonstruktion errichtet werden.
Gefördert werden Projekte in den Ortskernen sowie den Siedlungsflächen aus den 60er-Jahren und aus den 70er-Jahren, sofern diese an den Ortskern oder der Siedlungsfläche der 60er-Jahre angrenzen.
Förderung von privaten Organisationen
Gefördert werden private Organisationen (z.B. Vereine) im Förderschwerpunkt „Gemeinschaftseinrichtungen“ bei der Umnutzung zur Gemeinbedarfseinrichtung, beim Umbau einer Gemeinbedarfseinrichtung sowie beim Neubau einer Gemeinbedarfseinrichtung.
Neubauten sind nur förderfähig, wenn diese durch überwiegenden Einsatz ressourcenschonender CO₂-bindenden Baustoffe wie z.B. Holz in der neuen Tragwerkskonstruktion errichtet werden.
Allgemeine Hinweise zur Antragstellung
- Die Fördersätze und Höchstbeträge zu den jeweiligen Projektarten entnehmen Sie bitte der Tabelle in der Infobox „ELR Jahresprogramm 2026“
- Die Förderung von Wohnbauprojekten kann in den Ortskernen sowie in Siedlungsflächen aus den 1960er-Jahren und auch aus den 1970er-Jahren erfolgen, sofern diese direkt an die Ortskerne oder die Siedlungsflächen der 1960er-Jahre angrenzen.
- Ein Projekt darf vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides nicht begonnen werden. Zuschüsse werden nur für solche Projekte bewilligt, die noch nicht begonnen worden sind. Ein Projekt ist begonnen, sobald dafür entsprechende Lieferungs- und Leistungsverträge abgeschlossen sind.
- Zuwendungen unter 5.000 € werden nicht bewilligt.
- Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
- Es dürfen keine weiteren Förderungen aus Haushaltsmitteln des Landes beantragt werden.
- Anträge sind ausschließlich über die zuständige Gemeinde einzureichen.
- Die aktuellen Formulare sowie die Informationen zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum sind unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/ abrufbar.
Kontakt Wohnen & Bauen
Baudezernat
Wolfgang Liedel
2. OG, Zi-Nr. 2.13
Stadt Ehingen
Hauptstraße 89
89584 Ehingen
Telefon 07391 503-169
E-Mail schreiben
Postanschrift:
Stadt Ehingen
Marktplatz 1
89584 Ehingen
Telefon 07391 503-0
Fax 07391 503-222
ELR Jahresprogramm 2026
Hier erhalten Sie die ELR Ausschreibung des Jahresprogramms für das Jahr 2026.
Übersicht nach Förderschwerpunkten und Projektarten 2026.pdf
Bundesweiter Heizspiegel
Der Bundesweite Heizspiegel zeigt Vergleichswerte zu Heizenergieverbrauch, Heizkosten und CO2-Emissionen. Nähere Informationen online erhalten Sie unter www.heizspiegel.de