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Das Land hilft mit günstigen Mitteln beim Wohnungsbau

Im Rahmen des Landeswohnraumförderungsprogramms hilft das Land mit günstigen Mitteln zum Bau und Erwerb von neu erstellten, eigengenutzen Familienheimen und Eigentumswohnungen sowie den Erwerb von gebrauchtem Wohnraum.

Eine Förderung können Ehepaare, Alleinerziehende, Lebenspartnerschaften und auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften mit mind. einem Kind erhalten. Schwerbehinderte mit spezifischen Wohnungsproblemen können ebenfalls in den Genuss einer Förderung kommen. Junge kinderlose Paare (keiner der Partner darf älter als 45 Jahre sein) können ein Kapitalmarktdarlehen ohne Zinsverbilligung mit der Zusage einer Ergänzungsförderung für nach dem Zeitpunkt der Darlehensgewährung zum Haushalt hinzugekommene Kinder erhalten. Ob eine Förderung gewährt werden kann, ist auch einkommensabhängig.

Für förderfähige Vorhaben in Ortszentren wird ein Förderzuschlag gewährt. Weitere Förderzuschläge sind möglich, wenn es sich um innovativen Wohnungsbau, eine ökologisch wirksame, eine barrierearme oder auch barrierefreie Bauausführung handelt. Mit dem Baubeginn oder dem Vertragsabschluss muss bis zur Darlehensgewährung durch die L-Bank gewartet werden. Voher dürfen keinerlei Verträge, auch nicht mit Rücktrittsrecht, unterschrieben werden. Das ist die Voraussetzung, um in den Genuss von Mitteln aus dem Wohnraumförderungsprogramm zu kommen.

Weitere Informationen zur Wohnraumförderung gibt es auch bei der Wohnraumförderstelle im Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Telefon (0731) 185-1878. 

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Förderung von mittelständischen Unternehmen

Anträge können von Unternehmen mit einer Größe von weniger als 100 Beschäftig­ten gestellt werden.

Gefördert werden privat-gewerbliche Maßnahmen in den Förderschwerpunkten „Ar­beiten“, „Grundversorgung/Basisdienstleistung“, „Innenentwicklung/Wohnen“ (Um­nutzung zu Mietwohnung und umfassende Modernisierung von Mietwohnun­gen; Mietwohnungsneubau wird nicht gefördert). Im Förderschwerpunkt „Wohnen“ kön­nen nur Anträge gestellt werden, wenn es sich um Projekte in den Teilorten handelt

Neubauten sind nur förderfähig, wenn diese durch überwiegenden Einsatz ressour­censchonender CO2-binden Baustoffe wie z.B. Holz in der neuen Tragwerkskon­struktion errichtet werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Projekte aus dem Förderschwerpunkt „Grundversorgung“.

Die Fördersätze und Höchstbeträge (Regelförderung) zu den jeweiligen Projektarten entnehmen Sie bitte der Tabelle in der Infobox „ELR Jahresprogramm 2024“.

Förderung von Privatpersonen

Gefördert werden private Maßnahmen im Förderschwerpunkt „Wohnen“. Die Neu­ordnung eines Grundstücks mit Baureifmachung kann ebenfalls gefördert werden. Eine Umnutzung zu Mietwohnung und umfassende Modernisierung von Mietwoh­nungen kann gefördert werden. Der Mietwohnungsneubau wird nicht gefördert.

Es können nur Anträge gestellt werden, wenn es sich um Projekte in den Teilorten handelt.

Neubauten sind nur förderfähig, wenn diese durch überwiegenden Einsatz ressour­censchonender CO2-binden Baustoffe wie z.B. Holz in der neuen Tragwerkskon­struktion errichtet werden.

Die Fördersätze und Höchstbeträge (Regelförderung) zu den jeweiligen Projektar­ten entnehmen Sie bitte der Tabelle in der Infobox „ELR Jahresprogramm 2024“.

Förderung von privaten Organisationen

Gefördert werden private Organisationen (z.B. Vereine) im Förderschwerpunkt „Ge­meinschaftseinrichtungen“ bei der Umnutzung zur Gemeinschaftseinrichtung, beim Umbau einer Gemeinschaftseinrichtung sowie beim Neubau einer Gemein­schafts­einrichtung

Neubauten sind nur förderfähig, wenn diese durch überwiegenden Einsatz ressour­censchonender CO2-binden Baustoffe wie z.B. Holz in der neuen Tragwerkskon­struktion errichtet werden.

Die Fördersätze und Höchstbeträge (Regelförderung) zu den jeweiligen Projektar­ten entnehmen Sie bitte der Tabelle in der Infobox „ELR Jahresprogramm 2024“.

Es können nur Anträge gestellt werden, wenn es sich um Projekte in den Teilorten handelt.

Allgemeine Hinweise zur Antragstellung

  • Die Förderung von Wohnbauprojekten kann in den Ortskernen sowie in Sied­lungsflächen aus den 1960er-Jahren und auch aus den 1970er-Jahren erfol­gen, sofern diese direkt an die Ortskerne oder die Siedlungsflächen der 1960er-Jahre angrenzen.
  • Ein Projekt darf vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides nicht begon­nen werden. Zuschüsse werden nur für solche Projekte bewilligt, die noch nicht begonnen worden sind. Ein Projekt ist begonnen, sobald dafür entspre­chende Lieferungs- und Leistungsverträge abgeschlossen sind.
  • Zuwendungen unter 5.000 € werden nicht bewilligt.
  • Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
  • Es dürfen keine weiteren Förderungen aus Haushaltsmitteln des Landes be­antragt werden.
  • Anträge sind ausschließlich über die zuständige Gemeinde einzureichen.
  • Die aktuellen Formulare sowie die Informationen zum Entwicklungspro­gramm Ländlicher Raum sind unter https://rp.baden-wuerttem­berg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/ abrufbar.

 

Förderprogramme im Energiebereich

Das Land und der Bund unterstützen Maßnahmen im Energiebereich durch Zuschüsse. Diese Programme sollen die Entscheidung erleichtern, energiesparende Maßnahmen umzusetzen.
Eine Zusammenfassung von Förderprogrammen erhalten Sie vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hier.

Unabhängige Energieberatung bei der Stadt Ehingen durch die Regionale Energieagentur Ulm gGmbH
Die Stadt Ehingen bietet für Ihre Bürger an jedem dritten Dienstag im Monat (ausgenommen August) von 8 bis 14.30 Uhr eine unabhängige Energieberatung durch die Regionale Energieagentur Ulm gGmbH an. In den Bereichen energiebewusstes Bauen, Modernisieren, Erneuerung von Heizung sowie Nutzung von Sonnenenergie kann sich jeder Bürger bei einer kostenfreien Erstberatung, jeweils für die Dauer von einer Stunde, einen Überblick über die technischen Möglichkeiten, Kosten und Wirtschaftlichkeit sowie die aktuellen Förderprogramme verschaffen.

Zur Beratung sollten vorhandene Unterlagen, wie z.B. Baupläne, Energieausweis, Messwerte der Heizungsanlage, mitgebracht werden. Bei Interesse ist eine vorherige Anmeldung bei Marie Heimann, Baudezernat (Rathaus-Neubau, 2. OG, Zimmer 217), Tel. 07391/503-261 notwendig. Die Anmeldung muss spätestens eine Woche vor dem gewünschten Beratungstermin erfolgen.

Die Energieberatungen finden im Bürgerhaus Oberschaffnei, Schulgasse 21, in Ehingen statt. Die Termine für das laufende Jahr können Sie der Infobox rechts entnehmen.

Eine persönliche und unabhängige Energieberatung erhalten Sie auch direkt über die Regionale Energieagentur gGmbH in Ulm. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.regionale-energieagentur-ulm.de

Weitere Informationen

Kontakt Wohnen & Bauen

Baudezernat

Wolfgang Liedel
Rathaus-Neubau, 2. OG, Zi. 219
Stadt Ehingen (Donau)
Marktplatz 1
89584 Ehingen (Donau)


Telefon 07391 503-169
E-Mail schreiben

Stadt Ehingen (Donau)
Marktplatz 1
89584 Ehingen (Donau)

Telefon 07391 503-0
Fax 07391 503-222

ELR Jahresprogramm 2024

Hier erhalten Sie die ELR Ausschreibung des Jahresprogramms für das Jahr 2024.
Die Tabelle bezüglich der Projektarten, Fördersätze und Höchstbeträge finden Sie hier.
Die Verwaltungsvorschrift zum ELR-Programm erhalten Sie hier.

Bundesweiter Heizspiegel

Der Bundesweite Heizspiegel zeigt Vergleichswerte zu Heizenergieverbrauch, Heizkosten und CO2-Emissionen. Nähere Informationen online erhalten Sie unter www.heizspiegel.de

Termine 2024 unabhängige Energieberatung

19.03.2024
16.04.2024
21.05.2024
18.06.2024
16.07.2024
17.09.2024
15.10.2024
19.11.2024
17.12.2024

jeweils von 8 bis 14.30 Uhr

Anmeldung? bei Marie Heimann, Rathaus Neubau Zi.-Nr. 217, Telefon 07391 503-261, bis spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Beratungstermin
Wo? im Bürgerhaus Oberschaffnei, Schulgasse 21
Dauer? eine Stunde
Was noch? Erstberatung kostenlos