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Das Land hilft mit günstigen Mitteln beim Wohnungsbau

Im Rahmen des Landeswohnraumförderungsprogramms hilft das Land mit günstigen Mitteln zum Bau und Erwerb von neu erstellten, eigengenutzen Familienheimen und Eigentumswohnungen sowie den Erwerb von gebrauchtem Wohnraum.

Eine Förderung können Ehepaare, Alleinerziehende, Lebenspartnerschaften und auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften mit mind. einem Kind erhalten. Schwerbehinderte mit spezifischen Wohnungsproblemen können ebenfalls in den Genuss einer Förderung kommen. Junge kinderlose Paare (keiner der Partner darf älter als 45 Jahre sein) können ein Kapitalmarktdarlehen ohne Zinsverbilligung mit der Zusage einer Ergänzungsförderung für nach dem Zeitpunkt der Darlehensgewährung zum Haushalt hinzugekommene Kinder erhalten. Ob eine Förderung gewährt werden kann, ist auch einkommensabhängig.

Für förderfähige Vorhaben in Ortszentren wird ein Förderzuschlag gewährt. Weitere Förderzuschläge sind möglich, wenn es sich um innovativen Wohnungsbau, eine ökologisch wirksame, eine barrierearme oder auch barrierefreie Bauausführung handelt. Mit dem Baubeginn oder dem Vertragsabschluss muss bis zur Darlehensgewährung durch die L-Bank gewartet werden. Voher dürfen keinerlei Verträge, auch nicht mit Rücktrittsrecht, unterschrieben werden. Das ist die Voraussetzung, um in den Genuss von Mitteln aus dem Wohnraumförderungsprogramm zu kommen.

Weitere Informationen zur Wohnraumförderung gibt es auch bei der Wohnraumförderstelle im Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Telefon (0731) 185-1878. 

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Förderung von mittelständischen Unternehmen

Anträge können von Unternehmen mit einer Größe von weniger als 100 Beschäftigen gestellt werden.

Gefördert werden privat-gewerbliche  Maßnahmen in den Förderschwerpunkten  „Grundversorgung“ mit bis zu 20%, „Arbeiten“ mit bis zu 15% und  „Wohnen“  (Umnutzung zu Mietwohnraum und umfassende Modernisierung von Mietwohnungen; Mietwohnungsneubau wird nicht gefördert) ebenfalls mit bis zu 15% der zuwendungsfähigen Nettokosten. Im Förderschwerpunkt „Wohnen“ können nur Anträge gestellt werden, wenn es sich um Projekte in den Teilorten handelt.

Die Zuschussobergrenze liegt bei max. 200.000 €.

Förderung von Privatpersonen

Gefördert werden private Maßnahmen im Förderschwerpunkt „Wohnen“. Der Fördersatz beträgt hier bis zu 30% der zuwendungsfähigen Nettokosten. Der Höchstbetrag je Wohneinheit beträgt max. 20.000 €  bei einer umfassenden Wohnungsmodernisierung bzw. bei einem ortsbildgerechten Neubau in Baulücken. Bei einer Umnutzung zu Wohnraum beträgt der Höchstbetrag max. 50.000 €. Die Neuordnung eines Grundstücks mit Baureifmachung kann ebenfalls gefördert werden. Hier beträgt der Höchstbetrag max. 100.000 €.

Die Umnutzung zu Mietwohnraum sowie eine umfassende Modernisierung von Mietwohnungen ist ebenfalls förderfähig, der Neubau von Mietwohnungen dagegen nicht.

Anträge können nur gestellt werden, wenn es sich um Projekte in den Teilorten handelt.

Förderung von privaten Organisationen

Gefördert werden private Organisationen (z.B. Vereine) im Förderschwerpunkt „Gemeinschaftseinrichtungen“ bei der Umnutzung zur Gemeinbedarfseinrichtung, beim Umbau einer Gemeinbedarfseinrichtung sowie beim Neubau einer Gemeinbedarfseinrichtung. Der Fördersatz beträgt max. 50% der zuwendungsfähigen Nettokosten bis zu einem Höchstbetrag von max. 750.000 €.

Es können nur Anträge gestellt werden, wenn es sich um Projekte in den Teilorten handelt.

Allgemeine Hinweise zur Antragstellung

  • Die Förderung von Wohnbauprojekten kann in der historischen Ortsmitte sowie in Siedlungen bis in die 1960er-Jahre erfolgen, wenn diese mit der historischen Ortsmitte zusammengewachsen sind und Entwicklungsbedarf besteht.
  • Ein Projekt darf vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides nicht begonnen werden. Zuschüsse werden nur für solche Projekte bewilligt, die noch nicht begonnen worden sind. Ein Projekt ist begonnen, sobald dafür entsprechende Lieferungs- und Leistungsverträge abgeschlossen sind.
  • Zuwendungen unter 5.000 € werden nicht bewilligt.
  • Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
  • Es dürfen keine weiteren Förderungen aus Haushaltsmitteln des Landes beantragt werden.
  • Anträge sind ausschließlich über die zuständige Gemeinde einzureichen.

Förderprogramme im Energiebereich

Das Land und der Bund unterstützen Maßnahmen im Energiebereich durch Zuschüsse. Diese Programme sollen die Entscheidung erleichtern, energiesparende Maßnahmen umzusetzen.
Eine Zusammenfassung von Förderprogrammen erhalten Sie vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hier.

Unabhängige Energieberatung bei der Stadt Ehingen durch die Regionale Energieagentur Ulm gGmbH
Die Stadt Ehingen bietet für Ihre Bürger an jedem zweiten Dienstag im Monat (ausgenommen August) von 8 bis 12 Uhr eine unabhängige Energieberatung durch die Regionale Energieagentur Ulm gGmbH an. In den Bereichen energiebewusstes Bauen, Modernisieren, Erneuerung von Heizung sowie Nutzung von Sonnenenergie kann sich jeder Bürger bei einer kostenfreien Erstberatung, jeweils für die Dauer von einer Stunde, einen Überblick über die technischen Möglichkeiten, Kosten und Wirtschaftlichkeit sowie die aktuellen Förderprogramme verschaffen.

Zur Beratung sollten vorhandene Unterlagen, wie z.B. Baupläne, Energieausweis, Messwerte der Heizungsanlage, mitgebracht werden. Bei Interesse ist eine vorherige Anmeldung bei Katrin Burgmayer, Baudezernat (Rathaus-Neubau, 2. OG, Zimmer 214), Tel. 07391/503-261 oder per Email notwendig. Die Anmeldung muss spätestens eine Woche vor dem gewünschten Beratungstermin erfolgen.

Die Energieberatungen finden im Bürgerhaus Oberschaffnei, Schulgasse 21, in Ehingen statt. Die Termine für das laufende Jahr können Sie der Infobox rechts entnehmen.

Eine persönliche und unabhängige Energieberatung erhalten Sie auch direkt über die Regionale Energieagentur gGmbH in Ulm. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.regionale-energieagentur-ulm.de

Härtefallhilfen für Privathaushalte - Entlastungen bei Öl- und Pelletheizungen

Das Umweltministerium teilt mit:

Antragstellung bis Freitag, 20.10.2023 möglich
Private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks heizen, können rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfe beantragen.

Anträge können zwischen Montag, 8. Mai, bis Freitag, 20. Oktober 2023, über folgendes Online-Portal unkompliziert eingereicht werden.

Über einen Online-Rechner kann bereits ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Dieser Rechner dient nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt.

Das Umweltministerium hat zudem für die Bürgerinnen und Bürger des Landes eine Telefon-Hotline eingerichtet unter 0711 126-1600. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.

Hinweis: Bei der Härtefallhilfe handelt es sich nicht um die Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Baden-Württemberg oder den Heizkostenzuschuss II. Nähere Informationen finden Sie hier: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/versorgungssicherheit/energieversorgung-in-deutschland/haertefallfonds-fuer-privathaushalte .

 

Weitere Informationen

Kontakt Wohnen & Bauen

Baudezernat

Wolfgang Liedel
Rathaus-Neubau, 2. OG, Zi. 219
Stadt Ehingen (Donau)
Marktplatz 1
89584 Ehingen (Donau)


Telefon 07391 503-169
E-Mail schreiben

Stadt Ehingen (Donau)
Marktplatz 1
89584 Ehingen (Donau)

Telefon 07391 503-0
Fax 07391 503-222

ELR Jahresprogramm 2023

Hier erhalten Sie die ELR Ausschreibung des Jahresprogramms für das Jahr 2023.

Die Verwaltungsvorschrift zum ELR-Programm erhalten Sie hier.

Bundesweiter Heizspiegel

Der Bundesweite Heizspiegel zeigt Vergleichswerte zu Heizenergieverbrauch, Heizkosten und CO2-Emissionen. Nähere Informationen online erhalten Sie unter www.heizspiegel.de

Termine 2023 unabhängige Energieberatung

16.05.2023
20.06.2023
18.07.2023
19.09.2023
17.10.2023
21.11.2023
19.12.2023

jeweils von 8 bis 14.30 Uhr

Anmeldung? bei Katrin Burgmayer, Telefon 07391 503-261 oder per E-Mail bis spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Beratungstermin
Wo? im Bürgerhaus Oberschaffnei, Schulgasse 21
Dauer? eine Stunde
Was noch? Erstberatung kostenlos