Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Ehingen (Donau) für den gesamten Alb-Donau-Kreis

Alle Städte und Gemeinden des Alb-Donau-Kreises haben sich zum 01. Februar 2021 zu einem gemeinsamen Gutachterausschuss mit der Geschäftsstelle bei der Stadt Ehingen (Donau) zusammengeschlossen.
Diese Bündelung der 55 einzelnen Kommunen stärkt die fachliche Kompetenz im Bereich der Grundstücksbewertung, ermöglicht eine qualifiziertere Marktbewertung und lässt eine rechtssichere Ableitung der Bodenrichtwerte zu. Der Gemeinsame Gutachterausschuss sorgt für einen transparenten Grundstücksmarkt auf interkommunaler Ebene.
Aufgaben des gemeinsamen Gutachterausschusses bzw. der Geschäftsstelle
- Führung einer Kaufpreissammlung
- Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten
- Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen
- Erteilung von Auskünften
- Ermittlung von weiteren für die Wertermittlung erforderlichen Daten wie Sachwertfaktoren, Liegenschaftszinssätze und Indexreihen
- Veröffentlichung des Immobilienmarktberichts
Zusammensetzung des Gutachterausschusses
Der gemeinsame Gutachterausschuss ist ein selbstständiges Gremium ehrenamtlicher Gutachter verschiedener Fachrichtungen. Seine Mitglieder wurden vom Gemeinderat der Stadt Ehingen (Donau) für vier Jahre bis zum 31. Januar 2025 bestellt. Der Ausschuss besteht derzeit aus einem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern und weiteren ehrenamtlichen Gutachtern. Diese kommen aus den Berufsfeldern Architektur, Bauingenieurwesen, Bautechnik, Bankwesen, Bewertungssachverständige und Immobilienmakler. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gehören weitere Bedienstete der Finanzbehörden Ehingen, Münsingen und Ulm zum Gutachterausschuss.
Leistungen des Gutachterausschusses
Informationen zur Grundsteuerreform
Im Jahr 2020 hat der Landtag ein eigenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg erlassen. Dieses Gesetz bildet nun die Grundlage für die Reform der Grundsteuer. Für die Ermittlung und Berechnung auf der Grundlage der Grundsteuerreform, benötigt jeder Steuerpflichtige für die Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte 2025 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022.
Die Bodenrichtwerte werden von uns als gemeinsamer Gutachterausschuss, für den gesamten Alb-Donau-Kreis für das Jahr 2022 aktuell bearbeitet und ermittelt. Sie können frühestens ab Juli 2022 kostenlos über www.gutachterausschuesse-bw.de eingesehen werden. Wir bitten Sie deshalb, ab Juli 2022 die genannte Seite aufzusuchen um Ihren Bodenrichtwert zu erfahren.
Für Ihre Steuererklärung bezüglich der Grundsteuerreform 2025 benötigen Sie den Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2022, der Wert zum Stichtag 31.12.2020 ist nicht relevant.
Weitere allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie hier. Bei weiteren Fragen zur Grundsteuer können Sie sich auf den Seiten www.Grundsteuer-BW.de sowie www.steuerchatbot.de informieren, oder Sie wenden sich direkt an Ihr zuständiges Finanzamt.
Kontakt
Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Ehingen (Donau)
Lindenstraße 22-24
89584 Ehingen (Donau)
E-Mail schreiben
Telefon 07391 503-134
Fax 07391 504-4134
Download-Bereich
In unserem Download-Bereich stellen wir Ihnen verschiedene Dokumente zum Herunterladen zur Verfügung.
Formulare Gutachten
Formulare Kaufpreissammlung
- Fragebogen bebautes Grundstück
- Fragebogen Wohnungs- und Teileigentum
- Antrag Auskunft Kaufpreissammlung
Formulare Bodenrichtwerte
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