Wenzelstein III Teil West
Anlass der Planaufstellung
Die evangelische Kirchengemeinde plant am Standort Wenzelstein das bestehende Gemeindezentrum abzubrechen und eine Anlage für betreutes Wohnen sowie Gemeinschaftsräume zu realisieren. Entsprechend den Festsetzungen des aktuell rechtskräftigen Bebauungsplans ist dieses Vorhaben im Moment planungsrechtlich nicht zulässig, weshalb eine Anpassung des Bauplanungsrechts erforderlich wird. Ebenso plant die GWO eine bauliche Nachverdichtung auf ihrem Flst. 1980/1, welche unter den bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen nicht zulässig wäre. Im Zuge der Neuaufstellung des Bebauungsplans „Wenzelstein III, Teil West“ sollen neben den notwendigen Anpassungen für das Vorhaben der evangelischen Kirchengemeinde und der GWO auch die baulichen Strukturen in der Umgebung überprüft und die bisherigen Festsetzungen dahingehend angepasst bzw. geändert werden, dass eine maßvolle Nachverdichtung im Bestand sowie eine Erhöhung der Qualität des Wohnumfeldes ermöglicht werden. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 8,14 ha.
Stadt Ehingen (Donau)
Baudezernat - Abteilung Planung
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